{"id":157,"date":"2017-01-24T14:26:58","date_gmt":"2017-01-24T13:26:58","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/?p=157"},"modified":"2022-11-10T09:45:52","modified_gmt":"2022-11-10T08:45:52","slug":"das-ende-des-blindflugs-im-versorgungsausgleich-programm-zur-kontrolle-von-kapitalwerten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/2017\/01\/24\/das-ende-des-blindflugs-im-versorgungsausgleich-programm-zur-kontrolle-von-kapitalwerten\/","title":{"rendered":"Das Ende des Blindflugs im Versorgungsausgleich \u2013 Programm zur Kontrolle von Kapitalwerten"},"content":{"rendered":"<p>Eigentlich ist der Versorgungsausgleich ganz einfach. Man teilt alle Versorgungen im Ehezeitanteil und begr\u00fcndet f\u00fcr die ausgleichsberechtigte Person zu den Bedingungen der Quellversorgung eine eigene Versorgung beim gleichen Versorgungstr\u00e4ger. Das war die Idee. Im Laufe der Gesetzgebungsarbeit ist diese Idee verw\u00e4ssert worden. Die L\u00e4nder wollten die Beamtenversorgungen, die Betriebe die Versorgungen aus Direktzusagen und Unterst\u00fctzungskassen nicht intern teilen. Um Kostenneutralit\u00e4t des Versorgungsausgleichs f\u00fcr die Versorgungstr\u00e4ger zu wahren, wurde ihnen schlie\u00dflich erlaubt, Renten auf Kapitalwertbasis zu teilen.<\/p>\n<p>Ein Kennzeichen demokratischer Rechtsordnung ging damit verloren: Die Transparenz. Niemand ist n\u00e4mlich in der Lage, ohne aufw\u00e4ndige Rechenhilfen oder Sachverst\u00e4ndigengutachten zu kontrollieren, ob f\u00fcr einen 50-j\u00e4hrigen Mann der Kapitalwert der ehezeitlich erdienten Rente von 500\u00a0\u20ac vom Versorgungstr\u00e4ger mit 41.000\u00a0\u20ac richtig angegeben ist. Vielleicht sind es ja auch 30.000 oder knapp 50.000 \u20ac?<\/p>\n<p>Dem Interessierten hilft auch die Formel <a href=\"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-content\/uploads\/sites\/8\/2017\/02\/formel.png\"><img loading=\"lazy\" class=\"alignnone wp-image-170 size-full\" src=\"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-content\/uploads\/sites\/8\/2017\/01\/formel_klein.png\" alt=\"formel_klein\" width=\"501\" height=\"33\" srcset=\"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-content\/uploads\/sites\/8\/2017\/01\/formel_klein.png 501w, https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-content\/uploads\/sites\/8\/2017\/01\/formel_klein-300x20.png 300w\" sizes=\"(max-width: 501px) 100vw, 501px\" \/><\/a> nicht wirklich weiter. Wie soll er an den Invalidit\u00e4ts- oder Hinterbliebenenfaktor kommen? Leistungs-, Anwartschaftszeit, Zinss\u00e4tze und das Vorversterbensrisiko lassen sich ja noch aus den Generationensterbetafeln ermitteln. Die Berechnung der Formel ist trotzdem nicht banal. Wehe, eine Klammer wird falsch gesetzt.<\/p>\n<p>Das f\u00fchrt bei 160.000 Scheidungen pro Jahr zu 160.000 mal \u201eBlindflug\u201c. Es wird schon stimmen, was der Versorgungstr\u00e4ger oder mehr oder weniger renommierte mathematische Dienstleister berechnen. Diese Hoffnung ist manchmal nicht gerechtfertigt. Die Erfahrung zeigt: auch renommierte Unternehmen schummeln. Teilweise findet das heimlich statt, indem z.B. eine Hinterbliebenenversorgung oder ein Rententrend nicht mitberechnet oder der Stichtag ver\u00e4ndert wird. Teilweise wird auch offen geschummelt, indem der \u201eBetrug\u201c in die Teilungsordnungen geschrieben wird. Der Versorgungstr\u00e4ger hofft, dass sich keiner die Teilungsordnung durchliest. Verweist das Gericht dann im Tenor auf die Teilungsordnung, w\u00e4re diese umzusetzen, gerecht oder nicht, das ist egal. Rechtskraft ist Rechtskraft.<\/p>\n<p>Die Anwaltschaft kann die Berechnungen nicht ohne Hilfe durchf\u00fchren. Die von der Versicherungswirtschaft verwendeten \u201eRichttafeln Heubeck 2005-G\u201c kosten ca. 800 \u20ac und auch ihre Anwendung ist nicht banal.<\/p>\n<p>Diesem Mangel abzuhelfen dient ein neues kleines kostenloses Programm, das von mir entwickelt worden ist und von Arndt Voucko-Glockner und mir nunmehr verantwortet wird. Das Programm hat die Leistungsf\u00e4higkeit der Heubeck-Tabellen, ist aber sehr einfach zu bedienen. Es funktioniert mit Excel als Programmbasis und steht ab sofort auch beim FamRB als <a href=\"http:\/\/www.famrb.de\/media\/Versorgungsausgleich_Kapitalwertkontrolle(1).xls\">Download<\/a> zur Verf\u00fcgung. Die Kontrolle eines Kapitalwerts dauert \u2013 nach dem dritten Mal \u2013 vielleicht zwei Minuten. Das sollten uns die Interessen unserer Mandanten wert sein.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eigentlich ist der Versorgungsausgleich ganz einfach. 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