{"id":1004,"date":"2022-01-27T11:50:11","date_gmt":"2022-01-27T10:50:11","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/gesellschaftsrecht\/?p=1004"},"modified":"2022-01-29T11:24:28","modified_gmt":"2022-01-29T10:24:28","slug":"sustainableshareholderactivism1","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/gesellschaftsrecht\/2022\/01\/27\/sustainableshareholderactivism1\/","title":{"rendered":"Sustainable Shareholder Activism \u2013 globale Entwicklungen"},"content":{"rendered":"<p><strong> I. Einleitung<\/strong><\/p>\n<p>Sucht man nach dem aktuellem Gro\u00dfthema, f\u00fchrt kein Weg an Nachhaltigkeit bzw. Environmental, Social and Governance (ESG) vorbei. Standen bisher vor allem Reputationsrisiken und Anpassung an ein ge\u00e4ndertes Handlungsumfeld im Vordergrund, konturieren sich zunehmend auch rechtliche Anforderungen heraus (vgl. <a href=\"https:\/\/research.owlit.de\/document\/2dfe520d-970d-3c7f-aa55-9eeb692186e3\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>Fleischer<\/em>, DB 2022, 37<\/a>). Stellvertretend f\u00fcr viele seien nur die wohl bemerkenswertesten Beispiele der j\u00fcngsten Vergangenheit genannt: Das Bezirksgericht Den Haag verurteilt die niederl\u00e4ndisch-britische Royal Dutch Shell, ihre Kohlendioxid-Emissionen bis 2030 um netto 45% im Vergleich zu 2019 zu senken (Rechtbank Den Haag, Urt. v. 26.5.2021 \u2013 <em>Milieudefensie vs. Royal Dutch Shell<\/em>), mittelgro\u00dfe und gro\u00dfe Unternehmen m\u00fcssen sich und anderen Rechenschaft nicht mehr nur \u00fcber Kosten und Margen in ihren Lieferketten ablegen (<a href=\"https:\/\/www.blackrock.com\/de\/privatanleger\/2022-larry-fink-ceo-brief?siteEntryPassthrough=true&amp;cid=ppc:blackrock_DE:LarrysLetter:Google:education:de&amp;gclid=EAIaIQobChMIk6ek8JXI9QIVrRoGAB3fdABfEAAYASAAEgJlDfD_BwE&amp;gclsrc=aw.ds\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u201eLieferkettengesetz\u201c<\/a>) und Greenpeace und <a href=\"https:\/\/www.duh.de\/klimaklagen\/unternehmensklagen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Deutsche Umwelthilfe<\/a> nehmen die Entscheidung des BVerfG zum Klimaschutzgesetz 2019 zum Anlass f\u00fcr einen Versuch, ausgew\u00e4hlten Leuchtt\u00fcrmen der deutschen Automobil- und Energiewirtschaft \u00fcber den Umweg des Deliktrechts (\u00a7\u00a7 823, 1004 BGB) bestimmte unternehmerische Entscheidungen (Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor bzw. der Erdgaswirtschaft) gerichtlich vorgeben zu lassen.<\/p>\n<p>Zunehmenden Druck auch rechtlicher Natur erfahren Unternehmen nicht allein von Seiten des Gesetzgebers und der Gerichte, sondern auch durch die Kapitalm\u00e4rkte. Wie u.a. auch mit zentralen Bausteinen der dem Informationsmodell verpflichteten Sustainable Finance Agenda der Europ\u00e4ischen Kommission beabsichtigt bzw. von diesen vorausausgesetzt, bieten institutionelle Investoren und Verm\u00f6gensverwalter ihre Produkte mittlerweile praktisch durchg\u00e4ngig mindestens auch in einer \u201egr\u00fcnen\u201c oder nachhaltigen Variante an. Um dem damit formulierten und kommunizierten bzw. beworbenen Anspruch gerecht werden zu k\u00f6nnen, kann im Ausgangspunkt entweder im Rahmen der Investitionsentscheidung das Nachhaltigkeitsprofil der Zielgesellschaften ber\u00fccksichtigt oder aber versucht werden, rechtliche und tats\u00e4chliche M\u00f6glichkeiten als Aktion\u00e4r einzusetzen, um Kompatibilit\u00e4t zwischen den eigenen Anforderungen und der ESG-Politik der Zielgesellschaft herzustellen. Bei letzterem handelt es sich letztlich um eine gr\u00fcne bzw. nachhaltigkeitsorientierte Variante des bekannten Ph\u00e4nomens des Shareholder Activism, so dass sich insoweit von <em>Sustainable Shareholder<\/em> Activism sprechen l\u00e4sst.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend bisher die Umsetzung von ESG-Anforderungen im Rahmen der Investitionsentscheidung das Bild dominiert, ist insbesondere f\u00fcr die USA zu konstatieren, dass Active Ownership bzw. Sustainable Shareholder Activism zunehmend Bedeutung erlangt. Im Folgenden wird ein erster kurzer Abriss \u00fcber Inhalte, Akteure und Erscheinungsformen dieses Sustainable Shareholder Activism gegeben und \u2013 in einem zweiten Teil \u2013 in Ans\u00e4tzen beleuchtet, ob es sich um ein US-Besonderheiten geschuldetes Ph\u00e4nomen handelt oder auch das deutsche Aktien- und Kapitalmarktrecht diesbez\u00fcglich Spielr\u00e4ume er\u00f6ffnet, so dass mit entsprechenden Ma\u00dfnahmen auch in der Bundesrepublik zu rechnen ist.<\/p>\n<p><strong>II. Sustainable Shareholder Activism als Auspr\u00e4gung eines Active Ownership<\/strong><\/p>\n<p>Wollen Finanzmarktteilnehmer f\u00fcr ein Produkt z.B. die Qualit\u00e4tssiegel gem. Art. 8 f. <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/HTML\/?uri=CELEX:32019R2088&amp;from=DE\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Offenlegungs-VO<\/a> in Anspruch nehmen, stellen Lehre und Praxis des Asset Management grunds\u00e4tzlich unterschiedliche Strategien zur Verf\u00fcgung, um zu gew\u00e4hrleisten, dass das Portfolio den damit formulierten Anforderungen gen\u00fcgt. Im Vordergrund stand bis in die j\u00fcngste Vergangenheit das nach Konzeption und Implementierungsaufwand vergleichsweise einfache sog. negative screening. Nach feststehenden Kriterien identifizierte Unternehmen werden dabei ex ante und per se aus dem Anlageuniversum ausgeschieden. Typische ESG-Ausschlusskriterien sind etwa Einsatz fossiler Brennstoffe <em>(ex fossil fuels)<\/em> oder in der Bewertung umstrittene Techniken wie aktuell die Atomkraft.<\/p>\n<p>Zunehmende Bedeutung bei institutionellen Investoren erlangt allerdings in j\u00fcngster Vergangenheit die direkte Einflussnahme auf die ESG- bzw. Nachhaltigkeitspolitik von Unternehmen durch Active Ownership. In Abgrenzung zum negative screening werden Unternehmen, die den jeweiligen ESG-Standards des Investors nicht oder zumindest nicht vollumf\u00e4nglich gen\u00fcgen, nicht per se und ex ante als m\u00f6gliches Anlageobjekt ausgeschieden. Vielmehr wird nach Erwerb der Anteile versucht, Aktion\u00e4rsrechte und das eigene Gewicht als Anteilseigner gegen\u00fcber der Verwaltung zur Geltung zu bringen, um auf die ESG-Politik der Portfoliogesellschaft Einfluss zu nehmen. In dieser Form sind ESG-Aktivit\u00e4ten praktisch eine Spielart des traditionellen und mittlerweile auch in Deutschland heimischen <em>Shareholder Activism. <\/em><\/p>\n<p><strong>III. Sustainable Shareholder Activism \u2013 Instrumente<\/strong><\/p>\n<p>Institutionellen Investoren wie auch anderen Aktion\u00e4ren mit einer z.B. klimapolitischen Agenda stehen grunds\u00e4tzlich dieselben Instrumente zur Verf\u00fcgung, um sich bei der Verwaltung der Zielgesellschaft Geh\u00f6r zu verschaffen, mit denen auch profanere Anliegen durchgesetzt werden k\u00f6nnen. An erster Stelle zu nennen ist der Einsatz der Aktion\u00e4rsrechte, insbesondere des Stimmrechts. Von in der Praxis mindestens ebenso gro\u00dfer Bedeutung sind sog. <em>Engagements<\/em>, informelle Kontakte von Investoren mit Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat und\/oder weiteren ausgew\u00e4hlten Funktionstr\u00e4gern der Unternehmen. Dritter Baustein der Einflussnahme ist die sog. Advocacy, worunter sich s\u00e4mtliche Lobbying- und PR-Ma\u00dfnahmen im politischen Raum wie auch in der allgemeinen gesellschaftspolitischen Debatte zusammenfassen lassen.<\/p>\n<p><strong>IV. Sustainable shareholder activism \u2013 Akteure<\/strong><\/p>\n<p>In der Vergangenheit waren ESG-Themen echte Nischenthemen. In Hauptversammlungen deutscher Publikumsgesellschaften beschr\u00e4nkten sich die dahingehenden Initiativen auf die sogenannten kritischen Aktion\u00e4re, also Umwelt- und\/oder Menschenrechtsaktivisten, die Rede- und Fragerecht dazu nutzen, um als kritisch erachtete Aspekte der Unternehmensf\u00fchrung auch auf diesem Forum zu adressieren. Das Bild hat sich allerdings erheblich gewandelt. Praktisch s\u00e4mtliche gro\u00dfen Verm\u00f6gensverwalter und institutionelle Investoren haben Nachhaltigkeit entweder als zentrales und dr\u00e4ngendes Zukunftsthema oder aber zumindest als Trend identifiziert, der zu einer Erg\u00e4nzung der eigenen Produktpalette um nachhaltig ausgerichtete Angebote zwingt. Prominentestes Beispiel dieser Hinwendung der Finanzwirtschaft und Kapitalm\u00e4rkte zu einem \u201eSocial Responsible Investing\u201c (SRI) stellen sicherlich die \u201eLetter to CEOs\u201c des Chairman des weltweit gr\u00f6\u00dften Verm\u00f6gensverwalters BlackRock, Inc., <em>Larry Fink<\/em>, dar, die bisher vor allem den Klimawandel als zentrale Herausforderung f\u00fcr Menschheit und Unternehmen betonen, im gerade ver\u00f6ffentlichten Letter to CEOs 2022 <a href=\"https:\/\/www.blackrock.com\/de\/privatanleger\/2022-larry-fink-ceo-brief?siteEntryPassthrough=true&amp;cid=ppc:blackrock_DE:LarrysLetter:Google:education:de&amp;gclid=EAIaIQobChMIk6ek8JXI9QIVrRoGAB3fdABfEAAYASAAEgJlDfD_BwE&amp;gclsrc=aw.ds\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u201eThe power of Capitalism\u201c\/\u201eDie transformative Kraft des Kapitalismus\u201c<\/a> aber auch unter den Schlagw\u00f6rtern \u201e<em>stakeholder capitalism<\/em>\u201c und \u201e<em>purpose<\/em>\u201c die thematische Breite von ESG und Nachhaltigkeit st\u00e4rker hervorheben.<\/p>\n<p>Letztlich nicht anders agieren die weiteren beiden Mitglieder des exklusiven Clubs der sogenannten \u201eGro\u00dfen Drei\u201c (<em>Big Three)<\/em> Vanguard und State Street Global Advisors sowie ihre globalen und kontinentaleurop\u00e4ischen Wettbewerber sowie die gro\u00dfen Pensionsfonds. Selbst erste Hedgefonds, die vor einigen Jahren wahrscheinlich noch nicht im Verdacht gestanden h\u00e4tten, einen ausgepr\u00e4gten ESG-Ansatz zu verfolgen, haben die Bedeutung von Nachhaltigkeit f\u00fcr das eigene Gesch\u00e4ftsmodell erkannt.<\/p>\n<p><strong>V. Sustainable Shareholder Activism in der Praxis \u2013 Das doppelte Beispiel Exxon Mobile<\/strong><\/p>\n<p>Gerade f\u00fcr traditionsbewusste und auf eine lange Unternehmensgeschichte zur\u00fcckblickende Kapitalmarktteilnehmer wie etwa Versicherungen und Pensionsfonds galt bisher, dass sie gegen\u00fcber nachdr\u00fccklichem und lautem Einwirken auf ihre Portfoliogesellschaften eine gewisse Reserve beobachten. Werden sensible Themen angesprochen, bevorzugt man den diskreten Weg eines Engagements bzw. eines Vieraugengespr\u00e4chs (\u201e<em>one-on-one<\/em>\u201c) und suchte bisher zumindest nicht ohne Not das Licht der halb\u00f6ffentlichen Hauptversammlung. Auch insoweit beginnt sich das Bild allerdings zu wandeln.<\/p>\n<p>Ein gleich doppeltes Beispiel bieten hierf\u00fcr die ordentlichen Hauptversammlungen des Erd\u00f6lkonzerns Exxon Mobile, Inc. die in der j\u00fcngeren und j\u00fcngsten Vergangenheit gleich zweimal das Interesse der weltweiten Kapitalm\u00e4rkte und der ESG-Community auf sich gezogen haben. Anl\u00e4sse und Eckpunkte beider Versammlungen stehen geradezu exemplarisch f\u00fcr M\u00f6glichkeiten und Grenzen, Gestaltung und Teilnehmer eines Sustainable Shareholder Activism.<\/p>\n<p>Erstmals Aufmerksamkeit hatte bereits die Hauptversammlung von Exxon Mobile im Jahre 2017 erregt. Ein f\u00fcr die Gesellschaft rechtlich nicht verbindlicher, aber \u00f6ffentlichkeitswirksamer Antrag des New York State Common Retirement Fund an die Hauptversammlung von Exxon Mobile (<em>shareholder proposal<\/em>), die Berichterstattung des Unternehmens um weitgehende Informationen zu den Risiken neuer Technologien und des Klimawandels auf das Gesch\u00e4ftsmodell von Exxon Mobile zu erg\u00e4nzen, wurde \u2013 seinerzeit zu \u00dcberraschung vieler Beobachter \u2013 gegen die Empfehlung des Exxon-Managements angenommen. Urs\u00e4chlich f\u00fcr diese \u201eNiederlage\u201c der Verwaltung war vor allem der Umstand, dass mit BlackRock, Inc. und Vanguard zwei der sog. \u201eGro\u00dfen Drei\u201c ihre beschriebene Reserve gegen\u00fcber shareholder proposals in diesem Fall beiseiteschoben und den Antrag unterst\u00fctzten, ebenso wie die global dominierenden Stimmrechtsberater (<em>proxy adviser<\/em>) ISS und Glass Lewis.<\/p>\n<p>Noch deutlich weiter gehende Konsequenzen hatte die im Vorfeld der letzten Hauptversammlung von Exxon Mobile initiierte Kampagne des Hedgefonds Engine No. 1 (hierzu <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=ag.2021.17.m.r249.01.a\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>D\u00f6ding<\/em>, AG 2021, R249 f.<\/a>). Wohl zur allgemeinen \u00dcberraschung gelang es dem gerade gegr\u00fcndeten und nur marginal an Exxon beteiligten Fonds, ausreichend Unterst\u00fctzung im Aktionariat zu organisieren, um in den Wahlen zum Verwaltungsrat (<em>board<\/em>) von Exxon Mobile drei eigene Kandidaten gegen die Vorschl\u00e4ge des Managements durchzusetzen. Die Ablehnung der durch Exxon nominierten Personen begr\u00fcndete Engine No. 1 dabei ma\u00dfgeblich damit, dass diesen die notwendige Expertise mangele, um den Erd\u00f6lkonzern bei der notwendigen Transformation in ein nachhaltigeres Unternehmen zu begleiten. ESG-Themen sind damit buchst\u00e4blich auch im boardroom angekommen.<\/p>\n<p><em>Der zweite Teil des Beitrags geht der Frage nach, inwieweit man auch in Deutschland mit Sustainable Shareholder Activism zu rechnen hat. Er erscheint demn\u00e4chst auf unserem Gesellschaftsrechts-Blog.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>I. 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