{"id":641,"date":"2020-10-01T15:10:21","date_gmt":"2020-10-01T13:10:21","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/?p=641"},"modified":"2022-12-20T09:32:48","modified_gmt":"2022-12-20T08:32:48","slug":"buchtipp-spangenberg-ein-kleines-rechtsproblem-bleibt-ungeloest","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/2020\/10\/01\/buchtipp-spangenberg-ein-kleines-rechtsproblem-bleibt-ungeloest\/","title":{"rendered":"Buchtipp: Spangenberg, Ein kleines Rechtsproblem bleibt ungel\u00f6st"},"content":{"rendered":"<p><em>Ernst Spangenberg<\/em> l\u00e4sst uns mal wieder in seine Gedankenwelt blicken. \u201eEin kleines Rechtsproblem bleibt ungel\u00f6st.\u201c Die Frage hat sich sicher jedem Juristen in seinem Leben schon mal gestellt, wenn er zu sich ehrlich ist. <em>Ernst Spangenberg<\/em> w\u00e4re nicht Ernst Spangenberg, wenn er das nicht erstens zug\u00e4be, zweitens dar\u00fcber nachd\u00e4chte, drittens dar\u00fcber schriebe und male (wie auf dem <a href=\"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-content\/uploads\/sites\/8\/2020\/10\/Spangenberg_Umschlag.pdf\">Titelbild des Buches<\/a> zu sehen) sowie viertens doch eine ihm eigene L\u00f6sung gefunden h\u00e4tte.<\/p>\n<p>Daraus hat er ein wunderbares neues B\u00fcchlein gezaubert, das sich jedoch nicht auf die Titelfrage beschr\u00e4nkt, sondern unterhaltsam und doch ernsthaft noch weitere sch\u00f6ne Begebenheiten aus der Wunderwelt des Rechts serviert, ja, auch des Familienrechts. Dabei werden uns bekannte Begriffe wie \u201eUnterhaltsbemessung\u201c oder \u201eEheliche Lebensverh\u00e4ltnisse\u201c fein s\u00e4uberlich und mit einem Schuss Humor in ihre Einzelteile zerlegt, wenn auch der Rezensent, der selbst in den juristischen Gazetten immer gegen die \u201eWandelbaren ehelichen Lebensverh\u00e4ltnisse\u201c nach Scheitern einer Ehe angeschrieben hat (u.a. in FamRB 2011, 120), mit der Hoffnung des Autors auf Wiederkehr eben dieses Begriffs hadert. Wer es weniger aktuell und doch spannend liebt, findet auch Besprechungen zu F\u00e4llen, die bis ins Jahr 1876 zur\u00fcckreichen und, wie es auch auf dem Buchr\u00fccken steht, uns zweimal auf den Friedhof f\u00fchren, uns an Kirchen- und Kuhglocken erg\u00f6tzen lassen oder auch beim Kauf von Weihnachtsb\u00e4umen Empfehlungen geben. Als H\u00f6hepunkt verspricht uns der Autor \u2013 und h\u00e4lt das nat\u00fcrlich auch \u2013 eine Einf\u00fchrung in die Br\u00f6tchenrechtsprechung sowie die \u201e\u00fcberf\u00e4llige Darstellung des Schnarchbackenrechts.\u201c Schon jetzt verstehen wir <em>Spangenberg<\/em>s Schlusswort im Vorwort: \u201eDass wir Juristen uns durch einige Besonderheiten\/Absonderlichkeiten auszeichnen, d\u00fcrfte schon jetzt deutlich geworden sein.\u201c<\/p>\n<p>Passend dazu ist auch das Einf\u00fchrungszitat von <em>Ernst Spangenberg<\/em>, das zugleich einer Tagebuchnotiz von seinem letzten Arbeitstag als Familienrichter am 30. August 2002 entspringt: \u201eJuristerei ist die Kunst, Hintert\u00fcrchen zu entdecken, und sich \u2026\u201c, nein, mehr wird davon an dieser Stelle nicht verraten.<\/p>\n<p>Wessen Interesse jetzt noch nicht geweckt ist, diese Kurzprosa auf 147 Seiten zu lesen, die im <strong>Justus von Liebig Verlag, Gagernstra\u00dfe 9, 64283 Darmstadt, ISBN 978-3-87390-443-9, <em>www.liebig-verlag.de<\/em> <\/strong>erschienen ist, dem ist leider nicht zu helfen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ernst Spangenberg l\u00e4sst uns mal wieder in seine Gedankenwelt blicken. \u201eEin kleines Rechtsproblem bleibt ungel\u00f6st.\u201c Die Frage hat sich sicher jedem Juristen in seinem Leben schon mal gestellt, wenn er zu sich ehrlich ist. 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