{"id":203,"date":"2017-03-28T10:27:18","date_gmt":"2017-03-28T08:27:18","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/?p=203"},"modified":"2022-11-10T09:45:12","modified_gmt":"2022-11-10T08:45:12","slug":"revolutionaeres-von-der-kindesunterhaltsbemessung-zu-bgh-v-15-2-2017-xii-zb-20116","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/2017\/03\/28\/revolutionaeres-von-der-kindesunterhaltsbemessung-zu-bgh-v-15-2-2017-xii-zb-20116\/","title":{"rendered":"Revolution\u00e4res von der Kindesunterhaltsbemessung? (zu BGH v. 15.2.2017 \u2013 XII ZB 201\/16)"},"content":{"rendered":"<p>Der eine betreut, der andere zahlt, und die H\u00f6he der Zahlung wird aus dem Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils berechnet. Diese Gewissheit ger\u00e4t nun ins Wanken. Der BGH entscheidet im <strong>Fall einer auf Elternunterhalt in Anspruch genommenen berufst\u00e4tigen und alleinerziehenden Mutter<\/strong>, dass der Unterhaltsanspruch des minderj\u00e4hrigen Kindes aus dem zusammengerechneten Einkommen der Eltern zu erheben sei. Der barunterhaltspflichtige Elternteil brauche zwar maximal nur den aus seinen Eink\u00fcnften errechneten Unterhaltsbedarf des Kindes zu befriedigen, die das Kind betreuende Mutter k\u00f6nne aber von ihrem Erwerbseinkommen den die Zahlung des Kindesvaters \u00fcbersteigenden Tabellenbedarf des Kindes abziehen.<\/p>\n<p>So ganz \u00fcberraschend kommt das nicht. Leben Eltern zusammen, wird der Bedarf der Kinder im Elternunterhalt schon immer aus dem zusammengerechneten Einkommen der Eltern berechnet, weil der Lebensstandard der Familie durch die beiderseitigen Elterneink\u00fcnfte gepr\u00e4gt wird. Warum dies anders sein soll, wenn eine Trennung vorliegt, ist nicht nachvollziehbar.<\/p>\n<p>Trotzdem wird man sich <strong>auch im sonstigen Unterhaltsrecht<\/strong> gr\u00fcndlich mit dieser Entscheidung auseinandersetzen m\u00fcssen. Die <strong>Unterhaltsberechnung f\u00fcr den betreuenden Elternteil<\/strong> fiele n\u00e4mlich anders aus, wenn man die Berechnungsmethode des BGH f\u00fcr die Bestimmung des Bedarfs des minderj\u00e4hrigen Kindes auf den Unterhaltsbedarf des betreuenden Elternteils ausdehnen w\u00fcrde:<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" class=\"alignnone size-full wp-image-210\" src=\"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-content\/uploads\/sites\/8\/2017\/03\/Revolutionaeres-1.png\" alt=\"Revolutionaeres\" width=\"515\" height=\"174\" srcset=\"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-content\/uploads\/sites\/8\/2017\/03\/Revolutionaeres-1.png 515w, https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-content\/uploads\/sites\/8\/2017\/03\/Revolutionaeres-1-300x101.png 300w\" sizes=\"(max-width: 515px) 100vw, 515px\" \/><\/p>\n<p>Immerhin erg\u00e4be sich in diesem Fall ein um 54 \u20ac (11,25\u00a0%) h\u00f6herer Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils.<\/p>\n<p>Der BGH lehnt in der Entscheidung die Ber\u00fccksichtigung eines pauschalen <strong>Betreuungsbonus<\/strong> f\u00fcr die betreuende Person ab, weist aber ausdr\u00fccklich darauf hin, es k\u00f6nne auch sein, dass die Erwerbseink\u00fcnfte des betreuenden Elternteils als <strong>\u00fcberobligatorisch <\/strong>anzusehen seien, entsprechender Vortrag sei jedoch nicht zur Akte gereicht worden.<\/p>\n<p>Die Entscheidung hat in den familienrechtlichen Fachforen bereits heftige Reaktionen ausgel\u00f6st. Der Gesetzgeber \u2013 soviel steht fest \u2013 hat bislang \u00a7 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB nicht ge\u00e4ndert. Was aber beim Wechselmodell f\u00fcr die Bedarfsbestimmung des minderj\u00e4hrigen Kindes gilt (BGH v. 11.1.2017 XII ZB 565\/15, FamRZ 2017, 437 = FamRB 2017, 126), sollte doch auch sonst als richtig erwogen werden. Jedenfalls ist nicht ohne weiteres zu erkennen, wieso bei einer Erwerbst\u00e4tigkeit beider Eltern der Bedarf des Kindes sich nur aus einem Einkommen ableiten soll. \u00a7 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB sagt nur etwas zum Barunterhalt. Deswegen definiert der BGH in der Entscheidung die Aufwendungen des betreuenden Elternteils als Naturalunterhalt, denn der Barunterhalt d\u00fcrfte bei Doppelverdienern fast nie ausreichen, Wohnen, Sport, Freizeit, Essen und Kleidung des Kindes hinreichend zu finanzieren. Mit dem Einkommen wachsen auch die Bed\u00fcrfnisse. Im Gesetz steht auch nichts \u00fcber die Einstufung nach der D\u00fcsseldorfer Tabelle.<\/p>\n<p>Man sollte und muss die Diskussion \u00fcber die Austarierung des Kindesunterhalts offen f\u00fchren. Erste Ans\u00e4tze dazu sind gemacht. Sowohl die Struktur der D\u00fcsseldorfer Tabelle (dazu <em>Sch\u00fcrmann<\/em>, FamRB 2017, 27, 29) als auch der nacheheliche (dazu <em>Hau\u00df<\/em>, FamRB 2017, 121) und der Kindesunterhalt (s. FamRB 2017, 124) werden diskutiert. Gut so.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der eine betreut, der andere zahlt, und die H\u00f6he der Zahlung wird aus dem Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils berechnet. Diese Gewissheit ger\u00e4t nun ins Wanken. Der BGH entscheidet im Fall einer auf Elternunterhalt in Anspruch genommenen berufst\u00e4tigen und alleinerziehenden Mutter, dass der Unterhaltsanspruch des minderj\u00e4hrigen Kindes aus dem zusammengerechneten Einkommen der Eltern zu erheben sei. [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":21,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_links_to":"","_links_to_target":""},"categories":[2,3],"tags":[142,11,7],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/203"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/users\/21"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=203"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/203\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":929,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/203\/revisions\/929"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=203"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=203"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=203"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}