{"id":735,"date":"2021-07-19T19:12:47","date_gmt":"2021-07-19T17:12:47","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/?p=735"},"modified":"2021-07-19T19:13:06","modified_gmt":"2021-07-19T17:13:06","slug":"covid-19-testverfahren-die-unendliche-geschichte-ag-mainz-v-4-5-2021-34-f-126-21","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/2021\/07\/19\/covid-19-testverfahren-die-unendliche-geschichte-ag-mainz-v-4-5-2021-34-f-126-21\/","title":{"rendered":"Covid-19-Testverfahren \u2013 Die unendliche Geschichte (AG Mainz v. 4.5.2021 \u2013 34 F 126\/21)"},"content":{"rendered":"<p>Pandemien sind immer auch die Stunde selbsternannter Sachverst\u00e4ndiger, die in Zeiten sozialer Netzwerke zudem davon profitieren \u2013 ohne zu bef\u00fcrchten, sich mit fundierten Gegenargumenten auseinandersetzen zu m\u00fcssen \u2013 ihre pers\u00f6nliche Meinung als Ma\u00dfstab allen Denkens weltweit verbreiten zu k\u00f6nnen. Leider gen\u00fcgt es nicht mehr, den im Netz und der \u00d6ffentlichkeit verbreiteten kruden Gedankeng\u00e4ngen nur mit einem mitleidigen L\u00e4cheln zu begegnen. Wie die Entscheidung des AG Weimar v. 8.4.2021 \u2013 9 F 148\/21 und die zeitlich folgenden, inhaltlich hieran angelehnten gerichtlichen Beschl\u00fcsse (lesen Sie dazu die <a href=\"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/2021\/05\/25\/keine-familiengerichtliche-ueberpruefung-infektionsschutzrechtlicher-massnahmen-an-schulen-ii\/\">Blogbeitr\u00e4ge von Werner Schwamb<\/a>) gezeigt haben, k\u00f6nnen fragw\u00fcrdige Gedankeng\u00e4nge relativ schnell juristische Grundlagen ins Paradoxe verkehren und in Frage stellen. Besonders bedenklich wird diese Entwicklung, wenn Familiengerichte, f\u00fcr die in Kindschaftssachen nach \u00a7 155 FamFG der Beschleunigungsgrundsatz gilt und die gerade in Pandemiezeiten ohnehin an den Grenzen ihrer Kapazit\u00e4ten arbeiten, zus\u00e4tzlich mit Fragen befasst werden, die durchaus die R\u00fcckfrage zulassen, ob es einem beteiligten Elternteil tats\u00e4chlich noch um das Kindeswohl geht oder nur die eigene Weltanschauung in den Vordergrund gestellt werden soll.<\/p>\n<p>Das AG Mainz hat sich in seinem Beschluss vom 4.5.2021 \u2013 34 F 126\/21 mit der Frage auseinandersetzen m\u00fcssen, ob die Teilnahme eines Kindes an Testverfahren zur Diagnose von Covid-19 eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung i.S.d. \u00a7\u00a01628 Satz\u00a01 BGB ist.<\/p>\n<p>In dem zugrunde liegenden Sachverhalt erstrebte die Mutter die Alleinentscheidungsbefugnis zu der Frage, ob ihre 2011 geborene Tochter zum Zweck des Schulbesuchs an einem solchen Testverfahren teilnehmen bzw. sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen d\u00fcrfe. Der Kindesvater, zu dem sowohl die Tochter als auch ihr \u00e4lterer Bruder bereits seit 2019 auf eigenen Wunsch keinen Kontakt mehr unterhielten, beantwortete eine Anfrage seiner geschiedenen Ehefrau negativ, da nach einer von ihm zitierten Internetver\u00f6ffentlichung, Selbsttests bei unge\u00fcbten Kindern zu nicht unerheblichen Verletzungen f\u00fchren k\u00f6nnten. Gleichzeitig k\u00fcndigte er der Kindesmutter strafrechtliche Konsequenzen an, sollte sie sich \u00fcber seine fehlende Einwilligung hinwegsetzen.<\/p>\n<p>Das AG Mainz hat der Kindesmutter die alleinige Befugnis zur Entscheidung betreffend der Teilnahme des Kindes an Testverfahren \u00fcbertragen, da dies dem Wohl des Kindes entspreche. Zu ber\u00fccksichtigen sei zun\u00e4chst, dass das Kind keinen Kontakt zum Vater habe. Zudem seien seit der \u00c4nderung des \u00a7 28b ISG vom 22.4.2021, Coronatests in allgemeinbildenden Schulen f\u00fcr Sch\u00fcler und Lehrer verpflichtend bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 165. Es gelte auch eine Pr\u00e4senzpflicht f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler in den rheinland-pf\u00e4lzischen Schulen. Nach dem aktuellen Stand der Corona-Pandemie k\u00f6nne nicht sicher prognostiziert werden, wann sich die Inzidenz soweit reduziert habe, dass ein Pr\u00e4senzunterricht auch ohne Tests m\u00f6glich sei. Es erscheine daher m\u00f6glich, dass das Kind bis zum Beginn der Sommerferien \u2013 bei fehlender Zustimmung des Vaters \u2013 den Pr\u00e4senzunterricht nicht wahrnehmen k\u00f6nne. Es habe bereits eine Klassenarbeit \u00fcber Videokonferenz schreiben m\u00fcssen, w\u00e4hrend die Mitsch\u00fcler die Arbeit in den Schulr\u00e4umen h\u00e4tten schreiben k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Eine Gesundheitsgefahr durch Verwendung der Testst\u00e4bchen sei nicht festzustellen. Aus der Anleitung verschiedener Bundesministerien und Gesellschaften zum Corona-Selbsttest ergebe sich die bedenkenlose Anwendung dieser Tests auch f\u00fcr Kleinkinder. Alle Schulen h\u00e4tten ein umfangreiches Informationspaket enthalten, das ein Testkonzept zum Einsatz der Selbsttests enthalte.<\/p>\n<p>Die seitens der Mutter begehrte Entscheidungskompetenz betreffe eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung. Beurteilungsma\u00dfstab sei dabei der Testzweck, d.h. die Erm\u00f6glichung der Teilnahme des Kindes am Pr\u00e4senzunterricht, die wiederum geeignet sei, nachhaltig Einfluss auf seine schulische und seelische Entwicklung einschlie\u00dflich seiner sozialen Kompetenzen zu nehmen. Dies gelte umso mehr, wenn das Kind bereits l\u00e4ngere Zeit pandemiebedingt nur am Heimunterricht habe teilnehmen d\u00fcrfen und im Gegensatz zu seinen Mitsch\u00fclern trotz gesunkener Fallzahlen im Heimunterricht bleiben m\u00fcsse. Das Kind werde daher im Vergleich zu seinen Mitsch\u00fclern benachteiligt, was umso schwerer wiege, als es nach den Sommerferien 2021 eine weiterf\u00fchrende Schule besuchen werde.<\/p>\n<p>Das AG Mainz bewertet in seinem Beschluss nicht nur die Annahme einer Angelegenheit von erheblicher Bedeutung zutreffend, da es mit dem Kindeswohl nicht vereinbar w\u00e4re, wenn in der konkreten Streitfrage die Entscheidung unterbliebe, sondern sieht zutreffend die Entscheidungskompetenz &#8211; am Ma\u00dfstab des Kindeswohls (\u00a7\u00a01697a BGB) orientiert &#8211; allein bei der Kindesmutter.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Pandemien sind immer auch die Stunde selbsternannter Sachverst\u00e4ndiger, die in Zeiten sozialer Netzwerke zudem davon profitieren \u2013 ohne zu bef\u00fcrchten, sich mit fundierten Gegenargumenten auseinandersetzen zu m\u00fcssen \u2013 ihre pers\u00f6nliche Meinung als Ma\u00dfstab allen Denkens weltweit verbreiten zu k\u00f6nnen. 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