{"id":405,"date":"2018-07-20T15:03:41","date_gmt":"2018-07-20T13:03:41","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/?p=405"},"modified":"2018-07-20T15:03:41","modified_gmt":"2018-07-20T13:03:41","slug":"die-familienrechtlichen-auswirkungen-einer-laengeren-versoehnung-der-eheleute-nach-einer-trennung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/2018\/07\/20\/die-familienrechtlichen-auswirkungen-einer-laengeren-versoehnung-der-eheleute-nach-einer-trennung\/","title":{"rendered":"Die familienrechtlichen Auswirkungen einer l\u00e4ngeren Vers\u00f6hnung der Eheleute nach einer Trennung"},"content":{"rendered":"<p>Nicht selten versuchen Eheleute nach einer Trennung oder sogar noch w\u00e4hrend eines laufenden Scheidungsverfahrens, ihre Ehe zu retten, und vers\u00f6hnen sich f\u00fcr eine Weile wieder. Um die Eheleute nicht von solchen \u2013 vom Gesetzgeber offenbar gew\u00fcnschten \u2013 Versuchen k\u00fcnstlich abzuhalten, sieht das Gesetz vor, dass das Trennungsjahr nicht von einem Zusammenleben \u00fcber \u201ek\u00fcrzere Zeit\u201c unterbrochen wird (\u00a7 1567 Abs. 2 BGB). Die Obergrenze, innerhalb der es sich noch um eine \u201ek\u00fcrzere Zeit\u201c handelt, betr\u00e4gt nach der Rechtsprechung drei Monate des erneuten Zusammenlebens.<\/p>\n<p>Die Rechtsfolgen einer l\u00e4ngeren Vers\u00f6hnung sind \u00e4u\u00dferst weitreichend. Wenn die Eheleute sich nach einer solchen Phase erneut trennen, kann nicht einfach an ein bereits anh\u00e4ngiges Scheidungsverfahren angekn\u00fcpft werden. Der urspr\u00fcnglich eingereichte Scheidungsantrag m\u00fcsste gegebenenfalls abgewiesen werden, weil das (neue) Trennungsjahr noch nicht abgelaufen ist. Dies gilt sogar dann, wenn beide Eheleute wieder geschieden werden m\u00f6chten. Die Eheleute sind in diesem Fall gezwungen, erneut das Trennungsjahr abzuwarten, um dann die Scheidung erneut zu beantragen.<\/p>\n<p>Mit der Einleitung eines neuen Scheidungsverfahrens ver\u00e4ndert sich auch der Stichtag f\u00fcr die Berechnung des Zugewinnausgleichs. Erhebliche Verm\u00f6genssteigerungen oder Verluste eines der beiden Ehegatten w\u00e4hrend der Vers\u00f6hnung und dem daran anschlie\u00dfenden weiteren Trennungsjahr sind also bei dem Ausgleich mit zu ber\u00fccksichtigen. Auch die Altersvorsorge, die die Eheleute w\u00e4hrend dieser Phase aufgebaut haben, ist in den Versorgungsausgleich einzubeziehen.<\/p>\n<p>Soweit mit dem urspr\u00fcnglichen Scheidungsantrag bereits Folgesachenantr\u00e4ge (insbesondere Antr\u00e4ge auf Durchf\u00fchrung des Zugewinnausgleichs und auf nachehelichen Unterhalt) verbunden waren, sind auch diese mit der Zur\u00fcckweisung bzw. der R\u00fccknahme des Scheidungsantrags erledigt. Auch diese Antr\u00e4ge m\u00fcssen nach Zustellung des neuerlichen Scheidungsantrags erneut gestellt werden. Die h\u00e4ufig ganz erheblichen Kosten f\u00fcr diese Gerichtsverfahren einschlie\u00dflich Anwaltskosten und gegebenenfalls Kosten f\u00fcr Sachverst\u00e4ndige fallen also doppelt an.<\/p>\n<p>Mit der Zur\u00fcckweisung bzw. R\u00fccknahme des Scheidungsantrags lebt auch das Erb- und Pflichtteilsrecht des Ehegatten wieder auf. Dieses entf\u00e4llt erst dann wieder, wenn nach Ablauf des weiteren Trennungsjahrs der neue Scheidungsantrag zugestellt wird.<\/p>\n<p>Soweit noch ein Unterhaltstitel bez\u00fcglich des Trennungsunterhalts vorliegt, wird dieser mit dem Ablauf der l\u00e4ngeren Vers\u00f6hnungszeit zwar nicht unwirksam, der Trennungsunterhaltsanspruch entf\u00e4llt allerdings und eine Vollstreckung aus dem Alttitel k\u00f6nnte im Wege des Vollstreckungsgegenantrags abgewehrt werden (s. nur Musielak\/<em>Borth<\/em>, FamFG, 6. Aufl. 2018, \u00a7 238 Rz. 14).<\/p>\n<p>Wirksam bleiben allerdings Unterhaltstitel bez\u00fcglich des Kindesunterhalts, da der Kindesunterhalt auch w\u00e4hrend l\u00e4ngerer Vers\u00f6hnungsphasen geschuldet bleibt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nicht selten versuchen Eheleute nach einer Trennung oder sogar noch w\u00e4hrend eines laufenden Scheidungsverfahrens, ihre Ehe zu retten, und vers\u00f6hnen sich f\u00fcr eine Weile wieder. Um die Eheleute nicht von solchen \u2013 vom Gesetzgeber offenbar gew\u00fcnschten \u2013 Versuchen k\u00fcnstlich abzuhalten, sieht das Gesetz vor, dass das Trennungsjahr nicht von einem Zusammenleben \u00fcber \u201ek\u00fcrzere Zeit\u201c unterbrochen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":23,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_links_to":"","_links_to_target":""},"categories":[16,2,122,205,4],"tags":[272,270,273,271],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/405"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/users\/23"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=405"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/405\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":406,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/405\/revisions\/406"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=405"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=405"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=405"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}