{"id":112,"date":"2016-09-26T14:19:04","date_gmt":"2016-09-26T12:19:04","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/?p=112"},"modified":"2016-09-26T14:19:04","modified_gmt":"2016-09-26T12:19:04","slug":"nehmen-sie-das-kind-einfach-mit-wenn-er-bei-der-arbeit-ist-ist-dieser-anwaltliche-ratschlag-strafbar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/2016\/09\/26\/nehmen-sie-das-kind-einfach-mit-wenn-er-bei-der-arbeit-ist-ist-dieser-anwaltliche-ratschlag-strafbar\/","title":{"rendered":"&#8222;Nehmen Sie das Kind einfach mit, wenn er bei der Arbeit ist&#8220; &#8211; Ist dieser anwaltliche Ratschlag strafbar?"},"content":{"rendered":"<p>Wenn nach einer Trennung ein Elternteil die bisher gemeinsame Wohnung verlassen m\u00f6chte, ist die erste Frage, die er an den Anwalt richtet, meist, ob er die gemeinsamen Kinder an den neuen Wohnort mitnehmen darf und ob er den anderen Elternteil vorher fragen muss.<\/p>\n<p><strong>1. Typischer anwaltlicher Ratschlag in der Praxis<\/strong><\/p>\n<p>In der Praxis lautet der anwaltliche Ratschlag erfahrungsgem\u00e4\u00df sehr h\u00e4ufig, man solle das Kind einfach an den neuen Wohnort mitnehmen, wenn der andere Elternteil gerade nicht zu Hause ist. Dieser Ratschlag wird insbesondere dann erteilt, wenn der Elternteil, der ausziehen will, die Kinder bis dahin \u00fcberwiegend betreut hat. Davon, den anderen Elternteil \u00fcber dieses Vorhaben zu informieren, wird meist abgeraten, damit dieser sich nicht durch eine einstweilige Anordnung rechtzeitig zur Wehr setzen kann, sondern vor vollendete Tatsachen gestellt wird. Ist der Auszug mit dem Kind oder den Kindern erst einmal vollzogen, dauert es h\u00e4ufig Wochen, bis endlich eine Gerichtsentscheidung bzgl. der Herausgabe des Kindes bzw. des Aufenthaltsbestimmungsrechts getroffen ist. Da die Entscheidung nicht nach dem Schuldprinzip, sondern ausschlie\u00dflich in Orientierung am Wohl des Kindes gef\u00e4llt wird, kann der \u00fcbergangene Elternteil den Umzug seines Kindes, das sich m\u00f6glicherweise schon am neuen Wohnort eingew\u00f6hnt hat, oft nicht mehr r\u00fcckg\u00e4ngig machen.<\/p>\n<p><strong>2. Strafbarkeit dieses Ratschlags<\/strong><\/p>\n<p>Meines Erachtens ist ein solcher \u00fcberraschender, heimlicher Umzug mit dem gemeinsamen Kind ohne Einverst\u00e4ndnis des anderen Elternteils strafbar gem\u00e4\u00df <strong>\u00a7 235 Abs. 1 Nr. 1 StGB<\/strong>, womit sich auch ein Anwalt, der einen solchen Ratschlag erteilt, wegen <strong>Anstiftung<\/strong> strafbar macht:<\/p>\n<p>Der <strong>objektive Tatbestand<\/strong> der Vorschrift setzt voraus, dass einem Elternteil ein Kind mit Gewalt, Drohung oder List entzogen wird. Der Tatbestand der Entziehung ist bei gemeinsamer Sorge jedenfalls dann erf\u00fcllt, wenn ein Elternteil das Sorgerecht unter Ausschluss des anderen auf Dauer f\u00fcr sich in Anspruch nimmt. Dies ist in dem oben geschilderten Fall jedenfalls bzgl. des Aufenthaltsbestimmungsrechts der Fall. Gewalt und Drohung liegen hier ersichtlich nicht vor, meines Erachtens ist hier aber das Tatbestandsmerkmal der &#8222;List&#8220; regelm\u00e4\u00dfig zu bejahen. &#8222;List&#8220; ist ein Verhalten, das darauf abzielt, unter geflissentlichem und geschicktem Verbergen der wahren Zwecke der Mittel die Ziele des T\u00e4ters durchzusetzen. Dies ist nach herrschender Meinung bereits dann anzunehmen, wenn der T\u00e4ter die Unkenntnis des anderen von seinem Vorhaben ausnutzt (siehe nur <em>Wieck-Noodt<\/em> in M\u00fcnchKomm\/StGB, \u00a7 234 Rz. 38). Wenn ein sorgeberechtigter Elternteil hinter dem R\u00fccken des anderen einen Umzug plant, um dann \u00fcberraschend auszuziehen, ist aber meines Erachtens genau dies der Fall.<\/p>\n<p>Der <strong>subjektive Tatbestand<\/strong> ist bei entsprechender Planung ohne weiteres erf\u00fcllt. Auch von einem rechtfertigenden mutma\u00dflichen Einverst\u00e4ndnis des anderen kann hier nicht ausgegangen werden, da der Elternteil, der das Kind \u00fcberraschend und heimlich mitnimmt, ja gerade davon ausgeht, dass der andere Elternteil nicht einverstanden sein wird, da sonst diese Vorgehensweise nicht erforderlich w\u00e4re.<\/p>\n<p><strong>3. Praxishinweis<\/strong><\/p>\n<p>Wie \u00fcber jede juristische Frage kann man sicherlich \u00fcber die Strafbarkeit eines unangek\u00fcndigten Umzugs mit einem gemeinsamen Kind streiten. Fest steht aber jedenfalls, dass kein Anwalt sich dazu hinrei\u00dfen lassen sollte, einen entsprechenden Ratschlag zu erteilen, da hier die Annahme einer strafbaren Anstiftung zur Kindesentziehung jedenfalls ernsthaft in Betracht kommt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn nach einer Trennung ein Elternteil die bisher gemeinsame Wohnung verlassen m\u00f6chte, ist die erste Frage, die er an den Anwalt richtet, meist, ob er die gemeinsamen Kinder an den neuen Wohnort mitnehmen darf und ob er den anderen Elternteil vorher fragen muss. 1. 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