{"id":529,"date":"2019-08-01T17:14:33","date_gmt":"2019-08-01T15:14:33","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/?p=529"},"modified":"2019-08-01T17:14:33","modified_gmt":"2019-08-01T15:14:33","slug":"nur-meinungsverschiedenheit-oder-dauerhafte-kooperationsunfaehigkeit-olg-koblenz-v-14-11-2018-13-uf-413-18","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/2019\/08\/01\/nur-meinungsverschiedenheit-oder-dauerhafte-kooperationsunfaehigkeit-olg-koblenz-v-14-11-2018-13-uf-413-18\/","title":{"rendered":"Nur Meinungsverschiedenheit oder dauerhafte Kooperationsunf\u00e4higkeit? (OLG Koblenz v. 14.11.2018 \u2013 13 UF 413\/18)"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri\">Die Frage an den Mandanten nach dem Grund der R\u00fccksprache wird in Kindschaftssachen in der Regel mit dem Satz beantwortet, dass ein Antrag auf \u00dcbertragung der elterlichen Sorge gew\u00fcnscht werde. In der sich anschlie\u00dfenden Beratung m\u00fcssen nicht nur die \u2013 h\u00e4ufig fehlenden \u2013 Voraussetzungen der doppelten Kindeswohlpr\u00fcfung n\u00e4her erl\u00e4utert, sondern es muss \u00fcblicherweise \u00fcberhaupt erst gekl\u00e4rt werden, worauf sich das Begehren des Mandanten richtet, d.h. ob es letztlich tats\u00e4chlich einer Sorgerechtsregelung bedarf oder nur eine zwischen den Eltern zu einem einzelnen Aspekt bestehende Meinungsverschiedenheit die gerichtliche Kompetenz\u00fcbertragung zu dieser Frage erfordert. Die Abgrenzung ist nicht immer zweifelsfrei m\u00f6glich, wie auch eine Entscheidung des OLG Koblenz aus dem Jahr 2018 zeigt.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri\">In dem zugrunde liegenden Sachverhalt stritten die geschiedenen Eltern \u00fcber das Aufenthaltsbestimmungsrecht f\u00fcr ihren neunj\u00e4hrigen Sohn, der im Haushalt der Mutter lebte. Vor dem Hintergrund eines geplanten Umzugs der Mutter zu ihrem rund 200 km entfernt wohnenden neuen Partner stellten die Eltern gegenl\u00e4ufige Antr\u00e4ge auf \u00dcbertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Das Ausgangsgericht gab dem Antrag des Vaters statt. Auf die seitens der Mutter eingelegte Beschwerde hat der Senat die erstinstanzliche Entscheidung abge\u00e4ndert und der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht f\u00fcr die Zeit ab Juli 2019 \u00fcbertragen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri\">In seiner Begr\u00fcndung hat der Senat ausgef\u00fchrt, dass unter Ber\u00fccksichtigung der wechselseitigen Antr\u00e4ge auf \u00dcbertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts nicht nur \u00fcber den Umzug des Kindes zu befinden, sondern es einer Entscheidung \u00fcber den dauerhaften gew\u00f6hnlichen Aufenthalt bedurfte, so dass sich die zu treffende gerichtliche Entscheidung an den Voraussetzungen des \u00a7 1671 Abs. 1 BGB und nicht an jenen des \u00a7 1628 BGB zu orientieren hatte.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri\">Im Rahmen der sodann durchgef\u00fchrten Kindeswohlpr\u00fcfung hat der Senat auf Seiten des Kindes zu beiden Eltern bestehende gleichwertige Bindungen und Neigungen festgestellt, dem Kindeswillen aber keine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen, nachdem sich in der Anh\u00f6rung ergeben hatte, dass das Kind die Konsequenzen des Umzugs noch nicht absch\u00e4tzen konnte. Allerdings wurde die Mutter als Hauptbezugsperson ermittelt, so dass dem Kontinuit\u00e4tsgrundsatz ma\u00dfgebliche Bedeutung beizumessen war. Bei dem zu \u00fcbertragenden Aufenthaltsbestimmungsrecht hat der Senat allerdings eine Einschr\u00e4nkung dahin vorgenommen, dass der Mutter diese Rechtsmacht erst ab Beginn der Sommerferien 2019 einger\u00e4umt wurde. Begr\u00fcndet hat der Senat diese zeitliche Einschr\u00e4nkung damit, dass sich das Kind zum Zeitpunkt der Entscheidung in der vierten Grundschulklasse befand, d.h. einer Klassenstufe, die f\u00fcr die Wahl der weiteren Schullaufbahn besondere Bedeutung besitzt. Im Fall einer Notenverschlechterung folgend aus dem Schulwechsel w\u00e4hrend oder vor der vierten Klasse h\u00e4tte dies langfristige Konsequenzen f\u00fcr die schulische Laufbahn des Kindes bedeutet. Da jedoch nach Ende der Grundschulzeit ohnehin ein Umbruch bevorstand, hatte nach Einsch\u00e4tzung des Senats bis zum Ende der Grundschulzeit das Recht der Mutter, mit ihrem neuen Freund zusammenziehen zu k\u00f6nnen, zur\u00fcckzutreten, d.h. ihr war das Aufenthaltsbestimmungsrecht erst ab dieser Zeit zu \u00fcbertragen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri\">K\u00f6nnen Eltern zu einer einzelnen Angelegenheit der elterlichen Sorge, deren Regelung aber f\u00fcr das Kind von erheblicher Bedeutung ist, kein Einvernehmen erzielen, so kann das Familiengericht nach \u00a7 1628 BGB die Entscheidungskompetenz zu der jeweiligen Streitfrage einem Elternteil \u00fcbertragen. Ebenso wie im Fall des \u00a7 1671 Abs. 1 BGB darf es sich bei der begehrten Entscheidungskompetenz nicht nur um eine Angelegenheit des allt\u00e4glichen Lebens handeln, f\u00fcr die ohnehin dem Obhutselternteil die Verantwortlichkeit obliegt. Es muss sich vielmehr um eine zu treffende Entscheidung handeln, die letztlich mit gravierenden Auswirkungen auf die weitere Entwicklung des Kindes einhergeht.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri\">W\u00e4hrend \u00a7 1628 BGB auf die Regelungskompetenz zu einer einzelnen und konkretisierbaren Situation zielt, umfasst die nach \u00a7 1671 Abs. 1 BGB zu treffende Sorgerechtsregelung \u2013 auch wenn nur ein Teilbereich der elterlichen Sorge zur Entscheidung steht \u2013 eine abschlie\u00dfende Regelung zu dem jeweiligen Bereich der elterlichen Sorge, die dem jeweiligen Elternteil dann in der Regel die Entscheidungskompetenz bis zum Eintritt der Vollj\u00e4hrigkeit des Kindes einr\u00e4umt.<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Frage an den Mandanten nach dem Grund der R\u00fccksprache wird in Kindschaftssachen in der Regel mit dem Satz beantwortet, dass ein Antrag auf \u00dcbertragung der elterlichen Sorge gew\u00fcnscht werde. 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