{"id":342,"date":"2018-01-11T17:08:53","date_gmt":"2018-01-11T16:08:53","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/?p=342"},"modified":"2022-11-10T09:41:51","modified_gmt":"2022-11-10T08:41:51","slug":"bundesgerichtshof-sorgt-fuer-kraeftige-rentennachzahlung-in-der-zusatzversorgung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/2018\/01\/11\/bundesgerichtshof-sorgt-fuer-kraeftige-rentennachzahlung-in-der-zusatzversorgung\/","title":{"rendered":"Bundesgerichtshof sorgt f\u00fcr kr\u00e4ftige Rentennachzahlung in der Zusatzversorgung"},"content":{"rendered":"<p>Rentner der Zusatzversorgung des \u00f6ffentlichen oder kirchlichen Dienstes, die vor dem 1.10.2010 geschieden worden sind, k\u00f6nnen sich auf eine kr\u00e4ftige Rentennachzahlung freuen. Der Bundesgerichtshof hat am 10.1.2018 entschieden, dass die durch den Versorgungsausgleich verursachte K\u00fcrzung der Renten aus der Zusatzversorgung des \u00f6ffentlichen Dienstes \u00fcber viele Jahre hinweg rechtswidrig zu hoch vorgenommen worden ist. F\u00fcr die Rentner bedeutet dies, dass Sie eine Nachzahlung der unberechtigt einbehaltenen Rentenanteile einfordern k\u00f6nnen. F\u00fcr die Zeit ab Januar 2015 sind diese R\u00fcckforderungsanspr\u00fcche auch nicht verj\u00e4hrt.<\/p>\n<p>In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (BGH v. 10.1.2018 &#8211; IV ZR 262\/16) hatte der Versorgungstr\u00e4ger die Rente des geschiedenen Mannes um 53 \u20ac gek\u00fcrzt. Das sei zu viel, entschied der Bundesgerichtshof und verwarf damit gleichzeitig die entsprechende Satzungsbestimmung des Versorgungstr\u00e4gers. Eine K\u00fcrzung von allenfalls 11 Euro sei berechtigt gewesen.<\/p>\n<p>F\u00fcr geschiedene Rentenbezieher aus der Zusatzversorgung des \u00f6ffentlichen und kirchlichen Dienstes bedeutet diese Entscheidung ein erhebliches Neujahrsgeschenk. In nahezu allen F\u00e4llen ist die Rentenk\u00fcrzung zwischen 50 und 80 % zu hoch ausgefallen.<\/p>\n<p>Die Versorgungstr\u00e4ger werden den betroffenen Rentnern die vorenthaltenen Renten nicht freiwillig auszahlen. Der Anspruch muss vielmehr bei den Versorgungstr\u00e4gern geltend gemacht werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Betroffenen und die beratenden Anw\u00e4lte ist die Geltendmachung des Anspruchs nicht ganz ungef\u00e4hrlich, weil der Versorgungstr\u00e4ger ein Ab\u00e4nderungsverfahren nach \u00a7 51 Abs. 3 VersAusglG einleiten und damit bewirken kann, dass der nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Versorgungsausgleichsrecht durchgef\u00fchrte Versorgungsausgleich den neuen Regelungen des Versorgungsausgleichsgesetzes unterworfen wird. Dies kann wegen der dann erfolgenden Realteilung auch Nachteile f\u00fcr den Rentner bergen. Solche Nachteile sind insbesondere zu beachten, wenn weitere betriebliche Anrechte auf seiten des Beziehers der ZVK-Versorgung bestehen oder auf der Gegenseite Anrechte aus der Beamtenversorgung in der Ehezeit erworben worden sind und die Ehezeit vor dem 1.1.2002 geendet hat. Aus Gr\u00fcnden anwaltlicher Vorsorglichkeit ist daher immer anhand des alten Scheidungsurteils eine mandantenbezogene Prognose f\u00fcr den Fall der Einleitung eines Ab\u00e4nderungsverfahrens nach \u00a7 51 Abs. 3 VersAusglG vorzunehmen.<\/p>\n<p>Bis zur Umstellung der Rente auf das neue Recht steht den Rentnern allerdings der Anspruch auf den unberechtigt einbehaltenen K\u00fcrzungsbetrag zu. F\u00fcr den nicht verj\u00e4hrten Forderungszeitraum von drei Jahren kann dieser Anspruch beim Versorgungstr\u00e4ger geltend gemacht und, falls dieser die Zahlung verweigert, bei Gericht eingeklagt werden.<\/p>\n<p>Ob es sich f\u00fcr die Betroffenen \u00fcberhaupt lohnt, k\u00f6nnen diese recht einfach feststellen:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Entscheidung \u00fcber den Versorgungsausgleich muss beim Familiengericht vor dem 1.10.2010 ergangen sein.<\/li>\n<li>In der Entscheidung ist der Ehezeitanteil der Zusatzversorgung angegeben, der mit Hilfe der Barwertverordnung (BarwertVO) in einen dynamisierten Ehezeitanteil umgerechnet worden ist. Die H\u00e4lfte der Differenz zwischen dem Ehezeitanteil und dem dynamisierten Ehezeitanteil ist die unberechtigt einbehaltene Rentenk\u00fcrzung, die vom Versorgungstr\u00e4ger f\u00fcr die Zeit ab 2015 nachzuzahlen w\u00e4re.<\/li>\n<\/ul>\n<p><img loading=\"lazy\" class=\"alignnone wp-image-346 size-full\" src=\"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-content\/uploads\/sites\/8\/2018\/01\/Zeitpunkte-e1515688045419.png\" alt=\"Zeitpunkte\" width=\"480\" height=\"331\" srcset=\"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-content\/uploads\/sites\/8\/2018\/01\/Zeitpunkte-e1515688045419.png 480w, https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-content\/uploads\/sites\/8\/2018\/01\/Zeitpunkte-e1515688045419-300x207.png 300w\" sizes=\"(max-width: 480px) 100vw, 480px\" \/><\/p>\n<p><strong>Hinweis der Redaktion:<\/strong> Lesen Sie zu dem Thema auch die Blog-Beitr\u00e4ge des Autors <a href=\"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/2017\/06\/06\/zusatzversorgung-kuerzt-unberechtigt-renten-aus-altentscheidungen-zu-olg-karlsruhe-v-2-5-2017-12-u-13616\/\">vom 6.6.2017<\/a> und <a href=\"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/2016\/08\/17\/rentenkuerzung-der-zusatzversorgung-in-versorgungsausgleich-altfaellen-rechtswidrig\/\">vom 17.8.2016<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Rentner der Zusatzversorgung des \u00f6ffentlichen oder kirchlichen Dienstes, die vor dem 1.10.2010 geschieden worden sind, k\u00f6nnen sich auf eine kr\u00e4ftige Rentennachzahlung freuen. Der Bundesgerichtshof hat am 10.1.2018 entschieden, dass die durch den Versorgungsausgleich verursachte K\u00fcrzung der Renten aus der Zusatzversorgung des \u00f6ffentlichen Dienstes \u00fcber viele Jahre hinweg rechtswidrig zu hoch vorgenommen worden ist. F\u00fcr die [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":21,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_links_to":"","_links_to_target":""},"categories":[2,4],"tags":[57,59,10,58],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/342"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/users\/21"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=342"}],"version-history":[{"count":9,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/342\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":927,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/342\/revisions\/927"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=342"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=342"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=342"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}