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Tag-Archiv: SE

Verlängerte HV-Einberufungsfrist nun auch für Europäische Aktiengesellschaften (SE)?

Am 29.4.2020 hat die EU-Kommission einen Verordnungsvorschlag publiziert, nach dem Europäische Aktiengesellschaften (SE) in diesem Jahr die Möglichkeit erhalten sollen, ihre ordentliche Hauptversammlung nicht – wie bislang – in den ersten sechs, sondern innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahrs abzuhalten (spätestens jedoch bis 31.12.2020). Vergleichbare Regelung besteht bereits für AG und KGaA Ende […]