{"id":354,"date":"2018-01-16T11:41:35","date_gmt":"2018-01-16T10:41:35","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/?p=354"},"modified":"2018-01-16T11:44:28","modified_gmt":"2018-01-16T10:44:28","slug":"sondierungsergebnisse-und-familienrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/2018\/01\/16\/sondierungsergebnisse-und-familienrecht\/","title":{"rendered":"Sondierungsergebnisse und Familienrecht"},"content":{"rendered":"<p>Die Ergebnisse der Sondierungsgespr\u00e4che von CDU, CSU und SPD sollten Familienrechtler aufhorchen lassen. Unter der \u00dcberschrift \u201eFamilie, Frauen und Kinder\u201c findet sich der Einleitungssatz: \u201e<em>Familien halten unsere Gesellschaft zusammen.<\/em>\u201c. Dieser Satz zeigt, dass die gesellschaftliche Entwicklung an den potentiellen Koalition\u00e4ren nicht spurlos vorbeigegangen ist. Noch vor kurzem w\u00e4re die Ehe als Kit der Gesellschaft bezeichnet worden. Dass nunmehr die Familien in den Mittelpunkt gestellt werden, ist ein erfreulicher Schritt auf dem Weg der Entinstitutionalisierung der Ehe und hoffentlich auch des Familienrechts.<\/p>\n<p>Es werden in dem 28-seitigen Sondierungspapier Ma\u00dfnahmen angek\u00fcndigt, die auch den familienrechtlichen Alltag von Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lten ver\u00e4ndern werden:<\/p>\n<h1>Ma\u00dfnahmen zur Bek\u00e4mpfung der Kinderarmut:<\/h1>\n<p><em>Das Kindergeld als bew\u00e4hrte und wirksame familienpolitische Leistung werden wir in dieser Legislaturperiode pro Kind um 25 Euro pro Monat erh\u00f6hen \u2013 in zwei Teilschritten (zum 1.7.2019 um zehn Euro, zum 1.1.2021 um weitere 15 Euro). Gleichzeitig steigt der steuerliche Kinderfreibetrag entsprechend (S. 9).<\/em><\/p>\n<p>Angesichts der Notwendigkeit der Erh\u00f6hung des Mindestunterhalts zum 1.1.2019 auf 406 \u20ac (Einkommensstufe 1) bewirkt die wenige Monate sp\u00e4ter in Kraft zu setzende Erh\u00f6hung des Kindergeldes lediglich eine Erh\u00f6hung der Belastung der barunterhaltspflichtigen Personen um zwei Euro (406 \u2013 204\/2). Dies ist begr\u00fc\u00dfenswert, weil dadurch die gesellschaftliche Verantwortung f\u00fcr Kinder betont und ein Schritt zur Bek\u00e4mpfung der Kinderarmut gemacht wird.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Wir werden ein Ma\u00dfnahmenpaket zur Bek\u00e4mpfung der Kinderarmut sch\u00fcren: Dazu wollen wir zur Entlastung einkommensschwacher Familien den Kinderzuschlag erh\u00f6hen. Gemeinsam mit dem Kindergeld soll der Mindestbedarf des s\u00e4chlichen Existenzminimums (derzeit 399 \u20ac) gedeckt werden (S. 9).<\/em><\/p>\n<p>Auch diese Absichtserkl\u00e4rung ist gegen\u00fcber der derzeitigen Situation ein Fortschritt, zumal er mit einer Entb\u00fcrokratisierung der Leistungsbeantragung durch die entsprechenden Familien gekoppelt werden soll. Die Festschreibung des Mindestbedarfs auf das \u201eExistenzminimum\u201c ist zwar nicht das, was man sich unter einer kinderfreundlichen Gesellschaft vorstellt, es w\u00fcrde aber die Familien entlasten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Auch die Bedarfe f\u00fcr Bildung und Teilhabe werden wir verbessern, unter anderem sollen hierzu das Schulstarterpaket erh\u00f6ht und die Eigenanteile zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen und f\u00fcr Sch\u00fclerbef\u00f6rderung entfallen (S. 9).<\/em><\/p>\n<p><em>Wir werden einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter schaffen. Dabei werden wir auf Flexibilit\u00e4t achten, bedarfsgerecht Vorgehen und die Vielfalt der in den L\u00e4ndern und Kommunen bestehenden Betreuungsm\u00f6glichkeiten der Kinder und Jugendhilfe und die schulischen Angebote ber\u00fccksichtigen (S. 10).<\/em><\/p>\n<p><em>\u00a0<\/em>Alle diese Vorhaben haben unterhaltsrechtliche Auswirkungen, weil sie die berufliche Integration der alleinerziehenden Eltern unterst\u00fctzen und gleichzeitig strukturelle Bildungsdifferenzierungen verringern.<\/p>\n<h1>Ma\u00dfnahmen im Versorgungsrecht:<\/h1>\n<p><em>Mit dem zweiten Kindererziehungsjahr in der Rente f\u00fcr Geburten vor 1992 haben wir einen ersten Schritt getan. Wir wollen die Gerechtigkeitsl\u00fccke schlie\u00dfen: M\u00fctter, die ihre Kinder vor 1992 auf die Welt gebracht haben, sollen k\u00fcnftig auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet bekommen. Wir wollen die M\u00fctterrente II einf\u00fchren. Das ist ein wichtiger Baustein zur Bek\u00e4mpfung von Altersarmut. Diese Verbesserungen bei der M\u00fctterrente durch einen 3. Punkt sollen f\u00fcr M\u00fctter gelten, die drei und mehr Kinder vor 1992 zur Welt gebracht haben (S. 13).<\/em><\/p>\n<p>Was f\u00fcr die Rentenbezieher ein Segen ist, ist f\u00fcr Versorgungsausgleichsrechtler eine Pflicht. Da davon auszugehen ist, dass eine zuk\u00fcnftige Regierung (wann und in welcher Konstellation sie auch immer entsteht) hinter diese Absichtserkl\u00e4rung nicht zur\u00fcckf\u00e4llt, sollten die Familienrechtler Ab\u00e4nderungsverfahren im Versorgungsausgleich sorgf\u00e4ltig pr\u00fcfen und in den F\u00e4llen, in denen das Ab\u00e4nderungspotenzial derzeit nicht gro\u00df genug ist (\u00a7 225 FamFG), die Mandanten darauf hinweisen, dass sp\u00e4testens nach Umsetzung dieses Vorhabens ausreichendes Ab\u00e4nderungspotenzial bestehen wird.<\/p>\n<h1>Ma\u00dfnahmen im Elternunterhalt:<\/h1>\n<p><em>Auf das Einkommen der Kinder von pflegebed\u00fcrftigen Eltern soll zuk\u00fcnftig erst ab einem Einkommen i.H.v. 100.000 Euro im Jahr zur\u00fcckgegriffen werden (S. 15).<\/em><\/p>\n<p>Dieses Vorhaben ist \u00fcberf\u00e4llig. Wenn auf das Einkommen von Kindern im Fall der Grundsicherungsgew\u00e4hrung erst ab einem Schwellwert von 100.000 \u20ac zur\u00fcckgegriffen werden soll (\u00a7 43 Abs. 2 Satz 1 SGB XII), ist diese Grenze sinnvollerweise auch in \u00a7 94 Abs. 3 SGB XII zu verankern. Unterhaltsanspr\u00fcche von Eltern gegen ihre Kinder sollten auf den Tr\u00e4ger der Sozialhilfe nur dann \u00fcbergehen, wenn die Kinder ein Einkommen ab 100.000 \u20ac haben. Ob der Grenzwert von 100.000 \u20ac noch zeitgem\u00e4\u00df ist, ist dabei zu er\u00f6rtern. Die 100.000 \u20ac Grenze wurde mit der Grundsicherung zum 1.1.2005 eingef\u00fchrt. Wollte man diesen Wert mit der Entwicklung der Durchschnittsgeh\u00e4lter in Deutschland (Durchschnittsentgelt) dynamisieren, w\u00e4re die Grenze heute mit ca. 130.000 \u20ac zu bemessen. Immerhin wird allerdings diese Grenzanhebung dazu f\u00fchren, dass eine Unterhaltsverpflichtung erst ab einem Nettoeinkommen i.H.v. 4.500 \u20ac eingreift. Damit w\u00e4ren nach der hier gef\u00fchrten Statistik aus ca. 2.000 Beratungsf\u00e4llen etwa 78 % der betroffenen Kinder vom Elternunterhalt befreit. Anwaltskanzleien, die im Elternunterhalt stark vertreten sind, werden sich auf diese \u00c4nderung einstellen m\u00fcssen, da die Initiative f\u00fcr diese Ver\u00e4nderung aus der CDU kommt und eine Regierungsbildung ohne CDU derzeit wohl kaum vorstellbar ist.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Ergebnisse der Sondierungsgespr\u00e4che von CDU, CSU und SPD sollten Familienrechtler aufhorchen lassen. Unter der \u00dcberschrift \u201eFamilie, Frauen und Kinder\u201c findet sich der Einleitungssatz: \u201eFamilien halten unsere Gesellschaft zusammen.\u201c. Dieser Satz zeigt, dass die gesellschaftliche Entwicklung an den potentiellen Koalition\u00e4ren nicht spurlos vorbeigegangen ist. 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