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Drei Fragen an Dr. Katharina Vera Boesche

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Frau Dr. Boesche, was unterscheidet Ihr Buch zum Wettbewerbsrecht von anderen?
Bis zum Erscheinen der 1. Auflage des Buches gab es zum novellierten UWG entweder Theoriewissen in Form von reinen Lehrbüchern oder von der Anzahl und dem Umfang her recht überschaubare Fallsammlungen. Das von mir verfasste Buch zum Wettbewerbsrecht vereint beides. Ich habe mich dann hingesetzt und BGH-Entscheidungen gewälzt, die die Grundlage waren für die Fälle, die ich in das Wettbewerbsrechtsbuch aufgenommen habe. Die erarbeiteten Lösungen orientieren sich an den ebenfalls selbst erarbeiteten Prüfungsschemata, um so fallbezogen das zuvor theoretisch vermittelte Wissen aufzubereiten und für die Studierenden anschaulicher erfassbar zu machen.

Neben dem Wettbewerbsrecht haben Sie einen weiteren Forschungsschwerpunkt auf dem Gebiet der Elektromobilität …
Dieser Rechtsbereich ist sehr jung, deshalb betreiben wir dort noch viel Grundlagenforschung. Elektromobilität berührt ja viele Rechtsgebiete, vom Datenschutzrecht, übers Eichrecht, Regulierungsrecht bis hin zum Steuerrecht. Das fängt schon an bei der eichrechtskonformen Gestaltung einer Ladesäule, der eich- und datenschutzrechtskonformen Abrechnung bis hin zu der Frage: Wie ist es steuerlich zu bewerten, wenn ich auf der Arbeit mein Auto auflade? Und je weiter die Elektromobilität voranschreitet, umso mehr neue Fragen kommen hinzu.

Fahren Sie privat denn mittlerweile auch ein Elektroauto?
Das würde ich gerne, aber bisher ist mir leider noch keines in die Hand gefallen (lacht). Aber gerade in Großstädten wie Berlin werden neue Mobilitätsmodelle wie Elektroautos oder Carsharing natürlich immer interessanter werden. Nicht nur aus dem ökologischen Aspekt heraus, sondern auch, um neue Fortbewegungsmodelle zu schaffen.

Rechtsanwältin Dr. Katharina Boesche ist Expertin für Energierecht, Wettbewerbsrecht und Rechtsfragen zum Thema Elektrofahrzeuge. Sie ist im Rahmen von Forschungsprojekten wissenschaftlich in diesen Rechtsgebieten tätig.