{"id":45,"date":"2015-09-01T16:45:43","date_gmt":"2015-09-01T14:45:43","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.otto-schmidt.de\/cfmueller\/?p=45"},"modified":"2022-06-23T11:51:09","modified_gmt":"2022-06-23T09:51:09","slug":"interview_degenhart","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/cfmueller\/2015\/09\/01\/interview_degenhart\/","title":{"rendered":"Im Gespr\u00e4ch mit Prof. Dr. Christoph Degenhart"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" class=\"alignnone size-medium wp-image-47\" src=\"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/cfmueller\/wp-content\/uploads\/sites\/18\/2021\/01\/christoph_degenhart-200x300.jpg\" alt=\"\" width=\"200\" height=\"300\" srcset=\"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/cfmueller\/wp-content\/uploads\/sites\/18\/2021\/01\/christoph_degenhart-200x300.jpg 200w, https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/cfmueller\/wp-content\/uploads\/sites\/18\/2021\/01\/christoph_degenhart-768x1151.jpg 768w, https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/cfmueller\/wp-content\/uploads\/sites\/18\/2021\/01\/christoph_degenhart-683x1024.jpg 683w, https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/cfmueller\/wp-content\/uploads\/sites\/18\/2021\/01\/christoph_degenhart.jpg 1240w\" sizes=\"(max-width: 200px) 100vw, 200px\" \/><\/p>\n<p><strong>Sie vertreten momentan in zwei F\u00e4llen die klagenden Parteien vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Worum geht es dabei?<br \/>\n<\/strong>Bei beiden Verfahren geht es um die Frage, ob die Europ\u00e4ische Zentralbank (EZB) noch im Rahmen ihres Mandats handelt, wenn sie die M\u00e4rkte mit Geld flutet und Staatsanleihen in Billionenh\u00f6he aufkauft. Wenn sie dabei ihr Mandat \u00fcberschreitet, w\u00e4re das nicht vereinbar mit dem Demokratieprinzip.<\/p>\n<p><strong>Bei einem der beiden von Ihnen betreuten Verfahren, jenem zu Outright Monetary Transactions (OMT), gab es im Juni eine Entscheidung des EuGH \u2013 darin hie\u00df es, das Programm sei rechtm\u00e4\u00dfig. Was \u00e4ndert das f\u00fcr Ihren Prozess vor dem BVerfG?<br \/>\n<\/strong>Die Entscheidung des EuGH hat uns nicht \u00fcberrascht, da er gegen\u00fcber Kompetenz\u00fcberschreitungen von europ\u00e4ischen Organen bisher immer sehr nachsichtig geurteilt hat. Das BVerfG hat nun dar\u00fcber zu befinden, ob beispielsweise die Verfassungsidentit\u00e4t durch diese Entscheidung ber\u00fchrt wird.<\/p>\n<p><strong>Aber das BVerfG wird sich dabei doch vermutlich an der Entscheidung des EuGH orientieren?<br \/>\n<\/strong>Prinzipiell sagt das BVerfG von sich selbst, dass es die Entscheidungen des EuGH akzeptiert. Aber sollte der in diesem Fall die Grenzen der Rechtsfortbindung \u00fcberschritten, also \u201eultra vires\u201c gehandelt haben, weil er den Vertr\u00e4gen einen so nicht gewollten Inhalt gegeben hat, muss das BVerfG dem nicht folgen. Es geht bei diesen Verfahren also auch um die Grundsatzfrage, wie weit das BVerfG an Entscheidungen des EuGH gebunden ist.<\/p>\n<p><strong>Die Klage gegen OMT haben Sie im Namen des Vereins \u201eMehr Demokratie\u201c stellvertretend f\u00fcr 37.000 B\u00fcrger eingereicht, das ist die gr\u00f6\u00dfte Massenbeschwerde in der deutschen Geschichte. Dabei w\u00fcrde man ja meinen, dass europ\u00e4ische Finanzpolitik nicht viele interessiert \u2026<\/strong><br \/>\nDie gro\u00dfe Zahl der Beschwerdef\u00fchrer, die dem Verfahren beigetreten sind, zeigt, dass das Thema f\u00fcr politisch interessierte Menschen sehr wohl brisant ist. Immerhin geht es dabei auch um die weitere Entwicklung der Europ\u00e4ischen Union! Hierzu wurden die B\u00fcrger bisher nie gefragt.<\/p>\n<p><strong>Und warum sollten aus Ihrer Sicht insbesondere Jurastudierende sich mit diesen Themen besch\u00e4ftigen?<\/strong><br \/>\nBeide Verfahren enthalten hochinteressante juristische Probleme. Zum einen ist es v\u00f6llig neu, dass B\u00fcrger selbst gegen die Ma\u00dfnahmen der Europ\u00e4ischen Union, in diesem Fall der EZB, Klage vor dem BVerfG erheben. Der Vertreter der Bundesregierung im Verfahren fand dies geradezu unerh\u00f6rt.<br \/>\nAu\u00dferdem geht es um die Frage, ob der Deutsche Bundestag unzul\u00e4ssigerweise Souver\u00e4nit\u00e4tsrechte an die Europ\u00e4ische Union abgegeben hat oder ob die Union bzw. die EZB ihre Befugnisse unzul\u00e4ssig ausgeweitet haben, ohne hierzu demokratisch legitimiert zu sein. W\u00e4re dies der Fall, w\u00fcrde das Bundestags-Wahlrecht massiv entwertet werden. Dies k\u00f6nnen die Wahlberechtigten dann im Wege der Verfassungsbeschwerde geltend machen. Das sind juristische Probleme, gerade im Bezug auf die Europ\u00e4ische Union, die auch in Zukunft noch relevant sein werden.<\/p>\n<p><strong>Aktuell wird der Grexit, also der Austritt Griechenlands aus der Eurozone, diskutiert. F\u00fcr Sie als Verfassungsrechtler sicher auch hochinteressant \u2026<br \/>\n<\/strong>Ja, aber da werde ich jetzt nicht auch noch Beschwerde einlegen (lacht).<\/p>\n<p><strong>Prinzipiell wollten Sie schon h\u00e4ufiger das BVerfG anrufen\u2013 beim Rundfunkbeitrag und auch beim SPD-Mitgliedervotum haben Sie verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet, in mehreren F\u00e4llen auch Kl\u00e4ger vor dem BVerfG vertreten \u2013 bekommt man da irgendwann Routine?<br \/>\n<\/strong>Die F\u00e4lle, in die ich involviert war, stellten mich immer wieder vor sehr unterschiedliche Situationen und Herausforderungen \u2013 es wurde also nie langweilig. Beim Rundfunkbeitrag d\u00fcrfte es zu einer Verfassungsbeschwerde kommen; beim SPD-Mitgliedervotum habe ich zu keinem Zeitpunkt daran gedacht, da es sich hier um nicht justiziable Fragen handelte. Routine sollte man nie bekommen, aber f\u00fcr einen Staats- und Verfassungsrechtler ist ein Verfahren vor dem BVerfG nat\u00fcrlich sowieso immer ein Highlight (lacht).<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.uni-leipzig.de\/degenhart\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Prof. Dr. Christoph Degenhart<\/a> ist Inhaber des Lehrstuhls f\u00fcr Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht an der Universit\u00e4t Leipzig. Zudem ist er Mitglied des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sie vertreten momentan in zwei F\u00e4llen die klagenden Parteien vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Worum geht es dabei? Bei beiden Verfahren geht es um die Frage, ob die Europ\u00e4ische Zentralbank (EZB) noch im Rahmen ihres Mandats handelt, wenn sie die M\u00e4rkte mit Geld flutet und Staatsanleihen in Billionenh\u00f6he aufkauft. 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