Glückwunsch zum Fünfzehnten!

Mit seiner Januarausgabe ist der FamRB in seinen 15 Jahrgang gestartet. Geburtstage sind janusköpfig. Eltern und Großeltern blicken in dem für den Gefeierten peinlichen „Weißt-Du-Noch-Stil“ zurück. Tante und Onkel lassen sich – ermuntert durch die vermeintlich neutralitätsstiftende größere familiäre Distanz – dazu verleiten, etwas Gedankenschweres zur Zukunft zu sagen. Nur das Geburtstagskind lebt voll und ganz im Augenblick, freut sich über die Geschenke randständiger Personen, die sich mit seiner Gegenwart und Zukunft beschäftigen, um – gerade in diesem Alter – ganz in seiner Peergroup aufzugehen. So sei es auch diesmal.

Für die Peergroup des FamRB lebte jede Ausgabe und für diese wird er auch weiter erstellt, denn eine Beraterzeitschrift lebt für die Berater und will deren Rat erleichtern und verbessern. Dieses Konzept war vor 15 Jahren neu und wurde von manchem familienrechtlichen Schwergewicht verächtlich bis spöttisch missachtet. Doch das „Blättchen“ hat sich in die Fachzeitschriftenlandschaft gut integriert. So gut, dass es immer wieder Kopierversuche gibt. Und auch diejenigen, die dem „Blättchen“ Leichtgewichtigkeit prognostizierten, weil Entscheidungen nicht im Volltext gedruckt würden und Aufsätze nicht unverständlich genug und nicht ausreichend lang und hinreichend langweilig genug seien, zollen dem Geburtstagskind zwischenzeitlich Respekt, zitieren seinen Inhalt, drucken kürzere und verständlichere Aufsätze und kürzen Entscheidungen, weil die immer länger werden.

Das hat beim Geburtstagskind zu kecker Meinungsstärke geführt. Neue Fragestellungen des Familienrechts – wie jüngst das Wechselmodell – werden nicht erst aufgegriffen, wenn sie die Weihe höchstrichterlicher Zuwendung erhalten haben. Neue Fragestellungen bürsten wir auch nicht seicht in Richtung Mainstream. Zwar beherrschen wir den doppelten juristischen Konjunktiv, wonach es möglich sein könnte jede mögliche Frage auch anders zu beantworten, wir mögen ihn aber nicht wirklich. Wir wissen nämlich, dass, wo immer zwei Juristen zusammenstehen, mindestens drei differenzierte Meinungen zum selben Thema vertreten sind, und wir nehmen diese Meinungen und ihre Verfechter ernst, weswegen wir sie ja auch gelegentlich deutlich kritisieren.

Obwohl oder gerade weil noch jung, hat sich der FamRB jüngst nicht nur optisch gehäutet. Die opulente Omnipräsenz digitaler Fachinformation vermittelt jedem Studienrat und Ingenieur die Illusion fachjuristischer Waffengleichheit. Weil juristische Information nicht mehr monopolisiert werden kann und werden soll, bietet das digitale Angebot des FamRB auf der frei zugänglichen Internetseite und mehr noch im nur für Abonnenten kostenfrei zugänglichen Berater-Modul schnelle und fachlich hochqualifizierte Beratungshilfe. Der „Prütting/Helms“, das „Anwalts-Handbuch Familienrecht von Krenzler/Borth“ und das „Handbuch Unterhaltsrecht von Ehinger/Griesche/Rasch“ sind fachliche Schwergewichte. Merkwürdig nur, dass unsere Leser weniger Gebrauch von diesem Angebot machen als Ingenieure und Oberstudienräte. Wer als Richter oder Anwalt aber die „Weißt-Du-noch-Fragestellung“ hat und einen Beitrag aus einem der fünfzehn Jahrgänge sucht, wird im FamRB-Portal oder bei juris meist deutlich schneller fündig als im eigenen Kopf oder Bücherregal.

Ein Verlag, der eine juristische Fachzeitschrift herausgibt, lebt von den Abonnenten. Die Zeitschrift selbst lebt für die Leser und nur deswegen, weil es eine Redaktion gibt, die mit Engagement und Beharrlichkeit Autoren gewinnt und animiert, die alle nicht vom Schreiben leben. Die Leser wissen meist nicht, wie viel Arbeit zwischen Aufsatz- und Besprechungsmanuskript und dem im Heft gedruckten Beitrag von der Redaktion geleistet wird. Deswegen – stellvertretend für alle Autoren – Glückwunsch und Dank an die Redakteurin Frau Beckers-Baader. Und nun noch eine Bitte an die Leser: Lest nicht nur, sondern beschimpft, lobt, kritisiert, kurz: Mischt Euch ein, damit wir, Autoren, Redaktion und Verlag, noch besser werden, und schließlich: Schreibt einen Kommentar!