{"id":790,"date":"2021-11-03T15:11:27","date_gmt":"2021-11-03T14:11:27","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/?p=790"},"modified":"2021-11-03T15:11:27","modified_gmt":"2021-11-03T14:11:27","slug":"wenn-eltern-fuer-ihre-kinder-nicht-nur-peinlich-sind-sondern-gar-traumata-ausloesen-koennen-pfaelz-olg-v-30-8-2021-2-ufh-2-21","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/2021\/11\/03\/wenn-eltern-fuer-ihre-kinder-nicht-nur-peinlich-sind-sondern-gar-traumata-ausloesen-koennen-pfaelz-olg-v-30-8-2021-2-ufh-2-21\/","title":{"rendered":"Wenn Eltern f\u00fcr ihre Kinder nicht nur peinlich sind, sondern gar Traumata ausl\u00f6sen k\u00f6nnen (Pf\u00e4lz. OLG v. 30.8.2021 \u2013 2 UFH 2\/21)"},"content":{"rendered":"<p>Jeder, der im Familienrecht t\u00e4tig ist, hat diese Momente schon erlebt, wenn der Begriff des \u201eFremdsch\u00e4mens\u201c f\u00fcr das Benehmen eines Mandanten ganz neue Dimensionen erh\u00e4lt. Als Anwalt oder Anw\u00e4ltin ist man aber in der Lage, sich von einem solchen Verhalten zu distanzieren und ggf. das Mandat zu beenden. In dieser vorteilhaften Situation sind Kinder nicht. Sie m\u00fcssen nicht nur das uns\u00e4gliche Benehmen ihrer Eltern aushalten, sondern pr\u00e4gende Situationen (hier: die Einschulung) ertragen, die Gleichaltrige positiv in ihrem weiteren Leben begleiten werden, ihnen jedoch ein Leben lang als besch\u00e4mend und peinlich in Erinnerung bleiben werden.<\/p>\n<p>In einem Beschluss vom 30.8.2021 hat sich das Pf\u00e4lzische OLG mit einem entsprechenden Verhalten der Eltern zweier Kinder im Alter von f\u00fcnf und sechs Jahren auseinandersetzen m\u00fcssen (Pf\u00e4lz. OLG v. 30.8.2021 \u2013 2 UHF 2\/21). Im Juli 2021 war der Mutter die alleinige Sorge f\u00fcr die Kinder \u00fcbertragen und dem Vater ein vom Kinderschutzbund zu begleitender w\u00f6chentlicher Umgang von jeweils zwei Stunden zuerkannt worden, wobei gegen diese Umgangsregelung seitens des Vaters ein Rechtsmittel, \u00fcber das bislang noch nicht entschieden ist, eingelegt wurde. Zwischen den Eltern besteht ein au\u00dfergew\u00f6hnlich tiefgreifender Konflikt, der zus\u00e4tzlich durch den Vorwurf des Vaters befeuert wird, die Mutter habe die Kinder sexuell missbraucht.<\/p>\n<p>Im Wege eines Eilverfahrens begehrte der Vater die Teilnahme an der Einschulungsfeier eines der Kinder, nachdem ihm die Mutter eine solche Teilnahme unter Androhung eines Polizeieinsatzes verboten hatte.<\/p>\n<p>Der Senat hat den Antrag zur\u00fcckgewiesen, da eine Teilnahme des Vaters an der Einschulungsfreier nicht kindeswohldienlich sei, folgend aus dem Risiko des Austauschs von Feindseligkeiten im Fall des Aufeinandertreffens der Eltern. Eine \u201eEskalation auf offener B\u00fchne\u201c mit schlimmstenfalls traumatischen Folgen f\u00fcr das Kind m\u00fcsse verhindert werden. Der Vater r\u00e4ume selbst ein, dass er in den letzten 18 Monaten keinen Kontakt zu den Kindern hatte und es daher eine Umgangsanbahnung bed\u00fcrfe. Damit k\u00f6nne aber ein Wiedersehen bei der Einschulungsfeier zu einer \u00dcberforderung des Kindes f\u00fchren.<\/p>\n<p>Durch den Umgang sollen emotionale Bindungen aufrechterhalten und vertieft werden. F\u00fcr die seelische Entwicklung des Kindes ist es von essentieller Bedeutung, dass es nicht nur den betreuenden Elternteil als Bindungspartner hat, sondern die Beziehung auch zu dem anderen Elternteil so gut als m\u00f6glich erhalten bleibt. Gerade einmalige Feste, wie die Einschulung, Konfirmation oder Kommunion sind f\u00fcr das Kind besondere Anl\u00e4sse, die es zudem in besonders starkem Ma\u00df mit der Tatsache konfrontieren, dass der fr\u00fchere Familienverband unwiederbringlich zerbrochen ist. Welchem Leidensdruck Kinder ausgesetzt werden, die bei solchen Anl\u00e4ssen auf die Anwesenheit eines Elternteils verzichten m\u00fcssen, wird offensichtlich von Eltern nicht realisiert, deren einerseits unkontrolliertes Benehmen Anlass f\u00fcr eine zu bef\u00fcrchtende Eskalation ist bzw. die andererseits schon \u201evorbeugend\u201c mit einem Polizeieinsatz drohen. Eltern, die mit ihrem Verhalten g\u00e4nzlich au\u00dfer Kontrolle geraten sind, jeglichen Blick f\u00fcr die Belange ihrer Kinder verloren haben und deren Weltbild sich nur noch um ihre eigenen Befindlichkeiten und vermeintlichen Anspr\u00fcche dreht, lassen die professionellen Verfahrensbeteiligten zunehmend ratlos zur\u00fcck in dem Bewusstsein, dass wir vielleicht an der einen oder anderen Stelle noch eine weitere Eskalation vermeiden helfen, jedoch nicht mehr den Kindern bereits l\u00e4ngst zugef\u00fcgten und sie ein Leben lang begleitenden Schaden verhindern oder gar beheben k\u00f6nnen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Jeder, der im Familienrecht t\u00e4tig ist, hat diese Momente schon erlebt, wenn der Begriff des \u201eFremdsch\u00e4mens\u201c f\u00fcr das Benehmen eines Mandanten ganz neue Dimensionen erh\u00e4lt. Als Anwalt oder Anw\u00e4ltin ist man aber in der Lage, sich von einem solchen Verhalten zu distanzieren und ggf. das Mandat zu beenden. 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