{"id":36,"date":"2019-06-03T11:57:45","date_gmt":"2019-06-03T09:57:45","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.otto-schmidt.de\/afp-medienrecht\/?p=36"},"modified":"2019-07-09T10:16:47","modified_gmt":"2019-07-09T08:16:47","slug":"mehr-zum-whistleblowinbg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/afp-medienrecht\/2019\/06\/03\/mehr-zum-whistleblowinbg\/","title":{"rendered":"Mehr zum Whistleblowing"},"content":{"rendered":"<p>K\u00fcrzlich habe ich an dieser Stelle aktuelle Neuerungen zum Whistleblowing vorgestellt. Dazu passt eine jetzt bekannt gewordene Eilentscheidung des LG Berlin vom 23.5.2019 (27 O 299\/19) in einem Verfahren eines der mutma\u00dflichen Urheber des Ibiza-Videos \u00fcber das Treffen des damaligen \u00f6sterreichischen Vizekanzlers <em>Heinz-Christian Strache<\/em> mit einer angeblichen Angeh\u00f6rigen eines russischen Oligarchen, das zum Sturz zun\u00e4chst von <em>Strache<\/em> und dann der gesamten \u00f6sterreichischen Bundesregierung f\u00fchrte. Das Gericht hat die nicht anonymisierte Verbreitung seines Lichtbilds durch ein \u00f6sterreichisches Online-Portal untersagt und dies laut Pressever\u00f6ffentlichungen mit dem Allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrecht des Betroffenen begr\u00fcndet; er sehe sich als angeblicher Urheber der politischen Krise m\u00f6glicherweise Repressalien seitens interessierter Beteiligter ausgesetzt. Sedes materiae war hier wohl das Recht des Betroffenen am eigenen Bild, in dessen Rahmen der Betroffene allenfalls als Person im Blickpunkt der \u00d6ffentlichkeit gelten kann und der Verbreitung seines Bilds berechtigte Interessen im Sinn von \u00a7 23 Abs. 2 KUG entgegenstehen d\u00fcrften, zumal nicht festzustehen scheint, ob er wirklich an der Herstellung des Strache-Videos und seiner Preisgabe an die Medien beteiligt war. In die nach \u00a7 23 Abs. 2 KUG vorzunehmende G\u00fcterabw\u00e4gung war vermutlich der laut Medienberichten vom LG Berlin betonte Aspekt der pers\u00f6nlichen Sicherheit des Betroffenen einzustellen, der die getroffene Entscheidung schon f\u00fcr sich rechtfertigen d\u00fcrfte. K\u00fcnftig aber wird im Rahmen dieser Wertung vornehmlich das besondere Anonymit\u00e4tsinteresse des Betroffenen zu ber\u00fccksichtigen sein, das als Kernst\u00fcck der neuen europ\u00e4ischen Whistleblowing-Richtlinie gelten kann.<\/p>\n<p>Mit dem redaktionellen Umgang der Medien mit Gesch\u00e4fts- und Betriebsgeheimnissen \u00a0befasst sich die 6. Auflage von &#8222;<a href=\"https:\/\/www.otto-schmidt.de\/presserecht-9783504671068.html\" target=\"_blank\">Presserecht\u00a0\u2013 Recherche,\u00a0Darstellung und Haftung im Recht der Presse, des Rundfunks und der neuen Medien<\/a>&#8220; unter Rz. 7.37 ff; zum Komplex der Verbreitung rechtswidrig zustande gekommener Informationen durch die Medien s. dort Rz. 12.104 ff.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>K\u00fcrzlich habe ich an dieser Stelle aktuelle Neuerungen zum Whistleblowing vorgestellt. Dazu passt eine jetzt bekannt gewordene Eilentscheidung des LG Berlin vom 23.5.2019 (27 O 299\/19) in einem Verfahren eines der mutma\u00dflichen Urheber des Ibiza-Videos \u00fcber das Treffen des damaligen \u00f6sterreichischen Vizekanzlers Heinz-Christian Strache mit einer angeblichen Angeh\u00f6rigen eines russischen Oligarchen, das zum Sturz zun\u00e4chst [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":314,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1,2],"tags":[3],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/afp-medienrecht\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/afp-medienrecht\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/afp-medienrecht\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/afp-medienrecht\/wp-json\/wp\/v2\/users\/314"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/afp-medienrecht\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=36"}],"version-history":[{"count":9,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/afp-medienrecht\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":80,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/afp-medienrecht\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36\/revisions\/80"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/afp-medienrecht\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=36"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/afp-medienrecht\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=36"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/afp-medienrecht\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=36"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}