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Drei Fragen an Prof. Dr. Markus Artz

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Inwiefern schlägt sich in Ihrem aktuellen Buch das Thema „Konkurrenz“ nieder?
Es gibt im Handelsrechtslehrbuch ein von mir geschriebenes Kapitel zum Vertriebsrecht. Dort wird betrachtet, wie Unternehmen, die Waren herstellen, diese auch an den Mann bekommen – also auf verschiedenen Vertriebswegen. Nehmen wir zum Beispiel an, ein Hersteller möchte Taschen aus recyceltem Material vertreiben. Das könnte er im Eigenvertrieb tun, indem er einen Onlineshop oder einen Laden eröffnet. Er könnte die Ware aber auch frei in den Markt geben. Oftmals wählt der Hersteller bestimmte Händler als Vertragspartner aus – man spricht von selektiven Vertriebssystemen. Es gibt also verschiedene Möglichkeiten und Mittler und wiederum zahlreiche rechtliche Regelungen, die den Warenvertrieb betreffen. Schließlich geht es auch darum, Konkurrenten mit fairen Mitteln auszustechen.

 

Warum ist das ein wichtiges Thema?
Weil viele Hersteller aktuell diskutieren, ob sie ihre Waren auch im Internet vertreiben sollten. In unserem Taschenbeispiel könnte es sein, dass der Hersteller seine Produkte als Kunstwerke ansieht und deren Verkauf in Onlineshops oder auf Ebay als imageschädigend empfindet. Neben der Konkurrenz um die Produkte haben wir mittlerweile also auch eine Konkurrenz der Vertriebswege, die rechtlich hochinteressant ist.

 

Hat ein Vertriebsrechtsspezialist viel Konkurrenz zu erwarten?
Vertriebsrecht lohnt sich. Das Rechtsgebiet wurde zwar erst vor Kurzem komplett selbstständig, es wächst allerdings. In einer Kanzlei oder bei Unternehmen hat man damit gute Aussichten.

 

Prof. Dr. Markus Artz ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht und Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Bielefeld.