{"id":104,"date":"2016-09-20T12:45:18","date_gmt":"2016-09-20T10:45:18","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/?p=104"},"modified":"2016-09-20T12:45:18","modified_gmt":"2016-09-20T10:45:18","slug":"der-juristentag-2016-und-die-knifflige-elternfrage","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/2016\/09\/20\/der-juristentag-2016-und-die-knifflige-elternfrage\/","title":{"rendered":"Der Juristentag 2016 und die knifflige Elternfrage"},"content":{"rendered":"<p>Ich hatte schon im August auf die praktischen Herausforderungen der medizinisch attestierten Fortpflanzung f\u00fcr das Abstammungsrecht hingewiesen (\u201e<a href=\"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/2016\/08\/11\/geburt-und-tod-als-herausforderungen-des-familienrechts\/\">Geburt und Tod als Herausforderungen des Familienrechts<\/a>\u201c). Auf dem Juristentag ging es dar\u00fcber auch hoch her. Die familienrechtlichen Veranstaltungen waren bestbesucht. Nun wurden die zu dieser Frage ergangenen <a href=\"http:\/\/www.djt.de\/fileadmin\/downloads\/71\/Beschluesse_gesamt.pdf\">Beschl\u00fcsse des 71. DJT <\/a>ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p>Es war zu erwarten, dass die Diskussionsergebnisse die Stellung der Wunscheltern und insbesondere der <strong>Wunschv\u00e4ter<\/strong> st\u00e4rken und den <strong>genetischen Vater<\/strong> sch\u00fctzen.<strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Vater soll sein<\/strong>, wer mit Zustimmung der Mutter in die Befruchtung eingewilligt hat. Diese Einwilligung ist nur bis zur Befruchtung widerruflich und ansonsten nicht anfechtbar, weshalb sie formbed\u00fcrftig sein soll.<\/p>\n<p>Der <strong>Samenspender<\/strong> soll nicht als Vater eines Kindes gerichtlich festgestellt werden k\u00f6nnen, wenn die Samenspende aus einer Samenbank zur Verf\u00fcgung gestellt wurde oder Mutter und genetischer Vater vor Zeugung des Kindes erkl\u00e4rt haben, dem genetischen Vater solle keine Elternposition zukommen. Nur bei der privaten Samenspende (sog. Becherspende) soll der genetische Vater als Vater gerichtlich festgestellt werden k\u00f6nnen, wenn dem Kind kein zweiter rechtlicher Elternteil zugeordnet werden kann.<\/p>\n<p><strong>Lesbischen Paaren<\/strong> soll die M\u00f6glichkeit er\u00f6ffnet werden, bereits bei der Geburt eines Kindes durch die Partnerin Elternschaft zu erreichen. Dabei sollen die zur Vaterschaft entwickelten Grunds\u00e4tze sinngem\u00e4\u00df angewendet werden.<\/p>\n<p><strong>Leihmutterschaft<\/strong> soll im Inland nach den im Geburtsland geltenden Regeln anerkannt werden, die Stiefkindadoption soll in diesen F\u00e4llen erleichtert und weitere Wege zur schnellen Erlangung rechtlicher Elternschaft vorgesehen werden.<strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Viele von uns werden sagen: Na endlich! Bis zur Umsetzung der Vorschl\u00e4ge durch den Gesetzgeber wird aber noch viel geduldige oder erregte Diskussionszeit vergehen. Was Familienpatchworker als selbstverst\u00e4ndlich ansehen, l\u00f6st bei Anh\u00e4ngern christlich abendl\u00e4ndischen Reinheitsgebots und einem Teil ihrer muslimischen Glaubensbr\u00fcder Schnappatmung aus. Sie alle sind auch im Bundestag vertreten. Die familienrechtliche Diskussion sollte aber nicht als V\u00f6lkerschlacht, sondern mit dem Ziel gef\u00fchrt werden, dem klerikalen Traditionalisten jedweder Provenienz seinen Familienentwurf ebenso leben zu lassen wie den Familienfachpatchworker. Solange die Interessen der Kinder gesch\u00fctzt werden, k\u00f6nnen vollj\u00e4hrige Erwachsene leben, wie sie wollen. Die Rechtsordnung hat nur sicherzustellen, dass Kinder einen gesicherten und sch\u00fctzenden rechtlichen Rahmen haben. Den Weg dazu k\u00f6nnten die Beschl\u00fcsse des Juristentages gewiesen haben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ich hatte schon im August auf die praktischen Herausforderungen der medizinisch attestierten Fortpflanzung f\u00fcr das Abstammungsrecht hingewiesen (\u201eGeburt und Tod als Herausforderungen des Familienrechts\u201c). Auf dem Juristentag ging es dar\u00fcber auch hoch her. Die familienrechtlichen Veranstaltungen waren bestbesucht. Nun wurden die zu dieser Frage ergangenen Beschl\u00fcsse des 71. DJT ver\u00f6ffentlicht. 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