{"id":184,"date":"2017-02-20T14:19:11","date_gmt":"2017-02-20T13:19:11","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/?p=184"},"modified":"2017-02-20T14:28:13","modified_gmt":"2017-02-20T13:28:13","slug":"kinderehenverbot-der-gesetzentwurf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/2017\/02\/20\/kinderehenverbot-der-gesetzentwurf\/","title":{"rendered":"Kinderehenverbot \u2013 Der Gesetzentwurf"},"content":{"rendered":"<p>Das BMJV hat mit Datum v. 17.2.2017 den (innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmten)\u00a0\u201a<a href=\"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-content\/uploads\/sites\/8\/2017\/02\/Gesetzentwurf_Kinderehen.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"\"><strong>Entwurf eines Gesetzes zur Bek\u00e4mpfung von Kinderehen<\/strong><\/a>\u2018 zur Stellungnahme bis zum 22.2.2017 an \u201aFachkreise und Verb\u00e4nde\u2018 versandt. Viel m\u00f6chte das Ministerium wohl nicht lesen und h\u00f6ren. F\u00fcr eine Stellungnahme zu einem 29 Seiten starken Entwurf nebst Begr\u00fcndung ist die Zeit provokant kurz. Immerhin m\u00fcssen sich \u201aFachkreise und Verb\u00e4nde\u2018 intern abstimmen. Der Schluss liegt also nahe, dass die Regierungsfraktionen einer Fachdiskussion entgehen m\u00f6chten und der Bitte um eine Stellungnahme die Hoffnung hinterlegt ist, diese m\u00f6ge unterbleiben.<\/p>\n<p>Es liegen ja auch schon reichlich Stellungnahmen vor. Vom Deutschen Familiengerichtstag \u00fcber den Deutschen Juristinnenbund bis zum Deutschen Anwaltverein ist das Gesetzesvorhaben einhellig abgelehnt worden, weil es eines neuen Gesetzes nicht bedarf, um minderj\u00e4hrige Ehegatten zu sch\u00fctzen. Das Deutsche Strafrecht verbietet sexuellen Missbrauch generell und Geschlechtsverkehr mit Personen unter 14 Jahren auch dann, wenn sie verheiratet sind. Schulpflicht besteht f\u00fcr Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres und Jugend\u00e4mter k\u00f6nnen Minderj\u00e4hrige wirksam sch\u00fctzen und f\u00f6rdern, auch wenn sie verheiratet sind.<\/p>\n<p>Das Gesetz sieht u.a. vor,<\/p>\n<ul>\n<li>die <strong>Ehem\u00fcndigkeit<\/strong> generell an die Vollj\u00e4hrigkeit zu koppeln und den Genehmigungsvorbehalt bei Eheschlie\u00dfung minderj\u00e4hriger Personen in \u00a7 1303 Abs. 2 BGB zu streichen;<\/li>\n<li>dass Ehen von Personen, die im Zeitpunkt der Eheschlie\u00dfung das 16. Lebensjahr <em>nicht vollendet<\/em> haben, \u201a<strong>Nichtehen<\/strong>\u2018 und daher nichtig sind;<\/li>\n<li>dass Ehen von Minderj\u00e4hrigen, die das 16. Lebensjahr <em>vollendet<\/em> haben, auf Antrag durch das Familiengericht <strong>aufgehoben<\/strong> werden k\u00f6nnen (\u00a7 1316 BGB-E). Antragsberechtigt sind der minderj\u00e4hriger Ehegatte und die Verwaltungsbeh\u00f6rde, die in diesen F\u00e4llen den Antrag stellen <em>muss<\/em>, es sei denn, der zwischenzeitlich vollj\u00e4hrig gewordene Ehegatte gibt zu erkennen, dass er die Ehe fortsetzen will;<\/li>\n<li>dass das <strong>Voraustrauungsverbot<\/strong>, das eine rituelle Eheschlie\u00dfung vor der standesamtlichen verbietet und das 2009 als Beschr\u00e4nkung der Religionsfreiheit aufgehoben wurde, wieder eingef\u00fchrt wird.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das Vorhaben der Regierung folgt wohl eher einem Emp\u00f6rungsritual als den Geboten wirksamen Minderj\u00e4hrigenschutzes. Wir lassen Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres bei Kommunal- und Landtagswahlen w\u00e4hlen, nehmen sie ab Vollendung des 17. Lebensjahres in die Bundeswehr auf und konstatieren die stets fr\u00fcher eintretende Geschlechtsreife. Das ist nicht nur in Deutschland so, sondern auch im Rest der Welt. In einigen dieser L\u00e4nder ist aber au\u00dferehelicher Geschlechtsverkehr (mit Todesdrohung) strafbar. Vielleicht ist es verst\u00e4ndlich, wenn man sich dann f\u00fcr den ehelichen Geschlechtsakt statt Schafott entscheidet. Warum solche Ehen unter Jugendlichen unter den Generalverdacht eines Versto\u00dfes gegen den ordre public gestellt werden und die Verwaltungsbeh\u00f6rde einen Eheaufhebungsantrag stellen muss, ist schwer verst\u00e4ndlich.<\/p>\n<p>Der Entwurf geht davon aus, dass kein \u201a<strong>Erf\u00fcllungsaufwand<\/strong>\u2018 f\u00fcr den Haushalt entsteht. Das d\u00fcrfte indessen ein frommer Wunsch bleiben. 481 Kinderehen sind nach der Gesetzesbegr\u00fcndung nichtig (S. 15). 481 Ehegatten verlieren damit einen Unterhaltsanspruch und werden sozialhilfebed\u00fcrftig. Das w\u00e4re nicht dramatisch. 5 Millionen Euro ist der Minderj\u00e4hrigenschutz sicher wert.<\/p>\n<p>Die \u201aHeimatl\u00e4nder\u2018 der Gefl\u00fcchteten und Vertriebenen werden sich aber nicht an unserem ordre public und der verordneten Nichtigkeit der Personalstatusentscheidung orientieren. Der minderj\u00e4hrige Ehegatte, der aus der Nichtigkeit seiner Ehe die Konsequenz selbstbestimmter Lebensf\u00fchrung zieht, sollte besser nicht ins Heimatland zur\u00fcckkehren. Dort wird ihm Verfolgung drohen, wenn er des Ehebruchs geziehen wird. Den 481 Kindern aus nichtiger Ehe werden wir Asyl gew\u00e4hren m\u00fcssen wegen staatlich verursachter Nachfluchtgr\u00fcnde, wenn sie nach Nichtigkeit ihrer Ehe sich einem anderen Partner zuwenden. Auch das ist nicht schlimm.<\/p>\n<p>Schlimm ist, dass wir den Grundrechtsschutz des Art. 6 GG nur f\u00fcr Ehen reservieren, die unserem rechtskulturellen Verst\u00e4ndnis entsprechen. Da schimmert gef\u00e4hrlich der von der national-v\u00f6lkischen Fraktion erfundene \u201aKulturvorbehalt\u2018 als Grundrechtsbegrenzung durch.<\/p>\n<p>Zwangsehen und Minderj\u00e4hrigenehen m\u00fcssen wir nicht hinnehmen. Wir k\u00f6nnen sie durch Gerichte aufheben oder scheiden lassen. Sie aber verachtend zu ignorieren, ihnen jede rechtliche Wirkung abzusprechen, sch\u00fctzt niemanden, sondern gef\u00e4hrdet unsere Rechtskultur.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das BMJV hat mit Datum v. 17.2.2017 den (innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmten)\u00a0\u201aEntwurf eines Gesetzes zur Bek\u00e4mpfung von Kinderehen\u2018 zur Stellungnahme bis zum 22.2.2017 an \u201aFachkreise und Verb\u00e4nde\u2018 versandt. Viel m\u00f6chte das Ministerium wohl nicht lesen und h\u00f6ren. F\u00fcr eine Stellungnahme zu einem 29 Seiten starken Entwurf nebst Begr\u00fcndung ist die Zeit provokant kurz. 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