Der neue Zöller ist da!

Ihn zu besprechen ist ähnlich sinnvoll, wie Eulen nach Athen, Torf ins Moor oder Holz in den Wald zu tragen. Jeder forensisch tätige Jurist kennt den Zöller und weiß um seinen Wert. Würde ich jetzt behaupten, die fast 3500 Seiten der 31. Auflage für diese Besprechung gelesen zu haben, kein Mensch glaubte das, zumal ich ja Familienrechtler und kein Prozessrechtler bin. Aber gerade deswegen ist mir ja der Zöller so wertvoll. Vor dem Vorwort zitieren die Autoren das Bundesverfassungsgericht mit den Worten, das Verfahrensrecht diene der Herbeiführung gesetzmäßiger und unter diesem Blickpunkt richtiger, darüber hinaus auch im Rahmen dieser Richtigkeit gerechter Entscheidungen. Besser kann man die Bedeutung des Verfahrensrechts nicht beschreiben. Seine Beachtung ist notwendige Voraussetzung für die Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit. Zöllers 3500 Seiten sind also der Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit gewidmet. Das ist gut. Gut ist auch, dass die Autoren bei ihren Ausführungen an die „Verteidiger“ gedacht haben, die Richter und Anwälte, die mit dem Verfahrensrecht umzugehen haben. Das gilt übrigens auch für das Familienrecht. Die ersten beiden Bücher des FamFG werden auf 435 Seiten klar und praxisorientiert besprochen. Obendrein liefert Feskorn im Anhang noch ein ABC der familienrechtlichen Verfahrenswerte, natürlich mit aktuellster Rechtsprechung hinterlegt. Weil auch das FamFG nicht ohne die ZPO auskommt, ist die Behandlung beider Verfahrensrechte in einem Kommentar für die Praktiker so hilfreich.

Ein Standardwerk wie der Zöller bedarf für eine Neuauflage keiner Begründung. Jeder Jurist weiß, dass im Verfahrensrecht zwei Jahre auch dann eine große Weile sind, wenn keine bahnbrechenden Reformen die Prozesswelt verändert haben. Die Autoren haben aber nicht nur die Rechtsprechung aktualisiert, sondern insbesondere neues europäisches Recht eingearbeitet. Das Vorwort liefert die Ankündigung, dass allein acht EU-Verordnungen neu kommentiert bzw. ihre Kommentierungen aktualisiert wurden. Wenn jetzt die familienrechtlichen Praktiker stöhnen „so what?“, sei Ihnen gesagt: „it matters“. Wir haben nicht nur mehr multinationale Ehen, sondern daraus folgend auch mehr Streitigkeiten, die an den zum Glück optisch meist imaginären Grenzen nicht anhalten. Die europäische Verfahrensrechtsharmonisierung gelingt schneller als man denkt. Mit einem Verfahren zu „flüchten“ und in einem anderen europäischen Land „Asyl“ zu beantragen, bringt nur noch selten Vorteile.

Die Jüngeren unter uns werden fragen, warum überhaupt noch ein Printprodukt erforderlich ist, wenn es doch auch online geht. Der Zöller ist eine gute Antwort darauf. Online findet man nur das, was man nicht weiß. Im Print findet man auch das, was man wissen müsste. Wer das nicht glaubt, sollte sich die Kommentierung zu den §§ 220, 221 FamFG durchlesen und im praktischen Alltag umsetzen. Es sind nur 3 1/2 Seiten. Deren Lektüre erspart aber viele Seiten versorgungsausgleichsrechtlicher Fachliteratur. Verfahrensrecht und materielles Recht haben eben doch etwas miteinander zu tun. Weil das so ist, wünscht man der Neuauflage des Zöller, dass sie in die Gerichte und Anwaltspraxen getragen wird und überall dorthin, wo auch die Vorauflage stand oder hätte stehen müssen. Eulen nach Athen zu tragen, war überflüssig. Den Zöller in die Büros zu tragen, wäre es nicht.

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