{"id":587,"date":"2020-03-24T09:34:38","date_gmt":"2020-03-24T08:34:38","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/?p=587"},"modified":"2020-03-24T09:34:38","modified_gmt":"2020-03-24T08:34:38","slug":"corona-und-umgangskontakte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/2020\/03\/24\/corona-und-umgangskontakte\/","title":{"rendered":"Corona und Umgangskontakte"},"content":{"rendered":"<p>In Coronazeiten sind paradoxe Situationen und Reaktionen h\u00e4ufig. Wir haben in Deutschland gl\u00fccklicherweise keine praktische Erfahrung mit Ausgangssperren oder -beschr\u00e4nkungen. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die jetzt verf\u00fcgten Ma\u00dfnahmen neben erheblichen verfassungsrechtlichen Diskussionen auch familienrechtliche Irritationen ausl\u00f6sen.<\/p>\n<p><strong>Sind noch Betreuungszeiten (Umgangskontakte) von dem Elternteil zul\u00e4ssig, der nicht Residenzelternteil ist?<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">Die Frage ist uneingeschr\u00e4nkt zu bejahen. Solange <strong>keine<\/strong> <strong>konkrete Gefahr f\u00fcr das Kind<\/strong> besteht, hat das Kind das Recht auf Betreuung durch beide Elternteile und die Eltern haben die Pflicht, das Kind auch nach der Trennung gemeinsam (nicht unbedingt zeitgleich) zu betreuen. Der in Art. 6 GG begr\u00fcndete grundrechtliche Schutz der Familie betrifft nicht nur die zusammenlebende, sondern auch die getrennte Familie. In deren innerstes Gef\u00fcge darf und kann der Staat nur dann eingreifen, wenn das <strong>Wohl des Kindes <em>konkret<\/em> gef\u00e4hrdet<\/strong> ist. Dies dient dem Schutz des Kindes.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">Eine konkrete Gef\u00e4hrdung liegt aber nicht vor, wenn allgemein \u201aCorona\u2018 umgeht. Der Infektionsgrad der bundesrepublikanischen Bev\u00f6lkerung betr\u00e4gt knapp 0,03%.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Die ergriffenen Ma\u00dfnahmen der Landes- und Bundesregierung zur Vermeidung der Ausbreitung des Virus indizieren keinerlei konkrete Gefahr f\u00fcr das jeweilige Kind, sondern dienen der <strong>allgemeinen Gefahrenabwehr<\/strong>.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">Eine Weigerung des Residenzelternteils auf Zulassung der Betreuung des gemeinsamen Kindes durch den anderen Elternteil, die auf die <strong>allgemeine Gefahr einer Ansteckung<\/strong> gest\u00fctzt w\u00fcrde, verletzt dessen elterliches Grundrecht und die des Kindes. Im \u00dcbrigen ist ja auch nicht garantiert, dass eine Ansteckung des Kindes nicht auch beim und durch den Residenzelternteil erfolgt. Dies gilt auch dann, wenn der Elternteil, der nicht Residenzelternteil ist, zum Zweck der Realisierung seiner Betreuungsanteile mit \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln anreist.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">Anders kann zu entscheiden sein, wenn die Voraussetzungen einer <strong>Quarant\u00e4ne<\/strong> des Elternteils nach \u00a7 30 IfSG vorliegen. Dies w\u00e4re dann der Fall, wenn der Betreuungszeiten geltend machende Elternteil innerhalb der Inkubationszeit von 14 Tagen aus einem vom Robert-Koch-Institut als <strong>Risikogebiet<\/strong><a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> eingestuftem Gebiet eingereist ist oder sich dort aufgehalten hat. In diesem Fall kann eine konkrete Gef\u00e4hrdung des Kindes angenommen werden und eine Beschr\u00e4nkung von Betreuungszeiten durch den anderen Elternteil angezeigt sein.<\/p>\n<p><strong>Sind Umgangskontakte von Gro\u00dfeltern mit den Kindern zul\u00e4ssig?<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">Umgangskontakte von Kindern mit \u201aDritten\u2018, also von Bezugspersonen, die nicht die Eltern sind, sind leichter zu beschr\u00e4nken als die der Eltern. Nach der gesetzlichen Konzeption des \u00a7 1685 Abs. 1 BGB sind sie im Interesse des Kindeswohls zuzulassen. Ihre Beschr\u00e4nkung setzt damit keine Kindeswohlgef\u00e4hrdung voraus. Die Einstufung von Gro\u00dfeltern-Enkelkontakten durch das RKI als risikoreich w\u00fcrde daher m.E. eine Beschr\u00e4nkung und Aussetzung solcher Kontakte rechtfertigen. Dazu finden sich allerdings bislang keine Hinweise. Die angeblichen Warnungen werden vielmehr von kompetenter Seite als fehlerhaft bewertet.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Soweit erkennbar ist bislang von medizinisch kompetenter Seite ein generations\u00fcbergreifendes Kontaktgebot nie gefordert worden. Allenfalls dem Schutz der Gro\u00dfeltern vor einer Infektion k\u00f6nnte ein solches Distanzverbot dienen, nicht aber dem Schutz der Kindern. Bislang sind keine Bev\u00f6lkerungsgruppen ausgemacht worden, die schneller oder leichter angesteckt werden, wohl aber solche, bei denen das Virus gravierendere Erkrankungsverl\u00e4ufe aufzeigt. Ein Distanzgebot kann daher m.E. von den Kinder betreuenden Elternteilen nicht ohne weiteres den Gro\u00dfeltern gegen\u00fcber ausgesprochen werden. Diese sind als m\u00fcndige Erwachsene selbst f\u00fcr ihren Schutz zust\u00e4ndig.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">Anders k\u00f6nnten <strong>Pflegeheim<\/strong>, in denen Gro\u00dfeltern leben, den Kontakt der Heimbewohner innerhalb des Heimes mit anderen Personen ausschlie\u00dfen oder begrenzen, wenn dadurch die Ansteckungsgefahr anderer Heimbewohner steigen w\u00fcrde. Diese Befugnis beschr\u00e4nkt sich aber auf den unmittelbaren Heimbereich. Weder kann ein Pflegeheim seinen Bewohnern den \u201aAusgang\u2018 noch aush\u00e4usige Kontakte zu den Enkeln verbieten.<\/p>\n<p><strong>Einsicht in Corona-Testergebnisse<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\"><strong>Ist ein Elternteil auf den Corona-Virus getestet worden<\/strong> und verlangt der andere Elternteil Information \u00fcber das Testergebnis, wird eine solche in der Regel gegeben werden. Erfolgt die Information nicht, l\u00f6st dieses Verhalten des anderen Elternteils zwar wahrscheinlich Kopfsch\u00fctteln, nicht aber einen konkreten Verdacht auf eine bestehende Corona-Infektion aus.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\"><strong>Wei\u00df ein Elternteil allerdings um seine Infizierung<\/strong> und \u00fcbernimmt gleichwohl, ohne den anderen Elternteil davon in Kenntnis zu setzen, die Betreuung des Kindes, kann dies als Kindeswohlgef\u00e4hrdung angesehen werden, schlie\u00dflich k\u00e4me bei einer \u00dcbertragung der Infektion auf das Kind auch eine Straftat in Betracht.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<p><strong>Sind Auslands- und Urlaubsreisen mit Kindern zul\u00e4ssig?<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">Die Frage ist eher akademischer Natur, da inzwischen weltweite Reisebeschr\u00e4nkungen bestehen, die touristische Reisen komplett unm\u00f6glich machen. Da aber zu erwarten ist, dass die derzeitigen Beschr\u00e4nkungen nicht ewig bestehen bleiben, ist eine Beschr\u00e4nkung von Reisekontakten minderj\u00e4hriger Kinder mit einem Elternteil nur dann m\u00f6glich, wenn<\/p>\n<ul>\n<li>eine <strong>Reisewarnung des Ausw\u00e4rtigen Amtes<\/strong> f\u00fcr das betreffende Land oder Gebiet besteht, oder<\/li>\n<li>das Zielgebiet als <strong>Infektionsrisikogebiet<\/strong> durch das Robert-Koch-Institut eingestuft wird,<\/li>\n<li>die <strong>konkrete Gefahr<\/strong> besteht, dass dem anderen Elternteil das Kind entzogen werden soll und der die Reise begleitende Elternteil nicht mit dem Kind nach Deutschland zur\u00fcckkehren wird,<\/li>\n<li>die Aufrechterhaltung einer f\u00fcr das Kind <strong>notwendigen medizinischen Behandlung<\/strong> am beabsichtigten Aufenthaltsort des Kindes nicht gew\u00e4hrleistet ist.<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"padding-left: 30px\">Andere die Betreuung und Kontakte des Kindes mit einem Elternteil oder Bezugspersonen betreffende Beschr\u00e4nkungen sind nur unter dem allgemeinen Aspekt einer <strong>konkreten Gef\u00e4hrdung des Kindeswohls<\/strong> denkbar. \u201aUngute\u2018 Gef\u00fchle, allgemeine \u00c4ngste und Bef\u00fcrchtungen reichen nicht aus.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">Will also ein iranischer Vater mit Arbeitsplatz und Vita in Deutschland mit seiner 5-j\u00e4hrigen Tochter einen 14-t\u00e4gigen Urlaub in Marokko verleben, stellt die Vermutung, er werde den Aufenthalt in Marokko nutzen, um mit seiner Tochter in den Iran zu fliegen (der als Corona-Risikogebiet gef\u00fchrt wird), um die Tochter dort der Familie zu pr\u00e4sentieren und eventuell nicht mehr zur\u00fcckzukehren, sicher nicht aus, eine Umgangsbeschr\u00e4nkung zu rechtfertigen.<\/p>\n<p><strong>Schlussbemerkung<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">Der derzeitige kollektive Erregungszustand wird hoffentlich bald n\u00fcchterner Gelassenheit weichen. Es ist zu hoffen, dass die individuellen Freiheitsrechte der B\u00fcrger nicht leichtfertig einem sich zwischen Presse und Exekutive des Bundes und der L\u00e4nder aufschaukelndem Bek\u00e4mpfungsradikalismus geopfert werden. Dies zu verhindern ist gerade die Anwaltschaft berufen. Wir sind nicht Sprachrohr oder sogar Verst\u00e4rker irrationaler Hysteriker, sondern haben die Aufgabe, das Kindeswohl sinnvoll zu verteidigen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">Individuelle Gesundheit ist zwar ein hohes Gut und ein wichtiges Menschenrecht. Sie ist aber nicht alles. F\u00fcr die grundrechtlich garantierten Freiheitsrechte, das Versammlungs-, das Demonstrations-, das Recht auf Bewegungsfreiheit im Bundesgebiet, sind unz\u00e4hlige Deutsche und sp\u00e4ter Millionen Russen, Amerikaner, Engl\u00e4nder, Franzosen, Polen, Kanadier, Australier und Angeh\u00f6rige vieler anderer Nationen gestorben. Es w\u00e4re fatal, wenn auch die Juristen das Gesp\u00fcr f\u00fcr die Balance des Schutzes der kollektiven und individuellen B\u00fcrgerrechte in Konkurrenz zum Schutz individueller Gesundheit verl\u00f6ren. Einmal gebrochene Deiche sind schwer zu reparieren.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> <a href=\"https:\/\/www.rki.de\/DE\/Content\/InfAZ\/N\/Neuartiges_Coronavirus\/Fallzahlen.html\">https:\/\/www.rki.de\/DE\/Content\/InfAZ\/N\/Neuartiges_Coronavirus\/Fallzahlen.html<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> <a href=\"https:\/\/www.rki.de\/DE\/Content\/InfAZ\/N\/Neuartiges_Coronavirus\/Risikogebiete.html\">https:\/\/www.rki.de\/DE\/Content\/InfAZ\/N\/Neuartiges_Coronavirus\/Risikogebiete.html<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> <a href=\"https:\/\/www.evangelisch.de\/inhalte\/167483\/20-03-2020\/corona-krise-kinderaerzte-praesident-warnt-vor-haeuslicher-gewalt\">https:\/\/www.evangelisch.de\/inhalte\/167483\/20-03-2020\/corona-krise-kinderaerzte-praesident-warnt-vor-haeuslicher-gewalt<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Vgl. die gleiche Fragestellung bei HIV-Infektionen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In Coronazeiten sind paradoxe Situationen und Reaktionen h\u00e4ufig. 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