{"id":135,"date":"2018-05-02T09:51:26","date_gmt":"2018-05-02T07:51:26","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/gesellschaftsrecht\/?p=135"},"modified":"2018-05-03T17:43:02","modified_gmt":"2018-05-03T15:43:02","slug":"die-groko-und-die-abgeltungsteuer-gerechtigkeit-versus-vereinfachung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/gesellschaftsrecht\/2018\/05\/02\/die-groko-und-die-abgeltungsteuer-gerechtigkeit-versus-vereinfachung\/","title":{"rendered":"Die GroKo und die Abgeltungsteuer \u2013 Gerechtigkeit versus Vereinfachung?"},"content":{"rendered":"<p>Der sog. GroKo-Vertrag, \u201eamtlich\u201c der \u201eKoalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD\u201c mit dem programmatisch-vollt\u00f6nenden Untertitel \u201eEin neuer Aufbruch f\u00fcr Europa Eine neue Dynamik f\u00fcr Deutschland Ein neuer Zusammenhalt f\u00fcr unser Land\u201c, \u201ewiegt\u201c 177 Seiten und \u201ez\u00e4hlt\u201c 8370 Zeilen. In den Zeilen 3116 und 3117 auf Seite 69 hei\u00dft es recht lapidar: \u201eDie Abgeltungsteuer auf Zinsertr\u00e4ge wird mit der Etablierung des automatischen Informationsaustauschs abgeschafft.\u201c Noch kurz zuvor &#8211;in den Zeilen 3098 und 3099&#8211; wird konstatiert: \u201eSteuervereinfachung ist eine Daueraufgabe. Es ist ein wichtiges politisches Ziel, hier Schritt f\u00fcr Schritt voranzukommen \u2026\u201c.<\/p>\n<p>Beide Aussagen und Ziele passen \u2013 so scheint es auf den ersten Blick\u00a0\u2013 nicht so recht beieinander, sie widersprechen sich. Dieser Widerspruch wird best\u00e4tigt, denkt man n\u00e4her nach. Und an solchem \u201eNachdenken\u201c in munterer Diskussion von Pro &amp; Contra l\u00e4\u00dft Sie die <a href=\"http:\/\/www.gmbhr.de\/aktuelles_heft.htm\" target=\"_blank\">j\u00fcngste Ausgabe der GmbH-Rundschau<\/a> teilhaben. Die dort enthaltene Diskussion zwischen MinDirig <em>Matthias Schenk<\/em>, Leiter der Steuerabteilung im Hessischen Ministerium der Finanzen, Prof. Dr. <em>Johannes Becker<\/em>, Direktor des Instituts f\u00fcr Finanzwissenschaften an der Westf\u00e4lischen Wilhelms-Universit\u00e4t M\u00fcnster, und Prof. Dr. <em>Heribert Anzinger<\/em>, Universit\u00e4tsprofessor f\u00fcr Wirtschafts- und Steuerrecht im Institut f\u00fcr Rechnungswesen und Wirtschaftspr\u00fcfung der Universit\u00e4t Ulm, nimmt den steuerpolitischen Faden auf und \u201everprobt\u201c diesen anhand juristischer und \u00f6konomischer Argumente und Vorgaben. Gegen\u00fcber stehen auf der einen Seite Fragen der \u201eLeistungsgerechtigkeit\u201c zwischen Arbeit und Kapital, die sich in dem progressiv ausgestalteten \u201esynthetischen\u201c Steuertarif festmachen lassen. Auf der anderen Seite sind das wom\u00f6glich trotz besagten zwischenstaatlichen Informationsaustauschs fortbestehende strukturelle Vollzugsdefizite bei der Besteuerung der Kapitaleink\u00fcnfte \u2013 noch nicht vor langer Zeit wurde ein solches Defizit vom BVerfG gebrandmarkt. Es sind das zudem \u00dcberlegungen zur \u00f6konomischen Grobverteilung von Kapitaleink\u00fcnften, zur personellen und sachlichen Ausstattung der Finanzverwaltung und manches mehr. Auch die eigentlich auf der Hand liegenden Vereinfachungseffekte sind nicht \u00fcber jeden Zweifel erhaben. Prof. Dr. <em>Monika Jachmann-Michel<\/em>, Vorsitzende Richterin des f\u00fcr Kapitaleink\u00fcnfte zust\u00e4ndigen VIII. Senats des BFH, hat das erst soeben trefflich sichtbar gemacht: \u201eManches Detail der Abgeltungsteuer erscheint unn\u00f6tig kompliziert oder birgt u.U. sogar die Gefahr der Verfassungswidrigkeit. Es besteht Reformbedarf. Die Abgeltungsteuer sollte zu dem gemacht werden, was sie urspr\u00fcnglich sein sollte \u2013 eine einfache Steuer. Dies ist aber\u201c, so f\u00e4hrt sie fort, \u201ekein Grund, sie abzuschaffen, wie derzeit (\u2026) f\u00fcr Zinseink\u00fcnfte geplant\u201c (BB 2018, 854, 864).<\/p>\n<p>Die Diskussion ist jedenfalls angefacht. Sie wurde intensiv anl\u00e4\u00dflich der au\u00dferordentlichen Kuratoriumssitzung des Instituts Finanzen und Steuern gef\u00fchrt, die am 27. November 2017 in Berlin stattfand, und die dort durch eine Key Note des nordrhein-westf\u00e4lischen Finanzministers <em>Lutz Lienenk\u00e4mper<\/em> eingeleitet wurde. In dem j\u00fcngsten Tagungsband des Instituts (ifst-Schrift 523) findet sich all das in gedr\u00e4ngter Form eines Reports, in der j\u00fcngsten Ausgabe Nr. <a href=\"http:\/\/www.gmbhr.de\/aktuelles_heft.htm\" target=\"_blank\">9\/2018 der GmbH-Rundschau<\/a> wird das nun auch noch breiter argumentativ ausgefaltet. Die Lekt\u00fcre der Texte sei dem geneigten Leser ans Herz gelegt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der sog. GroKo-Vertrag, \u201eamtlich\u201c der \u201eKoalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD\u201c mit dem programmatisch-vollt\u00f6nenden Untertitel \u201eEin neuer Aufbruch f\u00fcr Europa Eine neue Dynamik f\u00fcr Deutschland Ein neuer Zusammenhalt f\u00fcr unser Land\u201c, \u201ewiegt\u201c 177 Seiten und \u201ez\u00e4hlt\u201c 8370 Zeilen. 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