{"id":50,"date":"2016-05-09T09:49:42","date_gmt":"2016-05-09T07:49:42","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/?p=50"},"modified":"2016-05-10T14:47:08","modified_gmt":"2016-05-10T12:47:08","slug":"komplexitaet-und-verfahrensdauer-als-stressoren-eliminieren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/2016\/05\/09\/komplexitaet-und-verfahrensdauer-als-stressoren-eliminieren\/","title":{"rendered":"Komplexit\u00e4t und Verfahrensdauer als Stressoren eliminieren"},"content":{"rendered":"<p>Ich las k\u00fcrzlich in einer psychologischen Fachzeitschrift, Trennung und Scheidung seien f\u00fcr ca. 80\u00a0% der Patienten eine der wichtigen Ursachen, die den Behandlungsbedarf ausgel\u00f6st h\u00e4tten. Ob die Zahl stimmt, kann ich nicht pr\u00fcfen. Sie klingt aber plausibel und ist gleichzeitig ersch\u00fctternd. Als Familienrechtler verbietet es sich, fachfremde \u00dcberlegungen \u00fcber die Auswirkungen des Verlustes eines Lebensabschnitts und manchmal auch einer Perspektive anzustellen. Wir k\u00f6nnen aber dar\u00fcber diskutieren, welchen Beitrag das materielle und verfahrensrechtliche Familienrecht leisten kann, Trennung und Scheidung f\u00fcr die Menschen leichter ertr\u00e4glich zu gestalten.<\/p>\n<p><strong>1. Entdramatisierung der Scheidung: Standesamtsscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Selbst auf die Gefahr hin, mit der Anwaltschaft in einen standespolitischen Konflikt zu geraten, sollten wir dar\u00fcber nachdenken, ob es wirklich erforderlich ist, die Aufl\u00f6sung der Ehe durch das Gericht aussprechen zu lassen. Schlie\u00dflich wird die Ehe auch nicht vom Gericht geschlossen, sondern von den Ehegatten, die sich \u2013 beurkundet vom Standesbeamten \u2013 versprechen, lebenslang ein Paar zu sein.<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><em>Rast nicht die Welt in allen Str\u00f6men fort,<\/em><br \/>\n<em> und mich soll ein Versprechen halten?<\/em><\/p>\n<p>hei\u00dft es im Faust und nicht nur dort. Die Ehe ist ein Vertrag. Die Aufl\u00f6sung eines Vertrages geschieht durch K\u00fcndigung und in der Regel in der gleichen Form des Vertragsschlusses. Um das versprochene B\u00fcndnis aufzul\u00f6sen, bedarf es nicht des Richters. Das k\u00f6nnen die Ehegatten selbst. Und um die mit der Ehe verbundenen steuerlichen und sozialrechtlichen Privilegien beweisfest zu beseitigen, bedarf es der staatlichen Beurkundung des Anfangs und des Endes des Vertrages. Mehr nicht. Gibt es streitige Ehescheidungen? Ich habe in 30 Jahren Familienrecht keine erlebt, wohl aber Streit um Unterhalt, Kinder, Versorgungsausgleich und die Verm\u00f6gensverteilung, aber nie um den Fortbestand einer gescheiterten Ehe.<\/p>\n<p>Wo bleibt dann der staatliche Schutzschild f\u00fcr die Gatten vor \u00dcbervorteilung und f\u00fcr die Kinder? Daf\u00fcr m\u00fcssen die Gerichte zust\u00e4ndig bleiben. Aber auch nur daf\u00fcr. Ein Unterhaltsanspruch besteht unabh\u00e4ngig vom Scheidungsausspruch. Er setzt einen anerkennenswerten Bedarf, Bed\u00fcrftigkeit und Leistungsf\u00e4higkeit voraus. Daran \u00e4ndert auch die Standesamtsscheidung nichts. Auch heute k\u00f6nnen Ehegatten geschieden werden, ohne dass der Unterhalt gesichert ist. Sie brauchen den Unterhaltsanspruch nur nicht geltend zu machen.<\/p>\n<p>Die Standesamtsscheidung l\u00f6st nicht alle Probleme, sie schafft aber auch keine und entdramatisiert den Trennungsprozess.<\/p>\n<p><strong>2. Komplexit\u00e4tsreduktion: Aufl\u00f6sung des Scheidungsverbunds<\/strong><\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung einer oft Jahrzehnte gehaltenen Ehe hat viele Aspekte. Der Anspruch der Scheidungsverbundfreunde, mit einem \u201aclear break\u2018 klare Verh\u00e4ltnisse f\u00fcr alle Beteiligten zu schaffen scheitert an der Realit\u00e4t. Wer nachehelichen Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich, vielleicht auch noch Kindschaftssachen in den Verbund aufnimmt, schafft keinen clear break, sondern \u201aclear mist\u2018.<\/p>\n<p>Im Fall einer Rentnerscheidung kann der nacheheliche Unterhalt ohnehin erst mit Rechtskraft der Versorgungsausgleichsentscheidung und deren Durchf\u00fchrung bestimmt werden. Und wie nachehelicher Unterhalt bei streitiger g\u00fcterrechtlichen Auseinandersetzung bestimmt werden soll, wei\u00df ich auch nicht.<\/p>\n<p>Diese Komplexit\u00e4t kann nur durch radikale Reduktion aufgel\u00f6st werden. First things first. Also erst einmal Unterhalt. Danach kann \u00fcber das Verm\u00f6gen gestritten werden. Hat dieser Streit Auswirkungen auf den Unterhalt, mag dieser nachkorrigiert werden. Aber wie h\u00e4ufig wird das n\u00f6tig sein?<\/p>\n<p>Und der Versorgungsausgleich? Ist die Ehe im Rentenbezugsfall geschieden und der Versorgungsausgleich noch nicht durchgef\u00fchrt, kann eine Bedarfsl\u00fccke ohne weiteres mit Unterhalt \u00fcberbr\u00fcckt werden. Dann vermieden wir auch die Schwierigkeiten, die durch den Kapitalverzehr bei laufenden Versorgungen entstehen (BGH v. 17.2.2016 &#8211; XII ZB 447\/13, FamRB 2016, 176).<\/p>\n<p>Der Scheidungsverbund f\u00fchrt oft dazu, dass auch die Fachleute den \u00dcberblick verlieren. Wie mag es da den Ehegatten gehen, deren Scheidung jahrelang vor sich hind\u00fcmpelt.<\/p>\n<p><strong>3. Beschleunigung<\/strong><\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Scheidungsverbundes w\u00fcrde bereits zu einer Beschleunigung beitragen. Jede Beschleunigung eines familienrechtlichen Verfahrens f\u00fchrt zu einem \u201aMehr\u2018 an Lebensqualit\u00e4t f\u00fcr die beteiligten Ehegatten. Wenn in Unterhaltsverfahren nach Eingang des Antrags innerhalb von sechs Wochen terminiert und dem Gegner eine 4-w\u00f6chige Erwiderungsfrist gesetzt w\u00fcrde, k\u00f6nnten auch VKH-Verfahren in acht bis zehn Wochen erledigt sein. Wer f\u00fcr die Beteiligten schnell wieder neue Lebensqualit\u00e4t schaffen will, muss die Verfahrenszeiten verk\u00fcrzen.<\/p>\n<p>Wir Familienrechtler k\u00f6nnen die Belastung der Menschen durch Trennung und Scheidung nicht aufheben. Wenn wir diese Belastung aber auch nur um 1 % vermindern k\u00f6nnten, sollten wir es versuchen. Dar\u00fcber lohnt es sich mehr zu debattieren, als \u00fcber Detailfragen des Unterhaltsrechts, die zu 30 \u20ac mehr oder weniger Unterhalt f\u00fchren. Die Lebensqualit\u00e4t der Geschiedenen wird durch schnellere, \u00fcberschaubarere und weniger dramatische Verfahrensweisen mehr verbessert als durch drei\u00dfig Euro mehr oder weniger Unterhalt. Eine familienfreundliche Scheidung durchzuf\u00fchren, erfordert gewisse Eingriffe ins materielle und Verfahrensrecht. Eine Revolution w\u00e4re es nicht. Vieles k\u00f6nnte bei sinnvoller Verfahrensf\u00fchrung auch schon heute m\u00f6glich gemacht werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ich las k\u00fcrzlich in einer psychologischen Fachzeitschrift, Trennung und Scheidung seien f\u00fcr ca. 80\u00a0% der Patienten eine der wichtigen Ursachen, die den Behandlungsbedarf ausgel\u00f6st h\u00e4tten. Ob die Zahl stimmt, kann ich nicht pr\u00fcfen. Sie klingt aber plausibel und ist gleichzeitig ersch\u00fctternd. 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