{"id":633,"date":"2020-08-31T16:36:28","date_gmt":"2020-08-31T14:36:28","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/?p=633"},"modified":"2020-08-31T16:36:28","modified_gmt":"2020-08-31T14:36:28","slug":"urlaubsreisen-in-coronazeiten-olg-braunschweig-v-30-7-2020-2-uf-88-20","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/2020\/08\/31\/urlaubsreisen-in-coronazeiten-olg-braunschweig-v-30-7-2020-2-uf-88-20\/","title":{"rendered":"Urlaubsreisen in Coronazeiten (OLG Braunschweig v. 30.7.2020 \u2013 2 UF 88\/20)"},"content":{"rendered":"<p>Das Coronavirus bestimmt seit einigen Monaten unser Leben in allen Facetten. Dinge, die bislang selbstverst\u00e4ndlich waren, m\u00fcssen nun hinterfragt und auf den Pr\u00fcfstand gestellt werden. Selbst Alltagsabl\u00e4ufe betreffen regelm\u00e4\u00dfig nicht mehr nur uns pers\u00f6nlich. Vielmehr m\u00fcssen wir uns stets vor Augen f\u00fchren, dass wir durch \u201eSelbstverst\u00e4ndlichkeiten\u201c Risiken f\u00fcr unser soziales Umfeld ausl\u00f6sen oder vergr\u00f6\u00dfern und damit Menschen in ernsthafte gesundheitliche Gefahren bringen k\u00f6nnen. Dies gilt umso mehr, als nach wie vor zentrale Fragen im Zusammenhang mit dem Virus noch keiner abschlie\u00dfenden Kl\u00e4rung zugef\u00fchrt werden konnten. Die unver\u00e4ndert bestehende Gefahrenlage erfordert eine ebenso sorgf\u00e4ltige wie kontinuierliche Einhaltung von Schutzma\u00dfnahmen, ohne dabei den Blick f\u00fcr Fragen der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit zu verlieren.<\/p>\n<p>Kaum ein anderes Rechtsgebiet wird durch die Corona-Problematik so betroffen wie das Familienrecht und hier insbesondere das Kindschaftsrecht. Die Alltagsgestaltung von Kindern im Haushalt ihres Obhutselternteils, aber auch anl\u00e4sslich der Wahrnehmung von Umgangskontakten beim jeweils anderen Elternteil war bereits ohne Corona ein heftig bestrittenes Feld. Gerade Urlaubsreisen haben immer wieder zu Auseinandersetzungen gef\u00fchrt \u00fcber die Fragen, inwieweit der andere Elternteil \u00fcber das Urlaubsziel oder den genauen Urlaubsablauf informiert sein muss bzw. ob denn der Urlaub bereits dem Grunde nach von seiner Zustimmung abh\u00e4ngig ist.<\/p>\n<p>Hierzu hat die Rechtsprechung bislang die Auffassung vertreten, dass ein Elternteil grunds\u00e4tzlich \u00fcber den Ort des Ferienumgangs und die Art der Ferien frei entscheiden und damit auch Urlaubsreisen mit dem Kind unternehmen kann, ohne dies von der Zustimmung des mitsorgeberechtigten Elternteils abh\u00e4ngig zu machen. Unbeschadet der jeweils einzelfallbezogen vorzunehmenden Bewertung wird lediglich eine Grenze gezogen, wenn eine Auslandsreise in ein dem Kind fremdes, in einem anderen Kulturkreis liegendes Land in Rede steht, selbst wenn es das Heimatland des begleitenden Elternteils ist. Gleiches gilt f\u00fcr Reisen in Krisengebiete oder Urlaubsregionen, f\u00fcr die Reisewarnungen des Ausw\u00e4rtigen Amtes vorliegen. In diesen Konstellationen stellt die Urlaubsreise keine Alltagsangelegenheit mehr dar, die der Alleinentscheidungskompetenz jenes sorgeberechtigten Elternteils obliegt, in dessen Obhut sich das Kind \u2013 auch aufgrund eines Umgangsrechts \u2013 befindet. Vielmehr ist dann von einer Angelegenheit von erheblicher Bedeutung auszugehen, die die Zustimmung des anderen Elternteils erfordert. Kann diese Zustimmung nicht in direkter Abstimmung der Eltern erreicht werden, so bedarf es zu dieser spezifischen Frage einer familiengerichtlichen Entscheidung nach \u00a7 1628 BGB, d.h., es ist einem Elternteil die Entscheidungskompetenz diesbez\u00fcglich zu \u00fcbertragen.<\/p>\n<p>Mit einer entsprechenden Problematik hat sich aktuell das OLG Braunschweig befasst, in der es allerdings nicht um Gefahren ging, die den Kindern aus den Besonderheiten des konkreten Urlaubslands drohten, sondern vielmehr aus dem Transport zum Reiseziel. Die Kindesmutter hatte f\u00fcr die Zeit vom 1.8. bis zum 15.8.2020 eine Flugreise nach Mallorca geplant, wobei diese Reise zugleich auch einen gerichtlich geregelten Umgangskontakt des Vaters mit den beiden Kindern \u00fcberlagerte. In einem Vermittlungsverfahren signalisiert er, dass er mit einer Urlaubsreise in das europ\u00e4ische Ausland durchaus einverstanden sei, wenn von der Benutzung des Flugzeugs Abstand genommen und die Reise mit einem Pkw durchgef\u00fchrt werde. Das OLG Braunschweig hat ihm im Beschwerdeverfahren die Entscheidungsbefugnis f\u00fcr diese Urlaubsreise \u00fcbertragen und zur Begr\u00fcndung ausgef\u00fchrt, dass sich bei Urlaubsreisen die Bedeutung der Angelegenheit aus der Abw\u00e4gung der sich einerseits f\u00fcr die kindliche Entwicklung bietenden Vorteile und den andererseits bestehenden Nachteilen, d.h. mit der Reise verbundenen Gefahren ergibt, wobei f\u00fcr letztere eine Reisewarnung des Ausw\u00e4rtigen Amtes Indiz sein kann. Auch wenn zwischenzeitlich die Beschr\u00e4nkungen f\u00fcr innereurop\u00e4ische Flugreisen gelockert sind und zum Stand 30.7.2020 f\u00fcr Mallorca keine Reisewarnung vorlag (was sich zum Zeitpunkt der Einstellung dieses Blogbeitrags bereits ge\u00e4ndert hat), verweist das Ausw\u00e4rtige Amt auf unver\u00e4ndert bestehende Einschr\u00e4nkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, folgend aus der Verbreitung von COVID-19. Unter Ber\u00fccksichtigung der nach wie vor bestehenden Unsicherheiten zur eindeutigen Identifizierung der Infektionswege des Virus, kann die Infektionsanf\u00e4lligkeit nicht ausreichend verl\u00e4sslich prognostiziert bzw. sind keine Prognosen m\u00f6glich zu einer ggf. erh\u00f6hten Ansteckungsgefahr bei Flugreisen. Eine m\u00f6gliche l\u00e4ngere Quarant\u00e4ne oder das Festsitzen im Ausland stellen eine nicht unerhebliche Belastung f\u00fcr das seelische Wohlbefinden eines Kindes dar, ebenso wie die hieraus folgenden m\u00f6glichen schulischen Abwesenheitszeiten. Bei der Bewertung, welchem Elternteil die Entscheidungskompetenz zu \u00fcbertragen war, schied die Kindesmutter aus, da die von ihr gebuchte Reise das auf einer Kindeswohlpr\u00fcfung beruhende, gerichtlich geregelte Umgangsrecht missachtete und damit nicht kindeswohldienlich war. Noch im Vermittlungstermin hatte sie erkl\u00e4rt, dass sie die Reise auch gegen den Willen des Vaters durchf\u00fchren werde.<\/p>\n<p>Steigende Infektionszahlen im Zusammenhang mit Urlaubsr\u00fcckkehrern best\u00e4tigen durchaus die Entscheidungsbegr\u00fcndung des OLG Braunschweig. In Ausgestaltung der elterlichen Verantwortung f\u00fcr Kinder sollte daher ebenso selbstverst\u00e4ndlich die Frage gerechtfertigt sein, ob auch im Jahr 2020 eine Flugreise zwingende Voraussetzung zur Sicherstellung des Kindeswohls ist. Zumindest d\u00fcrfte klargestellt sein, dass die Entscheidungskompetenz f\u00fcr eine Flugreise von Kindern w\u00e4hrend der Corona-Pandemie nicht allein bei einem Elternteil liegt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Coronavirus bestimmt seit einigen Monaten unser Leben in allen Facetten. Dinge, die bislang selbstverst\u00e4ndlich waren, m\u00fcssen nun hinterfragt und auf den Pr\u00fcfstand gestellt werden. Selbst Alltagsabl\u00e4ufe betreffen regelm\u00e4\u00dfig nicht mehr nur uns pers\u00f6nlich. Vielmehr m\u00fcssen wir uns stets vor Augen f\u00fchren, dass wir durch \u201eSelbstverst\u00e4ndlichkeiten\u201c Risiken f\u00fcr unser soziales Umfeld ausl\u00f6sen oder vergr\u00f6\u00dfern und [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":44,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_links_to":"","_links_to_target":""},"categories":[49,2,104],"tags":[442,438,440,437,441,439],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/633"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/users\/44"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=633"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/633\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":634,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/633\/revisions\/634"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=633"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=633"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=633"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}