{"id":9,"date":"2016-02-10T10:29:17","date_gmt":"2016-02-10T09:29:17","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/?p=9"},"modified":"2016-04-05T16:07:29","modified_gmt":"2016-04-05T14:07:29","slug":"der-neue-zoeller-ist-da","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/2016\/02\/10\/der-neue-zoeller-ist-da\/","title":{"rendered":"Der neue Z\u00f6ller ist da!"},"content":{"rendered":"<p>Ihn zu besprechen ist \u00e4hnlich sinnvoll, wie Eulen nach Athen, Torf ins Moor oder Holz in den Wald zu tragen. Jeder forensisch t\u00e4tige Jurist kennt den <em>Z\u00f6ller<\/em> und wei\u00df um seinen Wert. W\u00fcrde ich jetzt behaupten, die fast 3500 Seiten der 31. Auflage f\u00fcr diese Besprechung gelesen zu haben, kein Mensch glaubte das, zumal ich ja Familienrechtler und kein Prozessrechtler bin. Aber gerade deswegen ist mir ja der <em>Z\u00f6ller<\/em> so wertvoll. Vor dem Vorwort zitieren die Autoren das Bundesverfassungsgericht mit den Worten, das Verfahrensrecht diene der Herbeif\u00fchrung gesetzm\u00e4\u00dfiger und unter diesem Blickpunkt richtiger, dar\u00fcber hinaus auch im Rahmen dieser Richtigkeit gerechter Entscheidungen. Besser kann man die Bedeutung des Verfahrensrechts nicht beschreiben. Seine Beachtung ist notwendige Voraussetzung f\u00fcr die Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit. <em>Z\u00f6llers<\/em> 3500 Seiten sind also der Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit gewidmet. Das ist gut. Gut ist auch, dass die Autoren bei ihren Ausf\u00fchrungen an die \u201eVerteidiger\u201c gedacht haben, die Richter und Anw\u00e4lte, die mit dem Verfahrensrecht umzugehen haben. Das gilt \u00fcbrigens auch f\u00fcr das Familienrecht. Die ersten beiden B\u00fccher des FamFG werden auf 435 Seiten klar und praxisorientiert besprochen. Obendrein liefert <em>Feskorn<\/em> im Anhang noch ein ABC der familienrechtlichen Verfahrenswerte, nat\u00fcrlich mit aktuellster Rechtsprechung hinterlegt. Weil auch das FamFG nicht ohne die ZPO auskommt, ist die Behandlung beider Verfahrensrechte in einem Kommentar f\u00fcr die Praktiker so hilfreich.<\/p>\n<p>Ein Standardwerk wie der <em>Z\u00f6ller<\/em> bedarf f\u00fcr eine Neuauflage keiner Begr\u00fcndung. Jeder Jurist wei\u00df, dass im Verfahrensrecht zwei Jahre auch dann eine gro\u00dfe Weile sind, wenn keine bahnbrechenden Reformen die Prozesswelt ver\u00e4ndert haben. Die Autoren haben aber nicht nur die Rechtsprechung aktualisiert, sondern insbesondere neues europ\u00e4isches Recht eingearbeitet. Das Vorwort liefert die Ank\u00fcndigung, dass allein acht EU-Verordnungen neu kommentiert bzw. ihre Kommentierungen aktualisiert wurden. Wenn jetzt die familienrechtlichen Praktiker st\u00f6hnen \u201eso what?\u201c, sei Ihnen gesagt: \u201eit matters\u201c. Wir haben nicht nur mehr multinationale Ehen, sondern daraus folgend auch mehr Streitigkeiten, die an den zum Gl\u00fcck optisch meist imagin\u00e4ren Grenzen nicht anhalten. Die europ\u00e4ische Verfahrensrechtsharmonisierung gelingt schneller als man denkt. Mit einem Verfahren zu \u201efl\u00fcchten\u201c und in einem anderen europ\u00e4ischen Land \u201eAsyl\u201c zu beantragen, bringt nur noch selten Vorteile.<\/p>\n<p>Die J\u00fcngeren unter uns werden fragen, warum \u00fcberhaupt noch ein Printprodukt erforderlich ist, wenn es doch auch online geht. Der <em>Z\u00f6ller<\/em> ist eine gute Antwort darauf. Online findet man nur das, was man nicht wei\u00df. Im Print findet man auch das, was man wissen m\u00fcsste. Wer das nicht glaubt, sollte sich die Kommentierung zu den \u00a7\u00a7 220, 221 FamFG durchlesen und im praktischen Alltag umsetzen. Es sind nur 3 1\/2 Seiten. Deren Lekt\u00fcre erspart aber viele Seiten versorgungsausgleichsrechtlicher Fachliteratur. Verfahrensrecht und materielles Recht haben eben doch etwas miteinander zu tun. Weil das so ist, w\u00fcnscht man der Neuauflage des <em>Z\u00f6ller<\/em>, dass sie in die Gerichte und Anwaltspraxen getragen wird und \u00fcberall dorthin, wo auch die Vorauflage stand oder h\u00e4tte stehen m\u00fcssen. Eulen nach Athen zu tragen, war \u00fcberfl\u00fcssig. Den Z\u00f6ller in die B\u00fcros zu tragen, w\u00e4re es nicht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ihn zu besprechen ist \u00e4hnlich sinnvoll, wie Eulen nach Athen, Torf ins Moor oder Holz in den Wald zu tragen. Jeder forensisch t\u00e4tige Jurist kennt den Z\u00f6ller und wei\u00df um seinen Wert. W\u00fcrde ich jetzt behaupten, die fast 3500 Seiten der 31. 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