Logo Otto Schmidt

Campus

Zwei Fragen an Prof. Dr. Jürgen Kühling

C.F. Müller Campus  C.F. Müller Campus

Im Oktober 2015 wurde das sog. „Safe Harbor“-Abkommen vom EuGH gekippt. Worum genau ging es bei „Safe Harbor“?
Es ging darum, auf welcher rechtlichen Grundlage Daten zwischen den USA und Europa ausgetauscht werden können. Das Abkommen wurde deshalb vom EuGH verworfen, weil es keine ausreichenden Schutzmechanismen für die Daten der Betroffenen in den USA garantierte. Es gab kaum Kontrollmöglichkeiten, geschweige denn eine Klagemöglichkeit vor amerikanischen Gerichten. Auch die Zugriffsrechte US-amerikanischer Geheimdienste gingen sehr weit.

Ins Rollen gebracht wurde das Verfahren von dem österreichischen Jurastudenten Max Schrems. Inwiefern ist das bemerkenswert?
Herr Schrems hat mithilfe anderer Akteure einen sehr unangenehmen Kontrollprozess für Facebook eingeleitet und so gezeigt, was ein Jurastudent bereits bewirken kann. Alles fing ja damit an, dass Herr Schrems Facebook zwang, ihm alle über ihn gespeicherten Daten zukommen zu lassen. Am Ende bekam er ein Konvolut an Daten, das ihn selbst überrascht hat. Vermutlich auch aufgrund der Snowden-Enthüllungen interessierte er sich dafür, wer auf diese Daten in den USA zugreifen kann. Und hat so – dann allerdings wohl schon nach abgeschlossenem Jurastudium – das Verfahren in Gang gebracht. Dabei musste Herr Schrems gegen viele Widerstände ankämpfen, seine Gegner waren, von außen betrachtet, viel größer als er. Aber er hat es geschafft. Ich hoffe, das macht auch anderen Jurastudierenden Mut, Dinge kritisch zu hinterfragen.

Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL.M., ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Immobilienrecht, Infrastrukturrecht und Informationsrecht an der Universität Regensburg.

Zu den Titeln des Autors bei C.F. Müller