{"id":499,"date":"2019-04-24T13:33:01","date_gmt":"2019-04-24T11:33:01","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/?p=499"},"modified":"2019-04-24T13:33:01","modified_gmt":"2019-04-24T11:33:01","slug":"der-bgh-ein-bollwerk-gegen-dispositive-elternschaft-zugleich-einige-gedanken-zu-bgh-v-20-3-2019-xii-zb-53017","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/2019\/04\/24\/der-bgh-ein-bollwerk-gegen-dispositive-elternschaft-zugleich-einige-gedanken-zu-bgh-v-20-3-2019-xii-zb-53017\/","title":{"rendered":"Der BGH ein Bollwerk gegen dispositive Elternschaft \u2013 zugleich einige Gedanken zu BGH v. 20.3.2019 \u2013 XII ZB 530\/17"},"content":{"rendered":"<p>\u201aDas Sichere ist nicht sicher. So, wie es ist, bleibt es nicht\u2018 hei\u00dft es in einem Lied von Bertold Brecht, dessen Inhalt jeden Tag neu best\u00e4tigt wird. Das gilt auch f\u00fcr das Abstammungsrecht, dessen Kenner die Unwissenden unter uns mit der Frage nerven, wie viele Eltern denn nun ein Kind haben kann.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Das BGB in seiner jetzigen Fassung kennt nur eine Mutter und nur einen Vater. Bei diesem Zwei-Eltern-Prinzip soll es auch nach dem vom BMJV ver\u00f6ffentlichten Diskussionsentwurf zur Reform des Abstammungsrechts bleiben. Die Versuchung, der Reproduktionsfantasie der Medizin juristisch nachzugeben, ist gro\u00df, weil selbst im vereinten Europa kaum ein Land in seinem Abstammungsrecht mit einem anderen vergleichbar ist. Weil kulturelle, religi\u00f6se und geschichtliche Determinanzen vielf\u00e4ltig sind, ist es auch das Abstammungsrecht.<\/p>\n<p>So ist es auch in dem vom BGH entschiedenen Fall. Differenzialgeschlechtliche Ehegatten lassen eine von der Ehefrau gespendete Eizelle vom ehem\u00e4nnlichen Samen befruchten und von einer ukrainischen Leihmutter austragen. So viel Technik macht einfache L\u00f6sungen schwierig. Der Ehemann hatte die Vaterschaft vor der Deutschen Botschaft in Kiew vorgeburtlich anerkannt, nachgeburtlich gab die Leihmutter die notariell beurkundete Erkl\u00e4rung ab, nicht genetisch mit dem Kind verwandt zu sein, woraufhin die deutschen Ehegatten als Eltern des Kindes in der Ukraine registriert wurden. Diese Beurkundung \u00fcbernahm auch das deutsche Standesamt, das aber den Geburtsurkundeneintrag berichtigte, als es \u2013 fast zuf\u00e4llig \u2013 von der Leihmutterschaft erfuhr und diese als Mutter in die Geburtsurkunde eintrug.<\/p>\n<p>Das \u2013 so der BGH \u2013 sei nicht zu beanstanden. \u00a7 1591 BGB bestimme eindeutig, dass als rechtliche Mutter die Frau zu gelten habe, die das Kind geboren habe, und da der gew\u00f6hnliche Aufenthalt des Kindes wegen der intendierten nachgeburtlichen R\u00fcckkehr nach Deutschland nicht die Ukraine gewesen sei, sei ausschlie\u00dflich deutsches Abstammungsrecht anzuwenden. Da der verheiratete Vater feststehe und die Wunschmutter mit diesem verheiratet sei, k\u00f6nne sie das Kind, dessen genetische Mutter sie sei, ja schlie\u00dflich adoptieren.<\/p>\n<p>Es ist gut, dass der BGH den klaren Normwortlaut des \u00a7 1591 BGB nicht mutterfreundlich interpretiert hat. Da ist n\u00e4mlich nichts auszulegen, man k\u00f6nnte nur etwas \u201aeinlegen\u2018,<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> wenn man der Meinung w\u00e4re, der historische Gesetzgeber der Jahres 1900 habe die Reproduktionsmedizin nicht gekannt und ein weitgehend sanguinistisches Unterhalts- und Erbrecht weise auch dem Abstammungsrecht den richtigen Weg. Dann aber schw\u00e4nge sich die Justiz zum Gesetzgeber auf und entlie\u00dfe diesen aus der Pflicht, ein den reproduktiven M\u00f6glichkeiten entsprechendes, mit europ\u00e4ischen Nachbarrechtsordnungen harmonisierendes Abstammungsrecht zu schaffen.<\/p>\n<p>Schon heute haben wir weitgehend disponible Elternschaft, die durch Anerkennung, Heirat und Anfechtung hergestellt und aufgel\u00f6st werden kann. Das war aber schon immer so, weil der Hochadel die Adoption zur dynastischen Herrschaftssicherung ben\u00f6tigte und die eheliche Geburt nie ehem\u00e4nnliche Abstammung garantierte.<\/p>\n<p>Die M\u00f6glichkeit einer nichtgenetischen Elternschaft wird auch im Diskussionsentwurf des BMJV erweitert. Dar\u00fcber sollten wir allerdings nicht vergessen, dass Kinder genetische Eltern nicht nur zur Entstehung, sondern auch f\u00fcr ihr Wohlergehen brauchen. Dar\u00fcber habe ich schon einmal im Anschluss an eine Herbsttagung in diesem Blog berichtet (\u201e<a href=\"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/2016\/10\/26\/elternschaft-und-reproduktionsmedizin\/\">Elternschaft und Reproduktionsmedizin<\/a>\u201c, 26.10.2016). Die Betreuungszeiten der Kinder durch leibliche Eltern sollten durch die Familienrechtler gesichert werden, wenn die Eltern sich dar\u00fcber nicht einigen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>In seinem Diskussionsentwurf zur Reform des Abstammungsrechts sollte der Gesetzgeber aber die sanguinistische sprachliche Differenzierung aufgeben. Auch die \u201aMit-Mutter\u2018 hat Elternpflichten und der \u201aMit-Vater\u2018 sollte gar nicht erst eingef\u00fchrt werden. Das deutsche Wort der \u201aElternschaft\u2018 ist geschlechtsneutral, warm und treffend. Seine Implementierung im zuk\u00fcnftigen Gesetzestext machte diesen deutlich lesbarer.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Es sind \u2013 ohne sp\u00e4tere Adoption \u2013 sechs: die Geb\u00e4rmutter, die Wunschmutter, die Eispenderin, die Mitochondrienspenderin, der Samenspender und der Wunschvater.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Vgl. <em>B. R\u00fcthers<\/em>, Die heimliche Revolution vom Rechtsstaat zum Richterstaat. Verfassung und Methoden, Mohr Siebeck, 2. Aufl. 2016.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u201aDas Sichere ist nicht sicher. So, wie es ist, bleibt es nicht\u2018 hei\u00dft es in einem Lied von Bertold Brecht, dessen Inhalt jeden Tag neu best\u00e4tigt wird. 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