{"id":71,"date":"2016-06-13T16:42:50","date_gmt":"2016-06-13T14:42:50","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/?p=71"},"modified":"2016-06-13T16:43:40","modified_gmt":"2016-06-13T14:43:40","slug":"pflegebeduerftigkeit-und-familienunterhalt-rat-zur-scheidung-anm-zu-bgh-v-27-4-2016-xii-zb-48514","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/2016\/06\/13\/pflegebeduerftigkeit-und-familienunterhalt-rat-zur-scheidung-anm-zu-bgh-v-27-4-2016-xii-zb-48514\/","title":{"rendered":"Pflegebed\u00fcrftigkeit und Familienunterhalt \u2013 \u201aRat zur Scheidung\u2018? (Anm. zu BGH v. 27.4.2016 \u2013 XII ZB 485\/14)"},"content":{"rendered":"<p>Nicht nur Eltern werden pflegebed\u00fcrftig. Auch Ehegatten k\u00f6nnen \u2013 betagt oder jung \u2013 pflegebed\u00fcrftig werden. Dann ist die Frage, wer f\u00fcr die erh\u00f6hten Kosten der Pflege aufkommt.<\/p>\n<p>Liegt dauerhafte Erwerbsunf\u00e4higkeit oder Erwerbsminderung vor, kommt die Gew\u00e4hrung von Grundsicherung (\u00a7\u00a7 43 ff. SGB XII) in Betracht. Die deckt aber nicht die Pflegekosten und den gesamten Lebensbedarf ab. Einen Beitrag zu den Pflegekosten leistet die Pflegeversicherung. Der Rest ist unterhaltsrechtlich oder schlie\u00dflich sozialhilferechtlich aufzubringen.<\/p>\n<p>Mit der H\u00f6he des vom Ehegatten zu leistenden Unterhalts hatte sich nun der BGH zu befassen. Seine Entscheidung, dem unterhaltspflichtigen Ehegatten sei der \u201a<em>eheangemessene Selbstbehalt<\/em>\u2018 zu belassen (derzeit 1.200 \u20ac), l\u00e4sst ein wenig aufatmen. Dass der Halbteilungsgrundsatz als Begrenzung nicht gelten kann, wenn die Ehegatten nicht getrennt leben, liegt auf der Hand. Verstehen sie ihre Beziehung noch als Ehe, f\u00fchrt die getrennte Unterbringung nicht zum Trennungsunterhalt. Das geschuldete Ma\u00df ehelicher Solidarit\u00e4t ist h\u00f6her.<\/p>\n<p>Die Beratungssituation der Anwaltschaft wird indessen nicht viel einfacher.<\/p>\n<p>Was r\u00e4t man einer berufst\u00e4tigen und gut verdienenden Mutter von drei noch minderj\u00e4hrigen Kinder, deren im Wachkoma liegender Mann \u00fcber keine ausreichende eigene Rente verf\u00fcgt, um den pflegerischen Bedarf zu decken?<\/p>\n<p>Sicher kann man eine Erh\u00f6hung des Selbstbehalts an der einen oder anderen Stelle durchsetzen. Hier ist argumentatives Geschick der Anwaltschaft gefragt.<\/p>\n<p>Aber m\u00fcsste man nicht sogar zur Scheidung raten, um die Restfamilie abzusichern?<\/p>\n<p><strong>Unterhaltsrechtlich <\/strong>w\u00fcrde man die Leistungsf\u00e4higkeit auf Halbteilung begrenzen, wenn nicht sogar noch deutlich weiter reduzieren k\u00f6nnen, weil ein ehelicher Bezug der Pflegebed\u00fcrftigkeit nicht erkennbar ist. Oft wird nicht realisiert, dass auch das Verm\u00f6gen des unterhaltspflichtigen verheirateten Gatten zur Sicherung des Pflege- und Lebensbedarfs einzusetzen ist.<\/p>\n<p>Der <strong>Versorgungsausgleich<\/strong> k\u00f6nnte zugunsten des pflegebed\u00fcrftigen Ehegatten auf solche Versorgungen beschr\u00e4nkt werden, aus denen ihm Leistungen unmittelbar zuflie\u00dfen. Das ist die gesetzliche Rentenversicherung, die auch im Invalidit\u00e4tsfall aus \u00fcbertragenen Entgeltpunkten in eine Rente zahlt (\u00a7 76 Abs. 1 SGB XII). Die meisten betrieblichen, berufsst\u00e4ndischen oder privaten Altersversorgungen reduzieren die Leistungen in Invalidit\u00e4tsf\u00e4llen auf eine reine Altersversorgung. Also gilt es, den Versorgungsausgleich so durchzuf\u00fchren, dass ein Maximum an Invalidit\u00e4tsleistungen beim Gatten ankommt. Der Versorgungsausgleich wird daher stets zu Lasten der Anrechte der gesetzlichen Rentenversicherung gehen. Stirbt die pflegebed\u00fcrftige Person vor Ablauf von 36 Monaten Leistungsbezugs aus dem \u00fcbertragenen Anrecht, k\u00f6nnte eine Anpassung der K\u00fcrzung erfolgen (\u00a7 37 VersAusglG).<\/p>\n<p><strong>G\u00fcterrechtlich<\/strong> k\u00f6nnte man erw\u00e4gen, eine Ausgleichsforderung der pflegebed\u00fcrftigen Person zu stunden (\u00a7 1382 BGB). Das ist insbesondere m\u00f6glich, wenn sich dadurch die Wohnverh\u00e4ltnisse der Kinder verschlechtern w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Letztendlich f\u00fchren solche Beratungssituationen in einen Grenzbereich anwaltlicher T\u00e4tigkeit. Jeder hofft, solche Situationen vermeiden zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Der <strong>Gesetzgeber<\/strong> k\u00f6nnte helfen. Pflegebed\u00fcrftigkeit ist kein famili\u00e4r abzusicherndes Risiko. Es kommt nicht aus der Ehe und sollte in modernen demokratischen Staaten diese nicht belasten. Es w\u00e4re Zeit, die Halbherzigkeit der Pflegeversicherung zu beseitigen und sie um staatliche Leistungen zu erg\u00e4nzen, die den pflegerischen Bedarf vollst\u00e4ndig abdecken, wenn die bed\u00fcrftige Person aus eigenem Einkommen und Verm\u00f6gen dazu nicht in der Lage ist. Das w\u00e4re eine Familienpolitik, die die Familie f\u00f6rdert. Der finanzielle Aufwand w\u00e4re gering. Die Betroffenen k\u00f6nnte \u2013 wie von ihnen fast immer gew\u00fcnscht \u2013 weiter verheiratet bleiben und der Anwaltschaft bliebe ein Beratungskonflikt erspart.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nicht nur Eltern werden pflegebed\u00fcrftig. Auch Ehegatten k\u00f6nnen \u2013 betagt oder jung \u2013 pflegebed\u00fcrftig werden. Dann ist die Frage, wer f\u00fcr die erh\u00f6hten Kosten der Pflege aufkommt. Liegt dauerhafte Erwerbsunf\u00e4higkeit oder Erwerbsminderung vor, kommt die Gew\u00e4hrung von Grundsicherung (\u00a7\u00a7 43 ff. SGB XII) in Betracht. 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