Mediationskostenhilfe zeigt positive Effekte

Prof. Dr. Reinhard Greger  Prof. Dr. Reinhard Greger
RiBGH a.D., Universität Erlangen-Nürnberg

Die Evaluation des Berliner Modellprojekts „Geförderte Familienmediation“ (BIGFAM) hat gezeigt, dass es nicht nur sinnvoll, sondern geradezu geboten ist, wirtschaftlich schwachen Konfliktparteien nicht nur (wie das bisher der Fall ist) für ein gerichtliches Verfahren, sondern auch für eine auf Vorschlag des Gerichts eingeleitete Mediation Kostenhilfe zu gewähren. In dem Modellversuch konnten Elternpaare, denen für ein familiengerichtliches Verfahren wegen einer Sorgerechts- oder Umgangsstreitigkeit Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden war, kostenfrei an einer bis zu 10 Sitzungen umfassenden Co-Mediation teilnehmen, die von einer anerkannten Einrichtung administriert und von qualifizierten Mediator(inn)en durchgeführt wurde. In gut der Hälfte dieser Mediationen, die ohne die finanzielle Förderung nicht zustande gekommen wären, wurde eine Einigung erzielt, die sich den Rückmeldungen der Eltern zufolge positiv auf die Situation der Kinder ausgewirkt hat.

Allerdings hat sich auch gezeigt, dass das bereits in Gang gesetzte Gerichtsverfahren sich erschwerend auf die Bereitschaft eines Elternteils (oder beider) auswirkt, sich auf das Mediationsverfahren einzulassen und offen daran mitzuwirken. Der Evaluationsbericht schlägt daher vor, neben der Erstreckung der Verfahrenskostenhilfe auf die gerichtsverbundene Mediation (die im Grunde selbstverständlich sein sollte und z.B. in der Schweiz gesetzlich geregelt ist) auch eine gerichtsunabhängige Mediationsförderung (z.B. nach dem österreichischen Modell) einzuführen. Unter Bezugnahme auf frühere Untersuchungen zeigt der Bericht auf, dass hierdurch nicht nur erhebliche Folgelasten vermieden werden können, sondern dass die Erfüllung dieser gesellschaftspolitischen Aufgabe auch zu erheblichen Kosteneinsparungen bei der Justiz führen würde.

Auch einen interessanten „Nebeneffekt“ hat die Untersuchung aufgedeckt: Unabhängig davon, ob es in ihrem Verfahren zu einer Einigung gekommen ist, bekundeten drei Viertel der teilnehmenden Eltern ihre grundsätzliche Bereitschaft, künftige Konflikte (gleich in welchem Lebensbereich) durch Mediation zu lösen; rund zwei Drittel der grundsätzlich Mediationswilligen sähen sich hieran aber gehindert, wenn sie für die Kosten selbst aufkommen müssten. Einen besseren Beleg für den Wert und die Sinnhaftigkeit einer Mediationskostenhilfe kann es kaum geben.

Der vollständige Evaluationsbericht ist abrufbar unter www.reinhard-greger.de; ausführlich hierzu auch in der Juni-Ausgabe der ZKM.

 

 

Mehr zum Autor: Der Autor war Richter am Bundesgerichtshof und Inhaber des Lehrstuhls für Zivilprozessrecht, Bürgerliches Recht und freiwillige Gerichtsbarkeit an der Universität Erlangen-Nürnberg. Er ist Mitautor des ZPO-Kommentars Zöller und Redaktionsbeirat der Zeitschrift für Konfliktmanagement. Die Abschlussberichte zu zahlreichen Forschungsprojekten auf dem Gebiet der autonomen Konfliktlösung sind einsehbar unter www.reinhard-greger.de/zur-person/forschungen. Dort finden sich auch Nachweise zu weiteren Veröffentlichungen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird niemals weitergegeben. Pflichtfelder sind mit einem * markiert

*
*