{"id":846,"date":"2022-07-05T09:19:40","date_gmt":"2022-07-05T07:19:40","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/?p=846"},"modified":"2022-07-05T09:19:40","modified_gmt":"2022-07-05T07:19:40","slug":"rvrecht-das-unbekannte-juwel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/2022\/07\/05\/rvrecht-das-unbekannte-juwel\/","title":{"rendered":"rvRecht \u2013 das unbekannte Juwel"},"content":{"rendered":"<p>rvRecht \u2013 noch nie geh\u00f6rt? Schade! Unter dieser Bezeichnung finden Sie eine f\u00fcr familienrechtlich T\u00e4tige und insbesondere f\u00fcr den Versorgungsausgleich ergiebige Datenbank der Deutschen Rentenversicherung (DRV).<\/p>\n<p>Der Fall: Ihre Mandantin F(65) bezieht vorgezogene Rente seit 6\/2020 und hat gleichzeitig \u2013 anwaltlich beraten \u2013 ein versorgungsausgleichsrechtliches Ab\u00e4nderungsverfahren eingeleitet, weil in der 2003 ergangenen Versorgungsausgleichsentscheidung ein betriebliches Anrecht des Ehemannes durch Anwendung der BarwertVO deutlich unterbewertet und der schuldrechtliche Ausgleich nicht vorbehalten wurde. Die neue Auskunft des Versorgungstr\u00e4gers ergibt einen Ausgleichswert von 30.000 \u20ac, der Versorgungstr\u00e4ger optiert auf externe Teilung. F w\u00e4hlt als Zielversorgung sinnvollerweise die DRV. Rechtskraft der Entscheidung wird fr\u00fchestens 10\/2022 eintreten, wenn die F die Regelaltersgrenze \u00fcberschritten hat.<\/p>\n<p>Es stellt sich die Frage, wie lange kann man die DRV als Zielversorgung der externen Teilung einer betrieblichen oder privaten Versorgung bestimmen (\u00a7 187 Abs. 4 SGB VI)? Der Normwortlaut:<\/p>\n<p><em>(4) Nach bindender Bewilligung einer Vollrente wegen Alters ist eine Beitragszahlung zur Wiederauff\u00fcllung oder Begr\u00fcndung von Rentenanwartschaften nicht zul\u00e4ssig, wenn der Monat abgelaufen ist, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde.<\/em><\/p>\n<p>Der Normwortlaut macht nicht ohne weiteres klar, auf welchen Zeitpunkt es versorgungsausgleichsrechtlich ankommt. Wird die Regelaltersgrenze der ausgleichspflichtigen Person in 6\/2021 erreicht, ein von der ausgleichsberechtigten Person versorgungsausgleichsrechtliches Ab\u00e4nderungsverfahren ist aber bereits seit 6\/2020 anh\u00e4ngig und die Entscheidung ergeht 9\/2022 und wird erst einen Monat sp\u00e4ter rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n<p>Sie haben keinen SGB VI-Kommentar zur Hand? Kein Problem: w\u00e4hlen Sie <em><a href=\"https:\/\/rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de\/\">https:\/\/rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de\/<\/a><\/em>, da wird \u201eSie\u201c geholfen. Die Datenbank enth\u00e4lt neben allen sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften (nebst erl\u00e4uternder und mit Beispielen angereicherten Kommentierung) die Verwaltungsvorschriften, einen sozialversicherungsrechtlichen \u201eFindex von A\u2013Z\u201c und vieles mehr. Dort k\u00f6nnen Sie dann auch einfach erfahren, dass es im obigen Fall nicht auf den Zeitpunkt der Rechtskraft ankommt:<\/p>\n<p><em>F\u00fcr die Pr\u00fcfung der Zul\u00e4ssigkeit der Beitragszahlungen ergeben sich folgende Zeitpunkte:<\/em><\/p>\n<ul>\n<li><em>bei einer <strong>Erstentscheidung<\/strong> \u00fcber den Versorgungsausgleich, die Folgesache im Sinne von <\/em><em>137 Abs.\u00a02 S.\u00a01 Nr.\u00a01 FamFG ist (Verbundentscheidung), das Ende der Ehezeit,<\/em><\/li>\n<li><em>bei einer <strong>isolierten Erstentscheidung<\/strong>, beispielsweise bei einer Scheidung im Ausland, der Tag des Eingangs des Antrags auf Durchf\u00fchrung des Versorgungsausgleichs beim Familiengericht,<\/em><\/li>\n<li><em>bei einer <strong>Ab\u00e4nderungsentscheidung<\/strong> der Tag des Eingangs des Ab\u00e4nderungsantrags beim Familiengericht.<\/em><\/li>\n<\/ul>\n<p><em>Eine Beitragszahlung im Rahmen der externen Teilung ist stets zul\u00e4ssig, wenn zu dem vorstehend genannten ma\u00dfgebenden Zeitpunkt (zum Beispiel Ende der Ehezeit) der Monat, in dem die versicherte Person die Regelaltersgrenze erreicht, noch nicht abgelaufen ist. Der Bezug einer bindend bewilligten Altersvollrente vor Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze ist dabei unsch\u00e4dlich. Fallen das Ende der Ehezeit und der Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze auf denselben Zeitpunkt, ist die Beitragszahlung zul\u00e4ssig.<\/em><\/p>\n<p>H\u00e4tten Sie es gewusst? Und so hat die Vorstellung dieser exzellenten Datenbank mit diesem Beitrag vielleicht auch etwas zur Fortbildung beigetragen.<\/p>\n<p>\u00dcbrigens: Der Fundstelle ist auch zu entnehmen, dass die DRV in ihren Ausk\u00fcnften nach \u00a7 5 VersAusglG von sich aus darauf hinweist, wenn die externe Teilung eines Anrechts in die DRV nicht mehr zul\u00e4ssig ist. Danke DRV!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>rvRecht \u2013 noch nie geh\u00f6rt? Schade! Unter dieser Bezeichnung finden Sie eine f\u00fcr familienrechtlich T\u00e4tige und insbesondere f\u00fcr den Versorgungsausgleich ergiebige Datenbank der Deutschen Rentenversicherung (DRV). 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