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Im Gespräch mit Prof. Dr. Jan Zopfs

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Warum eigentlich „Definitionen mit Erläuterungen“, Herr Professor Zopfs?
Bewertungen strafrechtlicher Klausuren schließen nicht selten mit dem Satz, der Bearbeiter habe die Fallprobleme nicht erkannt. Dies beruht meist nicht darauf, dass dieser die Definition nicht beherrscht, er weiß häufig nur nicht, warum die Definition eben gerade diese einzelnen Begriffsmerkmale aufweist und in welchen Fallkonstellationen der jeweilige Begriff problematisch wird (beispielsweise bei der Heimtücke die Arglosigkeit gerade bei bewusstlosen Opfern). In meinem Buch „Strafrecht Besonderer Teil. Definitionen mit Erläuterungen“ zeige ich genau diese Verknüpfung und führe dazu auch die für die betreffende Fallkonstellation in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Argumente an, die in ihrer Entstehung und Relevanz erläutert werden. In der Neuauflage sind deshalb die einzelnen Begriffsmerkmale einer Definition durch Randnummernverweise mit den nachfolgenden Erläuterungen verknüpft. Problematische Fallkonstellationen werden so gezielt dem jeweils infrage stehenden Definitionsmerkmal zugeordnet. In der Klausursituation können die Studierenden mit den angeführten Definitionsmerkmalen auf das Fallproblem hinarbeiten und dieses anhand des in den Erläuterungen aufgezeigten Meinungsspektrums lösen.

Prof. Dr. Jan Zopfs ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Mainz. Mit der 9. Auflage hat er das bewährte Buch „Strafrecht Besonderer Teil. Definitionen mit Erläuterungen“ von seinem akademischen Lehrer Prof. Dr. Wilfried Küper übernommen. Es ist konzeptionell abgerundet und topaktuell zum Sommersemester 2015 erschienen.