In etlichen Bundesländern sind im Baubestand Rauchmelder schon Pflicht, zum Teil laufen die Ãœbergangsfristen für die Nachrüstung Ende 2016 aus (so § 49 Abs. 7 BauO-NRW). Werden die Rauchmelder vom Vermieter gekauft und installiert, kann er eine Mieterhöhung nach § 559 BGB vornehmen (vgl. Bub/Treier, Handbuch der Wohnraum- und Geschäftsraummiete, 4. Aufl. 2014, Anm. III.A. […]