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Höchstgerichte zwischen Rechtsschutzgewährleistung und Rechtsfortbildung – Schwerpunkt der neuen Ausgabe der „Zeitschrift für das gesamte Verfahrensrecht (GVRZ)”

PD Dr. Daniel Effer-Uhe  PD Dr. Daniel Effer-Uhe
Akad. Rat a.Z. an der Universität zu Köln

Höchstgerichten kommt eine kaum zu überschätzende Rolle zu, wenn es darum geht, Recht zu sprechen, fortzubilden, Rechtsfrieden zu schaffen und dadurch Rechtssicherheit und -klarheit zu bewahren oder überhaupt erst herzustellen. Die Bedeutung höchstrichterlicher Entscheidungen reicht häufig über den Einzelfall hinaus – sie werden rechtsgebietsübergreifend in vielfältiger Weise rezipiert. „Höchstgerichte zwischen Rechtsschutzgewährleistung und Rechtsfortbildung“ war das Thema der 4. Tagung junger ProzessrechtswissenschaftlerInnen im September 2018 in Wien, deren Beiträge nun Eingang in die vorliegende „Wiener Ausgabe“ gefunden haben.

Die Abhandlungen gruppieren sich zum ersten auf europäischer Ebene: Die im Spannungsfeld zwischen EuGH und den nationalen Höchstgerichten – mit ihren je unterschiedlichen Ausgangspositionen und Interessenlagen – stattfindende unionsrechtliche Rechtsfortbildung sieht PD Dr. Attila Vincze im Wechselspiel zwischen Mythos und Realität. Dr. Sina Fontana stellt am Beispiel des europäischen Asylsystems methodische Erwägungen zur Doppelrolle des EuGH bei Rechtsschutzgewährleistung und Rechtsfortbildung an, mit der der EuGH sich zwischen rechtspolitischen Impulsen und Stärkung der Rechtsdogmatik bewege. Der europäischen Entwicklungen im kollektiven Rechtsschutz nehmen sich Lukas Klever und Sebastian Schwamberger an, die damit die Hoffnung auf ein europäisches kollektives Rechtsschutzinstrument und wirkungsvolle nationale Umsetzungen verbinden.

Eine zweite Gruppe an Beiträgen widmet sich dem Widerstreit um die Zulassung(-sbeschränkungen) an die Höchstgerichte: Ass.-Prof. Dr. Nina Marlene Schallmoser geht den Rechtsprechungslinien des österreichischen Obersten Gerichtshofs auf dem Weg zu einem ausdehnenden, in anderen Bereichen zugleich einschränkenden Verständnis des strafrechtlichen Rechtsmittel- bzw. Rechtsbehelfsrechts nach. Einen besonderen dieser Rechtsbehelfe, die „Wahrungsbeschwerde“, untersucht Dr. Martin Stricker auf seine Bedeutung für Einzelfallgerechtigkeit und Systembildung. Lukas Hussmann blickt in die Schweiz und findet am dortigen Bundesgericht Beispiele für gelebte Transparenz zivilgerichtlicher Entscheidungsfindung, die trotz Beratungsgeheimnis und (noch) ohne dissenting opinions erreicht wird. Der öffentlichen Wahrnehmung gerichtlicher Verhandlungen nimmt sich auch Christian Trentmann an, der die neuen gesetzlichen Vorschriften zur Medienöffentlichkeit an deutschen obersten Bundesgerichten einer Analyse und Kritik unterzieht. Möglichen tektonischen Verschiebungen im Gefüge des österreichischen Grundrechtsschutzes durch den Parteiantrag auf Normenkontrolle („Gesetzesbeschwerde“) zum Verfassungsgerichtshof spürt schließlich Lukas Reiter nach. Abschließend bietet Prof. Dr. Olaf Muthorst eine Literaturdokumentation aktueller Beiträge zum Verfahrensrecht.

Im Sommer 2019 wird das Folgeheft erscheinen und sich neben den Höchstgerichten und ihrer Rolle in der Rechtsordnung auch weiteren aktuellen Fragen des Zivil-, Verwaltungs- und Strafverfahrensrechts widmen. Die GVRZ ist als Online-Zeitschrift über das juris-Zusatzmodul Hochschulen verfügbar.

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