{"id":576,"date":"2020-02-20T10:48:17","date_gmt":"2020-02-20T09:48:17","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/?p=576"},"modified":"2020-02-20T10:56:49","modified_gmt":"2020-02-20T09:56:49","slug":"grundrente-und-versorgungsausgleich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/2020\/02\/20\/grundrente-und-versorgungsausgleich\/","title":{"rendered":"Grundrente und Versorgungsausgleich"},"content":{"rendered":"<p>Mit der Grundrente wird ein richtiger Schritt von einem leistungsbasierten zu einem sozialorientierten Rentensystem gemacht. Familienrechtler sollten sich schon jetzt mental auf Arbeit vorbereiten. Die Einf\u00fchrung der Grundrente schafft f\u00fcr hunderttausende Geschiedene Ab\u00e4nderungspotential im Versorgungsausgleich.<\/p>\n<p>Peter Struck soll einmal gesagt haben, kein Gesetz komme so aus den Beratungen des Bundestags heraus, wie es hineingegangen sei (<a href=\"https:\/\/www.bmas.de\/DE\/Service\/Gesetze\/gesetz-zur-einfuehrung-der-grundrente.html\">Gesetz zur Einf\u00fchrung der Grundrente<\/a>). Das wird wohl stimmen, schlie\u00dflich hatte der Mann Erfahrung. Deswegen sind die nachfolgenden Ausf\u00fchrungen mit Vorsicht zu genie\u00dfen, weil sie derzeit nicht quantifizierbar sind. Ob 1,3 oder 4 Millionen Rentnerinnen und Rentner von der Reform profitieren, ob der Rentenzuschlag 400 \u20ac, etwas mehr oder weniger betr\u00e4gt, kann man jetzt noch nicht sagen. Da das Projekt \u201eGrundrente\u201c aber wichtig und l\u00e4ngst \u00fcberf\u00e4llig ist, ist eins sicher: Auf die Familienrechtler kommt Arbeit zu.<\/p>\n<p>Geht man davon aus, dass etwa jede dritte Ehe der von der Grundrente profitierenden Personen geschieden wurde, wird auch jeder dritte Versorgungsausgleich nach Inkrafttreten des Grundrentengesetzes abzu\u00e4ndern sein. Denn wenn eine Minirente auch nur geringf\u00fcgig angehoben wird, ist der eine Ab\u00e4nderung rechtfertigende Wert von 5\u00a0% und 1\u00a0% der zum Ehezeitende geltenden allgemeinen Bezugsgr\u00f6\u00dfe nach \u00a7 18 SGB IV schnell erreicht (\u00a7 225 Abs. 2 FamFG).<\/p>\n<p>Gut, dass die Grundrente den Minirentnern antragslos von der gesetzlichen Rentenversicherung gew\u00e4hrt werden soll. Dumm, dass die im Versorgungsausgleich ausgleichspflichtigen geschiedenen Gatten sich selbst darum k\u00fcmmern m\u00fcssen zu pr\u00fcfen, ob sie die Ab\u00e4nderung des bei der Scheidung durchgef\u00fchrten Versorgungsausgleichs beantragen sollen oder nicht. Dabei passieren oft vermeidbare Fehler. Deshalb an dieser Stelle folgende Tipps:<\/p>\n<ul>\n<li><b><strong>Versorgungsausgleiche nach den Versorgungsausgleichsgesetz:<br \/>\n<\/strong><\/b><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"padding-left: 30px\">Wurde der Versorgungsausgleich bereits unter Geltung des VersAusglG durchgef\u00fchrt, ist die Einleitung eines Ab\u00e4nderungsverfahrens meist unproblematisch, weil die Ab\u00e4nderung immer nur das Anrecht betrifft, dessen Ab\u00e4nderung beantragt wird. Allerdings kann man durch einen Ab\u00e4nderungsantrag wegen der Neubewertung von Kindererziehungszeiten oder Einf\u00fchrung der Grundrente die Aufmerksamkeit des durch diese Ver\u00e4nderungen beg\u00fcnstigten Gatten auf Ab\u00e4nderungspotential zu seinen Gunsten beim Anderen lenken. Wer also seinen Anteil an der Grundrente des Geschiedenen fordert, sollte zuvor pr\u00fcfen, ob bei ihm alles richtig ausgeglichen wurde und sich seither nichts zu seinen Gunsten ver\u00e4ndert hat. Der fr\u00fchpensionierte Beamte wundert sich da manchmal, weil eine Fr\u00fchpensionierung den Ehezeitanteil erh\u00f6ht. Der Gegenantrag auf Ab\u00e4nderung verhagelt dann oft das Ergebnis.<\/p>\n<ul>\n<li><b><strong>Versorgungsausgleich nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht:<br \/>\n<\/strong><\/b><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"padding-left: 30px\">Wurde der Versorgungsausgleich nach altem Versorgungsausgleichsrecht durchgef\u00fchrt, berechtigt ebenfalls die nachehezeitliche Erh\u00f6hung des Ehezeitanteils einer Versorgung zur Stellung eines Ab\u00e4nderungsantrags. Dessen Ergebnis ist aber deutlich tiefgreifender: <em>Alle<\/em> in der Altentscheidung erfassten Versorgungsanrechte werden dann nach neuem Recht geteilt. Bevor ein solcher Antrag gestellt wird, muss deshalb \u2013 Grundrente oder Kindererziehungszeiten hin oder her \u2013 das Gesamtergebnis des Ab\u00e4nderungsverfahrens genau gepr\u00fcft werden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">Das geschieht am besten, indem f\u00fcr den die Ab\u00e4nderung begehrenden geschiedenen Gatten zun\u00e4chst einmal neue ehezeitbezogene Ausk\u00fcnfte der Versorgungstr\u00e4ger eingeholt werden. Die \u00f6ffentlich-rechtlichen Versorgungstr\u00e4ger erledigen das in der Regel z\u00fcgig und kostenfrei. Anhand dieser Ausk\u00fcnfte k\u00f6nnen die Auswirkungen der Umstellung auf das neue Recht f\u00fcr die Versorgungen des potentiellen Antragstellers verl\u00e4sslich gepr\u00fcft werden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">Taucht in der Altentscheidung die Barwertverordnung (BarwertVO) im Text auf, ist Vorsicht geboten. Mit der BarwertVO wurden im alten Versorgungsausgleichsrecht private und betriebliche Versorgungen \u201adynamisiert\u2018 und dadurch der Halbteilungsgrundsatz massiv zum Nachteil des ausgleichsberechtigten Gatten verletzt. Wessen Versorgung damals mit der BarwertVO pulverisiert wurde, sollte heute nicht leichtfertig einen Ab\u00e4nderungsantrag stellen, nur weil Kindererziehungszeiten oder die Grundrente dem geschiedenen Gatten ein paar Euro mehr aufs Rentenkonto bringen. Das zu sp\u00e4te Erwachen beim Durchrechnen der Auswirkungen der Umstellung des damals durchgef\u00fchrten Versorgungsausgleichs aufs neue Recht k\u00f6nnte \u2013 nicht nur im Karneval \u2013 zu Katerstimmung f\u00fchren.<\/p>\n<p>Wer heute grundrentenverd\u00e4chtige Mandanten im Scheidungsverfahren betreut, sollte vielleicht die prozessuale Bremse ziehen, um nicht kurz nach Abschluss des Scheidungsverfahrens gleich wieder ein Ab\u00e4nderungsverfahren f\u00fchren zu m\u00fcssen. Bei Rentnern muss man sich das indessen versagen, weil der Bezug einer Rente oft zum ber\u00fcchtigten Kapitalverzehr und damit zu Nachteilen der ausgleichsberechtigten Person f\u00fchren kann.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit der Grundrente wird ein richtiger Schritt von einem leistungsbasierten zu einem sozialorientierten Rentensystem gemacht. Familienrechtler sollten sich schon jetzt mental auf Arbeit vorbereiten. Die Einf\u00fchrung der Grundrente schafft f\u00fcr hunderttausende Geschiedene Ab\u00e4nderungspotential im Versorgungsausgleich. 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