{"id":91,"date":"2016-08-10T10:02:45","date_gmt":"2016-08-10T08:02:45","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/?p=91"},"modified":"2016-08-10T10:02:45","modified_gmt":"2016-08-10T08:02:45","slug":"alle-jahre-wieder-verhinderung-eines-sommerurlaubs-hier-einer-tuerkeireise-durch-die-gemeinsame-elterliche-sorge","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/2016\/08\/10\/alle-jahre-wieder-verhinderung-eines-sommerurlaubs-hier-einer-tuerkeireise-durch-die-gemeinsame-elterliche-sorge\/","title":{"rendered":"Alle Jahre wieder \u2013 Verhinderung eines Sommerurlaubs (hier: einer T\u00fcrkeireise) durch die gemeinsame elterliche Sorge?"},"content":{"rendered":"<p>Der Familienrechtler kennt diese Problematik: Unmittelbar vor einem l\u00e4ngst geplanten Urlaub eines Elternteils mit dem gemeinsamen Kind gibt es Unstimmigkeiten. Ein typischer Streitpunkt \u2013 die blo\u00dfe Information dar\u00fcber, welchen konkreten Urlaubsort man anreisen will \u2013 kann h\u00e4ufig noch durch Korrespondenz mit dem anwaltlich vertretenen, die Reise beabsichtigenden Elternteil gel\u00f6st werden. Wesentlich schwieriger wird es dann jedoch, wenn der Urlaub als solcher in Rede steht. Klammert man die nach wie vor doch leider h\u00e4ufigen grundlosen Verweigerungen aus, die so kurz vor dem Urlaub erkl\u00e4rt werden, dass eine gerichtliche Regelung nicht mehr m\u00f6glich ist, so bleiben immer noch jene F\u00e4lle, in denen ein mitsorgeberechtigter Elternteil aus tats\u00e4chlichen Bef\u00fcrchtungen mit einem bestimmten Urlaubsziel nicht einverstanden ist. In einer intakten Beziehung w\u00e4re dieses Problem in einem Gespr\u00e4ch unter Abw\u00e4gung aller wesentlichen Aspekte gel\u00f6st worden. Nicht so in einer Phase nach Beziehungsende. Hier wird der Einwand gegen ein bestimmtes Urlaubsland so gedeutet, dass dem nichtbetreuenden Elternteil sein Urlaub mit dem gemeinsamen Kind missg\u00f6nnt wird und auf irgendeine Weise versagt werden soll. An dieser Stelle bedarf es dann der Pr\u00fcfung, ob die konkret geplante Urlaubsreise dem Alleinvertretungsrecht eines Elternteils unterliegt. Es handelt sich dabei um eine Frage, die in Zeiten angebotener Billigfl\u00fcge auch in die entferntesten L\u00e4nder und politischer und terroristischer Unruhen an vielen Orten der Welt, nicht immer eindeutig zu beantworten ist.<\/p>\n<p>Die <strong>rechtliche Situation<\/strong> stellt sich so dar, dass bei gemeinsamer elterlicher Sorge die wesentlichen Fragen von den Eltern auch gemeinsam zu entscheiden sind und lediglich in Angelegenheiten des t\u00e4glichen Lebens gem. \u00a7 1687 Abs. 1 S. 2 BGB der betreuende Elternteil das Alleinentscheidungsrecht hat. Damit stellt sich regelm\u00e4\u00dfig aber auch das Problem der Abgrenzung zwischen Angelegenheiten des t\u00e4glichen Lebens und den Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung. Eine wesentliche Hilfe f\u00fcr diese Abgrenzung bietet die in \u00a7 1687 Abs. 1 S. 3 BGB formulierte Legaldefinition. Danach sind Alltagsangelegenheiten solche Entscheidungen, die h\u00e4ufig vorkommen und keine schwer abzu\u00e4ndernden Auswirkungen auf die Kindesentwicklung haben. In der Praxis empfiehlt sich daher regelm\u00e4\u00dfig die Pr\u00fcfung, ob es im Zusammenhang mit einer bestimmten Frage mit dem Kindeswohl vereinbar w\u00e4re, wenn die Entscheidung dieser Streitfrage unterbliebe.<\/p>\n<p>Ist unter diesen Voraussetzungen eine bestimmte Streitfrage als Angelegenheit von erheblicher Bedeutung zu bewerten und k\u00f6nnen die Eltern hierzu keinen Konsens finden, so er\u00f6ffnet \u00a7 1628 BGB die M\u00f6glichkeit, zu dieser Einzelfrage einem Elternteil das Alleinvertretungsrecht zu \u00fcbertragen. Die zu treffende gerichtliche Entscheidung unterliegt den gleichen Pr\u00fcfungskriterien, wie sie f\u00fcr eine Sorgeentscheidung in ihrer Gesamtheit gilt, d.h. zentrales Pr\u00fcfungskriterium ist auch hier das Kindeswohl und es bedarf der Abw\u00e4gung, welcher Elternteil am ehesten geeignet ist, die am Kindeswohl orientierte konkrete Sachentscheidung zu treffen. Das Gericht hat dabei die M\u00f6glichkeit, die Zuweisung der Entscheidungskompetenz an einen Elternteil &#8211; betreffend diese konkrete Streitfrage &#8211; mit Auflagen zu verbinden. Keineswegs jedoch darf das Gericht eine Entscheidung anstelle des dazu berufenen Elternteils treffen.<\/p>\n<p>Geplante Auslandsaufenthalte eines Kindes \u2013 sei es auch nur die Erm\u00f6glichung einer Urlaubsreise zusammen mit einem Elternteil in dessen Heimatland \u2013 sind in der Rechtsprechung h\u00e4ufig als Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung bewertet worden. Im Fall des <strong>OLG Frankfurt v. 21.7.2016 \u2013 6 UF 206\/16<\/strong> ging es darum, dass der Vater nicht wollte, dass die Mutter mit dem gemeinsamen Kind zum jetzigen Zeitpunkt \u2013 nach dem Putschversuch und den diversen terroristischen Anschl\u00e4gen in der T\u00fcrkei \u2013 dorthin reiste. Zu dem Zweck der Verhinderung der beabsichtigten T\u00fcrkeireise beantragte er die \u00dcbertragung der Alleinentscheidungsbefugnis in dieser Sache im Wege der einstweiligen Anordnung, was das OLG Frankfurt abgelehnt hat. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge unterfalle die Entscheidung, mit dem Kind eine Urlaubsreise in die T\u00fcrkei zu machen, unter den gegenw\u00e4rtigen dortigen Verh\u00e4ltnissen nicht der Alleinentscheidungsbefugnis des \u00a7 1687 Abs. 1 S. 2 BGB.<\/p>\n<p><strong>In der<\/strong> <strong>Praxisberatung<\/strong> sollte darauf geachtet werden, nicht nur mit dem Mandanten \u2013 soweit Umgangskontakte in Rede stehen \u2013 diese Problematik so fr\u00fch wie m\u00f6glich anzusprechen, um ihn diesbez\u00fcglich auch bei eigenen Planungen zu sensibilisieren. Gleichlautend sollte auch, wenn konkrete Urlaubsreisen geplant werden, mit dem jeweils anderen Elternteil fr\u00fchestm\u00f6glich die Kontaktaufnahme veranlasst werden, verbunden mit der Aufforderung zur verbindlichen Stellungnahme, so dass ggf. auch noch eine gerichtliche Entscheidung in der verbleibenden Zeit herbeigef\u00fchrt werden kann. Dabei darf man aber nicht die Augen davor verschlie\u00dfen, dass \u2013 insbesondere in Zeiten erh\u00f6hter Terrorgefahr \u2013 alle Planungen durch tats\u00e4chliche Abl\u00e4ufe \u00fcberholt werden k\u00f6nnen. Dann w\u00e4re es w\u00fcnschenswert, wenn Elternteile Bedenken des anderen zu einer Urlaubsreise nicht als pers\u00f6nlichen Affront werten, sondern besonnen \u00fcberlegen w\u00fcrden, ob sie in einer intakten Partnerschaft ebenso beharrlich an diesem Urlaubsziel festgehalten und das auch nur latente Risiko f\u00fcr ihr Kind in Kauf genommen h\u00e4tten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Familienrechtler kennt diese Problematik: Unmittelbar vor einem l\u00e4ngst geplanten Urlaub eines Elternteils mit dem gemeinsamen Kind gibt es Unstimmigkeiten. Ein typischer Streitpunkt \u2013 die blo\u00dfe Information dar\u00fcber, welchen konkreten Urlaubsort man anreisen will \u2013 kann h\u00e4ufig noch durch Korrespondenz mit dem anwaltlich vertretenen, die Reise beabsichtigenden Elternteil gel\u00f6st werden. Wesentlich schwieriger wird es dann [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":44,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_links_to":"","_links_to_target":""},"categories":[49,2],"tags":[50,52,51],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/91"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/users\/44"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=91"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/91\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":92,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/91\/revisions\/92"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=91"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=91"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/famrb\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=91"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}