{"id":1327,"date":"2023-01-31T09:20:19","date_gmt":"2023-01-31T08:20:19","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/gesellschaftsrecht\/?p=1327"},"modified":"2023-01-31T09:22:10","modified_gmt":"2023-01-31T08:22:10","slug":"commercial-courts-deutsche-elite-gerichtsbarkeit-goes-international-zum-eckpunktepapier-des-bmj-vom-16-1-2023","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/gesellschaftsrecht\/2023\/01\/31\/commercial-courts-deutsche-elite-gerichtsbarkeit-goes-international-zum-eckpunktepapier-des-bmj-vom-16-1-2023\/","title":{"rendered":"Commercial Courts \u2013 Deutsche Elite-Gerichtsbarkeit goes international  \u2013 Zum Eckpunktepapier des BMJ vom 16.1.2023"},"content":{"rendered":"<p>Am 16.1.2023 ver\u00f6ffentlichte das Bundesministerium der Justiz \u201e<a href=\"https:\/\/www.bmj.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Fachinformationen\/Commercial_Courts_Eckpunkte.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=3\">Eckpunkte zur St\u00e4rkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten und zur Einf\u00fchrung von Commercial Courts<\/a>\u201c. Das klingt vielversprechend.<\/p>\n<p><strong>I. Ausgangslage<\/strong><\/p>\n<p>Jetzt soll umgesetzt werden, was die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag 2021-2025 verabredet hatten: \u201eWir erm\u00f6glichen englischsprachige Spezialkammern f\u00fcr internationale Handels- und Wirtschaftsstreitigkeiten.\u201c Nur auf diesen einen Satz nimmt das Eckpunktepapier Bezug, um sodann konzeptionelle Ver\u00e4nderungsideen aufzuf\u00e4chern, die der unbefangene Leser daraus kaum h\u00e4tte erahnen k\u00f6nnen: Ausstattung des Gerichts mit moderner Technik, Online-Verhandlung, Wortprotokoll \u2013 alles Elemente, die mit der Gerichtssprache gar nichts zu tun haben, hier aber im selben Atemzug Erw\u00e4hnung finden.<\/p>\n<p><strong>II. Zielsetzung<\/strong><\/p>\n<p>Mit den vorgeschlagenen Ma\u00dfnahmen solle der Justiz- und Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig gest\u00e4rkt werden, wird im Anschluss an die Ist-Analyse die Zielsetzung des Vorsto\u00dfes beschrieben. Dabei k\u00f6nne \u201eauf wertvollen Vorarbeiten der L\u00e4nder\u201c aufgebaut werden.<\/p>\n<p>Gemeint ist ein Experiment, das seit einigen Jahren in Stuttgart und Mannheim zu beobachten ist. Dort gibt es n\u00e4mlich schon Commercial Courts und wer sich auf der daf\u00fcr eingerichteten Webseite (<a href=\"https:\/\/commercial-court.de\/\">https:\/\/commercial-court.de\/<\/a>) umschaut, wird verbl\u00fcfft sein. Ein Justiz-Erlebnis k\u00fcndigt sich den Prozessparteien an. \u201eDie Top-Anlaufstelle bei wirtschaftsrechtlichen Streitverfahren\u201c wird dort selbstbewusst verk\u00fcndet, darf man bei einem Gericht sagen: geprahlt? \u201eDie\u201c, nicht \u201eeine\u201c Top-Anlaufstelle. Eine Alleinstellung offenbar. Man arbeite \u201ehocheffizient\u201c \u2013 ein staatliches Gericht! \u2013 und sei \u201emit exzellenten Richterinnen und Richtern besetzt\u201c, so weiter die Werbe-\/Webseite der funktionierenden Commercial Courts.<\/p>\n<p>Ein Schock f\u00fcr den, der richterliche Zur\u00fcckhaltung, Anonymit\u00e4t, Sachlichkeit, N\u00fcchternheit sch\u00e4tzt. Ein Labsal f\u00fcr den, der Transparenz, Offenheit, N\u00e4he, die Menschen dahinter, Nachweise der zu erwartenden Qualit\u00e4t sucht. Was aber bedeutet die ambitionierte Ank\u00fcndigung, heruntergebrochen auf die Details?<\/p>\n<p><strong>III. Die Eckpunkte im Einzelnen<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><strong>Verfahren in englischer Sprache vor den Landgerichten<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Die L\u00e4nder sollten vorsehen k\u00f6nnen, dass bestimmte Handelsstreitigkeiten an ausgew\u00e4hlten Landgerichten umfassend in der englischen Sprache gef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. Die Parteien m\u00fcssten sich dazu \u00fcber die Verfahrenssprache Englisch einig sein und es m\u00fcsse f\u00fcr die Wahl dieser Sprache einen sachlichen Grund geben. Das Verfahren, einschlie\u00dflich der Entscheidung, solle dann vollst\u00e4ndig in der englischen Sprache gef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>Sachlicher Grund ist wom\u00f6glich der Sitz mindestens eines Beteiligten im Ausland. M\u00f6glicherweise auch ein auf Englisch formulierter, dann in Streit befangener Vertrag. Ob es auch ausreicht, wenn die gesetzlichen Vertreter mindestens einer Partei des Deutschen nicht m\u00e4chtig sind?<\/p>\n<p>Gleiches wie in erster Instanz soll auch f\u00fcr Berufungen und Beschwerden gegen diese landgerichtlichen Entscheidungen gelten, die sodann auch vor dem jeweils zust\u00e4ndigen Senat des Oberlandesgerichts in der englischen Sprache verhandelt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong>\u201eCommercial Courts\u201c bei den Oberlandesgerichten <\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>F\u00fcr \u201egro\u00dfe Handelssachen\u201c sollen die L\u00e4nder erstinstanzliche Spezialsenate bei ihren Oberlandesgerichten einrichten d\u00fcrfen. Das gilt generell, also unabh\u00e4ngig von der Ausrichtung auf eine englische Verfahrenssprache. Soweit der Streitwert eines Rechtsstreits eine bestimmte Schwelle, etwa von einer Million Euro, erreicht oder \u00fcberschreitet, soll die direkte Anrufung des Commercial Courts beim OLG m\u00f6glich sein, wenn alle Parteien einverstanden seien. Damit k\u00f6nne die Ebene des Landgerichts \u00fcbersprungen werden, hei\u00dft es im Eckpunktepapier.<\/p>\n<p>Schade, dass das Eckpunktepapier nicht an der Nomenklatur der in Stuttgart und Mannheim erprobten Praxis festh\u00e4lt: <em>Commercial Court<\/em> f\u00fcr die Kammern bei den Landgerichten, <em>Commercial Court of Appeal<\/em> f\u00fcr den Senat beim OLG. Stattdessen soll die Bezeichnung <em>Commercial Court<\/em> nach der Vorgabe des Eckpunktepapiers den erstinstanzlich zust\u00e4ndigen OLG-Senaten vorbehalten sein, w\u00e4hrend den Kammern beim LG keine besondere Bezeichnung zugedacht ist.<\/p>\n<p>Auch bei den besonderen OLG-Senaten soll ein Verfahren auf Englisch m\u00f6glich sein, wenn ein sachlicher Grund f\u00fcr die Verfahrenssprache Englisch besteht. F\u00fcr die Verfahren vor den Commercial Courts beim OLG soll zudem die M\u00f6glichkeit der Erstellung eines Wortprotokolls er\u00f6ffnet werden.<\/p>\n<p>Diese Planung steht in gedanklicher N\u00e4he zu den Referentenentw\u00fcrfen f\u00fcr ein Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz \u2013 DokHVG) vom 22. November 2022 und zur F\u00f6rderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten vom 23. November 2022.<\/p>\n<p>Die Kosten f\u00fcr Verfahren vor den Commercial Courts sollen auf OLG-Ebene den Kosten f\u00fcr Verfahren vor den Oberlandesgerichten entsprechen, mit anderen Worten: deutlich gesteigerte Qualit\u00e4tsstandards zum gleichen Preis. Das kann sich insbesondere im Vergleich zur privaten Schiedsgerichtsbarkeit positiv auswirken, liegen die Honorare dort doch regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber den Geb\u00fchren ihrer staatlichen Pendants.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li><strong>Revision zum Bundesgerichtshof <\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Gegen eine Entscheidung der Commercial Courts auf OLG-Ebene soll die Revision zum BGH er\u00f6ffnet sein. Eine umfassende Verfahrensf\u00fchrung in der englischen Sprache soll \u2013 im Einvernehmen mit dem zust\u00e4ndigen Senat des BGH \u2013 auch in der Revision m\u00f6glich sein.<\/p>\n<p>Es bleibt abzuwarten, ob die jeweiligen Senate in die ungewohnte Verfahrenssprache Englisch einwilligen werden. Auch wenn das von Senat zu Senat unterschiedlich gesehen werden k\u00f6nnte, kann der Verfasser dieser Zeilen eine gewisse Grundskepsis, ob sich \u00fcberhaupt ein Senat dazu bereitfinden wird, nicht unterdr\u00fccken.<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li><strong>\u00dcbersetzung, Gesch\u00e4ftsgeheimnisse, \u00d6ffentlichkeit <\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Zur Erm\u00f6glichung der Vollstreckung und zur Unterst\u00fctzung der Rechtsfortbildung sollen, so das Eckpunktepapier, die englischsprachigen Entscheidungen in die deutsche Sprache \u00fcbersetzt und ver\u00f6ffentlicht werden. Im Vollstreckungsbereich ist die Einrichtung englischsprachiger Stellen bei Gericht und Gerichtsvollziehern nicht vorgesehen.<\/p>\n<p>Offenbar ist eine ausnahmslose Ver\u00f6ffentlichung der Entscheidungen vorgesehen ist. Der Ist-Stand zum Thema Ver\u00f6ffentlichungen von Gerichtsurteilen in Deutschland ist ern\u00fcchternd: Unter drei Prozent der im Namen des Volkes verk\u00fcndeten Entscheidungen werden der Allgemeinheit bekanntgegeben. Auf einmal hat man im Angesichte des Wettbewerbs mit ausl\u00e4ndischen Gerichten \u2013 wo deutlich h\u00f6here Ver\u00f6ffentlichungsquoten von bis zu 100 Prozent anzutreffen sind \u2013 und Schiedsgerichten offenbar eine M\u00f6glichkeit entdeckt, bisher angef\u00fchrte Schwierigkeiten zu \u00fcberwinden.<\/p>\n<p>Gesch\u00e4ftsgeheimnisse sollen k\u00fcnftig umfassender als bislang im Zivilprozess gesch\u00fctzt werden. Dazu sollen die Verfahrensregelungen nach dem Gesch\u00e4ftsgeheimnisschutzgesetz auf den gesamten Zivilprozess ausgeweitet werden. Das Thema \u201eGeheimnisschutz\u201c hat im Grunde weder mit der englischen Verfahrenssprache noch mit der Modernisierung der Prozesse etwas zu tun, sondern behandelt einen Bereich, in dem nun offenbar eine Regelungsl\u00fccke bemerkt wurde, die schon immer vorhanden war.<\/p>\n<p><strong>IV. Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Dem Wettbewerb mit ausl\u00e4ndischen Handelsgerichten und Schiedsgerichten wie in London, Singapur, Paris und Amsterdam wolle man sich stellen, sagt das Eckpunktepapier. Das ist ein ambitioniertes Ziel, zumal wenn man deren Tradition oder zukunftsorientierte Dynamik betrachtet. Ist es auf absehbare Zeit erreichbar?<\/p>\n<p>Die deutsche Gerichtsbarkeit hat einen hohen, auch international anerkannten Qualit\u00e4tsanspruch. Man hat im BMJ erkannt, dass das allein nicht reicht. Internationale Rechtsdienstleistungen \u2013 und als solche wird man auch dieses Angebot einer qualifizierten Gerichtsbarkeit einordnen d\u00fcrfen \u2013 kommen nicht umhin, sich ohne Anstrengung und Zusatzkosten der lingua franca unserer Zeit zu bedienen. Sie werden aber auch dann nur ein m\u00fcdes L\u00e4cheln international aktiver Unternehmen ernten, wenn sie technisch nicht auf der H\u00f6he sind und ihre Transparenz zu w\u00fcnschen \u00fcbrig l\u00e4sst.<\/p>\n<p>Man hat im BMJ gravierende Defizite der deutschen Gerichtsausstattung erkannt und setzt sie auf die gesetzgeberische Agenda. Dazu geh\u00f6rt \u2013 nun gleich in mehreren Gesetzesvorhaben \u2013 eine deutlich verbesserte Dokumentation durch Ton-, Bild- und Textaufzeichnung. Dazu geh\u00f6rt die bislang fehlende Transparenz richterlicher Qualifikation und der Entscheidungen selbst. Auch die L\u00e4nge der Verfahren, nicht zuletzt aufgrund der drei Instanzen, wirkt auf potenzielle Beteiligte abschreckend.<\/p>\n<p>Einige dieser Problemfelder werden fl\u00e4chendeckend angegangen, etwa die Dokumentation der Verhandlungen. Das allerdings bedingt gr\u00f6\u00dfere Investitionen und Zeit, um \u00fcberall die erforderliche Technik einzuf\u00fchren. Der spezielle Bereich von Wirtschaftsstreitigkeiten kann und soll vorgezogen werden.<\/p>\n<p>Andere Problembereiche werden offenbar nur begrenzt ins Visier genommen, was eine sp\u00e4tere Ausweitung nat\u00fcrlich nicht ausschlie\u00dft. So liegt es nahe, die Gerichtssprache auch au\u00dferhalb wirtschaftsrechtlicher Auseinandersetzungen flexibler in Varianten zuzulassen als bisher. Bedarf daf\u00fcr g\u00e4be es sicher auch in anderen Rechtsmaterien. Und auch f\u00fcr Dialog von Gericht und Beteiligten und f\u00fcr Spezialisierung und Qualifikation der Richter gibt es sicherlich nicht nur im Wirtschaftsrecht Nachfrage.<\/p>\n<p>So erweist sich das Eckpunktepapier als bunte, heterogene Mischung von anstehenden, zum Teil schon seit Jahren f\u00e4lligen Ver\u00e4nderungen. Nichts spricht dagegen, sie m\u00f6glichst rasch in ein Gesetz zu gie\u00dfen und umzusetzen. Um sogleich das Ausrollen auf andere Rechtsmaterien und Verfahrenszweige vorzusehen. Woher sollten ernsthafte, \u00fcberzeugende Argumente gegen Dialog, gegen moderne Technik oder gegen Richterqualit\u00e4t kommen? Nicht z\u00e4he Diskussionen sind jetzt gefragt, sondern zeitnahe Umsetzung. M\u00f6ge das Eckpunktepapier z\u00fcgig zum Gesetzentwurf erstarken!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 16.1.2023 ver\u00f6ffentlichte das Bundesministerium der Justiz \u201eEckpunkte zur St\u00e4rkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten und zur Einf\u00fchrung von Commercial Courts\u201c. Das klingt vielversprechend. I. 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