{"id":60,"date":"2019-07-03T10:12:08","date_gmt":"2019-07-03T08:12:08","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.otto-schmidt.de\/afp-medienrecht\/?p=60"},"modified":"2019-07-08T13:31:31","modified_gmt":"2019-07-08T11:31:31","slug":"klickkoeder","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/afp-medienrecht\/2019\/07\/03\/klickkoeder\/","title":{"rendered":"&#8222;Klickk\u00f6der&#8220;"},"content":{"rendered":"<p>Das deutsche \u00c4u\u00dferungsrecht kennt eine neue Rechtsfigur: den\u00a0dem englischen &#8222;click baiting&#8220; entlehnten &#8222;Klickk\u00f6der&#8220;. Das OLG K\u00f6ln hatte in einer Entscheidung vom 28.5.2019 (15 U 160\/18) einen Sachverhalt zu beurteilen, in dem eine Zeitschrift Portr\u00e4tfotos von vier Prominenten als Aufmacher einer Online-Meldung dar\u00fcber nutzte, dass einer der Abgebildeten an Krebs erkrankt sei und sich deswegen aus der \u00d6ffentlichkeit zur\u00fcckziehen m\u00fcsse, ohne zu offenbaren, auf welchen der Abgebildeten das zutreffe. Der hier klagende Prominente, dem das OLG einen \u00fcberragendem Markt- und Werbewert attestiert, war unstreitig nicht erkrankt und wurde im Text der Meldung auch nicht erw\u00e4hnt. Die Ver\u00f6ffentlichung seines Fotos konnte daher nur den Zweck haben, Besucher des betreffenden Online-Portals dazu zu animieren, die dahinter liegende Meldung anzuklicken, um herauszufinden, auf welchen der Abgebildeten sie sich bezog. Das OLG hat dem Kl\u00e4ger eine als Lizenzgeb\u00fchr qualifizierte Entsch\u00e4digung von 20.000 Euro zugesprochen und wegen grunds\u00e4tzlicher Bedeutung der Sache die Revision zum BGH zugelassen. Dass die Ver\u00f6ffentlichung des Fotos u. a. des hier klagenden Prominenten eine Verletzung seines Rechts am eigenen Bild aus \u00a7\u00a7 22, 23 KUG darstellt, kann unter Ber\u00fccksichtigung des bekannt gewordenen Sachverhalts nicht zweifelhaft sein. Auch Pers\u00f6nlichkeiten des \u00f6ffentlichen Lebens m\u00fcssen eine einwilligungslose Verbreitung ihres Bildnisses nur tolerieren, wenn ein jedenfalls entfernter funktionaler Zusammenhang mit einem weit verstandenen zeitgeschichtlichen Ereignis und der Funktion besteht, die dem Betroffenen dabei zukommt. Fragen k\u00f6nnen sich daher erst auf der Ebene der Rechtsfolgen ergeben. Das OLG hat dem betroffenen Prominenten ausdr\u00fccklich nicht die bei einer schwerwiegenden Verletzung seines Allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts und seines Rechts am eigenen Bild in erster Linie in Betracht kommende Geldentsch\u00e4digung zuerkannt; was nahe gelegen h\u00e4tte, stellt doch die durch nichts gerechtfertigte Behauptung, ein Prominenter mit einem \u00fcberragenden Werbewert m\u00fcsse sich wegen einer Krebserkrankung zur\u00fcckziehen, ohne Frage eine schwerwiegende Verletzung seines Allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts dar. Das OLG K\u00f6ln spricht dem Betroffenen stattdessen eine Lizenzgeb\u00fchr zu und r\u00fcckt den Vorgang in die N\u00e4he einer Ver\u00f6ffentlichung zu Werbezwecken. Hier aber regen sich Zweifel. Denn der Einsatz eines Bildes als Hinweis auf einen im selben Zusammenhang ver\u00f6ffentlichten eigenen redaktionellen Beitrag kann nach der bisher unangefochtenen Auffassung des BGH nicht als Werbung qualifiziert werden. Das OLG aber scheint das Tor \u00f6ffnen zu wollen, das unter dem rechtlichen Aspekt der Lizenzgeb\u00fchr dem zu Unrecht Abgebildeten dann verschlossen ist, wenn die Abbildung zu &#8211; m\u00f6glicherweise auch zu missbilligenden &#8211; redaktionellen Zwecken erfolgt. Dass es mit dieser Entscheidung die etablierte Abgrenzung zwischen den Rechtsfolgen rechtswidriger redaktioneller Berichterstattung und unerlaubter Ausnutzung verm\u00f6genswerter Aspekte des Allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts und des Rechts am eigenen Bild aufhebt, d\u00fcrfte es, wie die Zulassung der Revision zu belegen scheint, selbst gesehen haben. Man darf gespannt sein, ob der BGH diesen Weg mitgehen oder dem hier verletzten Betroffenen eine pers\u00f6nlichkeitsrechtlich fundierte Geldentsch\u00e4digung zusprechen wird.<\/p>\n<p>Mit der hier insbesondere angesprochenen Abgrenzung von redaktioneller Arbeit und Werbung befasst sich die 6. Auflage von &#8222;<a href=\"https:\/\/www.otto-schmidt.de\/presserecht-9783504671068.html\" target=\"_blank\">Presserecht\u00a0\u2013 Recherche,\u00a0Darstellung und Haftung im Recht der Presse, des Rundfunks und der neuen Medien<\/a>&#8220; im Detail in \u00a7 24; zu den verm\u00f6gensrechtlichen Aspekten des Rechts am eigenen Bild dort \u00a7 13 Rz. 20 ff.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das deutsche \u00c4u\u00dferungsrecht kennt eine neue Rechtsfigur: den\u00a0dem englischen &#8222;click baiting&#8220; entlehnten &#8222;Klickk\u00f6der&#8220;. Das OLG K\u00f6ln hatte in einer Entscheidung vom 28.5.2019 (15 U 160\/18) einen Sachverhalt zu beurteilen, in dem eine Zeitschrift Portr\u00e4tfotos von vier Prominenten als Aufmacher einer Online-Meldung dar\u00fcber nutzte, dass einer der Abgebildeten an Krebs erkrankt sei und sich deswegen aus [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":314,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/afp-medienrecht\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/60"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/afp-medienrecht\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/afp-medienrecht\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/afp-medienrecht\/wp-json\/wp\/v2\/users\/314"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/afp-medienrecht\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=60"}],"version-history":[{"count":12,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/afp-medienrecht\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/60\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":77,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/afp-medienrecht\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/60\/revisions\/77"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/afp-medienrecht\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=60"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/afp-medienrecht\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=60"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/afp-medienrecht\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=60"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}