Was bedeutet Ihnen der „Allgemeine Teil“ von Dieter Medicus?
Es war das erste juristische Lehrbuch, das ich in meinem Studium durchgearbeitet habe. Mich beeindruckte, wie lebensnah Medicus argumentierte. Erst später begriff ich, dass er auf diese Weise juristische Prinzipien, vor allem die Privatautonomie, zwanglos zur Geltung brachte.
Haben Sie viel an dem Werk geändert?
Einiges musste angeglichen werden, weil zwischenzeitlich examensrelevante Rechtsprechung ergangen war. Aber die Grundkonzeption von Medicus wollte ich unbedingt bewahren und möglichst auch seine eigene Handschrift erkennen lassen. Weil ich überzeugt bin, dass sich darin nicht nur sein juristisches Denken abbildet, sondern diese besondere Art der Darstellung weiterhin lehrreich ist.
Konnten Sie sich mit ihm darüber noch vor seinem Lebensende austauschen?
Zum Glück ja, und dafür bin ich unendlich dankbar. Wir haben uns seit Ende vorletzten Jahres in längeren Telefongesprächen über das Buch ausgetauscht. Er hatte sich bis zuletzt seine juristische Neugier bewahrt. Und was vielleicht das Wichtigste ist: Er dachte auch mit seinen 85 Jahren nie abgehoben, sondern immer in den Kategorien der Anspruchsprüfung, also genau so, wie es die Studierenden in der Klausur tun müssen.
Prof. Dr. Jens Petersen ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Potsdam. Er ist neuer Autor des Lehrbuchklassikers zum Allgemeinen Teil des BGB.