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Vier Fragen an Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof

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Warum raten Sie Jurastudierenden zum Auslandsaufenthalt?
Ein Auslandsstudium erweitert den Horizont und erschließt neue Blickwinkel, nicht nur auf das Recht. Wer im Ausland studiert gewinnt Einblicke in ein fremdes Rechtssystem, erlernt eine Fremdsprache und begegnet Menschen und Lebensformen in einer anderen Region. Im Idealfall finden Studierende im Ausland neue Freunde und tragen zur Völkerverständigung bei. Die meisten Studierenden, die einen Teil ihres Studiums im Ausland verbracht haben, kommen begeistert zurück und möchten die Erfahrungen, die sie im Ausland gemacht haben, und die Freunde, die sie gefunden haben, nicht missen.

Was erwidern Sie, wenn Ihnen jemand sagt: „Für deutsche Studierende genügt es doch, das deutsche Recht zu kennen“?
Unsere Rechtsordnung ist keine rein nationale. Deutschland ist Mitglied der Europäischen Union und Teil der internationalen Staatengemeinschaft. Diese Mitwirkung an der europäischen Integration und die Einbindung in die Völkerrechtsgemeinschaft fordert auch unsere Verfassung. Unser Grundgesetz ist europa- und völkerrechtsfreundlich. Damit sind das Europarecht und das Völkerrecht Teil unserer Rechtsordnung und deswegen Gegenstand des Studiums an unseren Universitäten. Die Einflüsse des Europarechts auf unsere Rechtsordnung etwa lernen die Studierenden in allen Rechtsgebieten kennen. Mit dieser Europäisierung und Internationalisierung reagiert das Recht auf die großen Aufgaben, vor denen wir heute stehen. Diese überschreiten Grenzen und betreffen die ganze Staatengemeinschaft. Ich will nur ein paar Beispiele nennen: Menschen fliehen und verlassen ihre Heimat, um Schutz und Aufnahme in einem anderen Staat zu finden. Die Wirtschaft ist international verflochten. Die Kommunikationsnetze sind heute weltweit bis in die letzten Winkel der Erde gespannt. Auch der Schutz der Umwelt ist eine globale Herausforderung, die wir gemeinsam angehen müssen.

Inwiefern ist Ihr Fachgebiet, das Umweltvölkerrecht, ein gutes Beispiel für die heutige Verquickung von nationalem und internationalem Recht?
Wir stehen heute vor globalen Umweltschutzproblemen. Wenn Sie etwa an den Klimaschutz denken, wird deutlich, dass hier die einzelstaatliche Souveränität an ihre Grenzen stößt. Kein Staat der Welt kann das Klimasystem der Erde allein erhalten. Die Staaten müssen international zusammenarbeiten, wenn sie die Erdatmosphäre wirksam schützen wollen. Deswegen ist das Pariser Klimaschutzabkommen ein so wichtiger Schritt. In diesem Abkommen, das im vergangenen Dezember geschlossen wurde, sagten zum ersten Mal alle Staaten der Welt in einem völkerrechtlichen Vertrag zu, Maßnahmen zum Schutz des Klimas zu ergreifen.

Was haben Sie durch Ihre eigenen Auslandserfahrungen gelernt?
Im Ausland bin ich in eine andere Kultur eingetaucht, habe eine andere Rechtsordnung kennengelernt und nicht zuletzt neue Freundschaften geknüpft. Ich habe mich zum ersten Mal mit Fragen des Völkerrechts befasst und konnte an einem wissenschaftlichen Projekt mitwirken. Dies hat mich begeistert. Meine Auslandsaufenthalte waren für mich ein großer persönlicher Gewinn. Für die Studierenden bieten sich heute vielfältige Möglichkeiten, im Rahmen des Studiums ins Ausland zu gehen. Als Auslandsbeauftragte der Fakultät möchte ich unsere Studierenden nachdrücklich dazu ermutigen, diese Chancen auch zu nutzen.

Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof ist Inhaberin des Lehrstuhls für Deutsches und Ausländisches Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Universität Düsseldorf. Außerdem ist sie die Auslandsbeauftragte der rechtswissenschaftlichen Fakultät.

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