{"id":1360,"date":"2023-02-14T11:00:26","date_gmt":"2023-02-14T10:00:26","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/gesellschaftsrecht\/?p=1360"},"modified":"2023-02-14T11:00:11","modified_gmt":"2023-02-14T10:00:11","slug":"hinschg-br","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/gesellschaftsrecht\/2023\/02\/14\/hinschg-br\/","title":{"rendered":"Der Bundesrat hat dem Hinweisgeberschutzgesetz nicht zugestimmt. Und jetzt? Ein Vorschlag zur G\u00fcte"},"content":{"rendered":"<p>Am 10.2.2023 hat sich der Bundesrat in seiner <a href=\"https:\/\/www.bundesrat.de\/DE\/plenum\/bundesrat-kompakt\/23\/1030\/1030-pk.html?nn=4352766#top-2\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">ersten Sitzung in diesem Jahr<\/a> mit dem vom <a href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/dokumente\/textarchiv\/2022\/kw50-de-hinweisgeber-926806\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bundestag am 16.12.2022 beschlossenen Hinweisgeberschutzgesetz<\/a> (dazu <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=gmbhr.2023.03.i.0112.01.a\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em><i>Sonnenberg\/Rempp<\/i><\/em>, GmbHR 2023, 112<\/a>) befasst. Nach vier Wortmeldungen und einer <a href=\"https:\/\/www.bundesrat.de\/SharedDocs\/drucksachen\/2023\/0001-0100\/20-23(B).pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Abstimmung<\/a> war klar: Die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie zieht sich weiter hin und es besteht aktuell wenig Grund zur Hoffnung auf eine schnelle Einigung. Die politisch streitigen Punkte sind sp\u00e4testens seit der Diskussion \u00fcber den ersten Entwurf der ehemaligen Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) von Ende 2020 bekannt (zum RefE vom Fr\u00fchjahr 2022 <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=gmbhr.2022.10.m.r148.01.a\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em><i>Sonnenberg\/Rempp<\/i><\/em>, GmbHR 2022, R148<\/a>; zum RegE vom Juli 2022 <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=gmbhr.2022.19.m.r292.01.a\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em><i>Sonnenberg\/Rempp<\/i><\/em>, GmbHR 2022, R292<\/a>). Vertreter von CDU und CSU sind insbesondere kritisch, was die \u00fcberschie\u00dfende Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie bez\u00fcglich des sachlichen Anwendungsbereichs und die M\u00f6glichkeit der Abgabe anonymer Hinweise anbelangt. Hieran hat sich in den letzten zwei Jahren wenig ge\u00e4ndert. Dies zeigt etwa der Entschlie\u00dfungsantrag der Fraktion der CDU\/CSU vom 14.12.2022 zur dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung im Bundestag (<a href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/20\/049\/2004914.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">BT-Drucks. 20\/4914<\/a>). Darin enthalten waren die Forderungen, die EU\u2011Whistleblower-Richtlinie nicht \u00fcberschie\u00dfend, sondern 1:1 umzusetzen und die M\u00f6glichkeit der Abgabe anonymer Hinweise zu streichen.<\/p>\n<p>Man k\u00f6nnte an die Koalitionsfraktionen die Frage richten, warum man sich bei den bestehenden Mehrheitsverh\u00e4ltnissen im Bundesrat in letzter Minute daf\u00fcr entschieden hat, anonyme Meldekan\u00e4le in das Gesetz aufzunehmen, wenn man in diesem zentralen Punkt offenbar keine politische Einigung erzielen konnte. Hat der Bundestag sehenden Auges ein Gesetz beschlossen, das im Bundesrat scheitert? H\u00e4tte das Gesetz ohne die Regelung anonymer Meldekan\u00e4le eine Chance gehabt, den Bundesrat anstandslos zu passieren? H\u00e4tte, h\u00e4tte \u2013 Fahrradkette.<\/p>\n<p>An die Vertreter von CDU und CSU k\u00f6nnte die Frage demgegen\u00fcber \u2013 frei nach Christian Lindner \u2013 lauten: Ist es besser, Whistleblower nicht zu sch\u00fctzen, als sie falsch zu sch\u00fctzen? Bei dieser Fragestellung sind die l\u00e4ngst abgelaufene Umsetzungsfrist, ein Vertragsver\u00adletz\u00adungs\u00adverfahren der EU-Kommission wegen fehlender Richtlinien-Umsetzung und die gescheiterte Umsetzung in der letzten gro\u00dfen Koalition noch gar nicht ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p><strong><b>Die Debatte im Bundesrat<\/b><\/strong><\/p>\n<p>Wenn man die vier Wortmeldungen im Bundesrat genauer betrachtet, so brachten die Ausf\u00fchrungen von Herrn Georg Eisenreich (CSU, Freistaat Bayern) zun\u00e4chst wenig Neues. Man sei sich einig, dass man einen effektiven Hinweisgeberschutz ben\u00f6tige. Er sei auch \u00fcberf\u00e4llig. Die Umsetzungsfrist sei abgelaufen. Das Gesetz gehe aber weit \u00fcber die Richtlinien-Vorgaben und auch \u00fcber das hinaus, was sinnvoll sei. Dies f\u00fchre zu hohen Kosten und zus\u00e4tzlicher B\u00fcrokratie, gerade f\u00fcr KMUs. Bayern werde dem Gesetz daher nicht zustimmen. Als wesentliche Kritikpunkte f\u00fchrte Herr Eisenreich die &#8222;<em><i>enorme Ausweitung des Anwendungsbereichs<\/i><\/em>&#8220; und &#8222;<em><i>enorme zus\u00e4tzliche Belastungen<\/i><\/em>&#8220; an. Ferner versto\u00dfe die Ampel gegen ihr Belastungsmoratorium, das bereits im Dezember 2022 ins Feld gef\u00fchrt wurde, um das Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zum 1.1.2023 zu verschieben. Nicht zuletzt sieht Herr Eisenreich mit der derzeitigen Form der Umsetzung einen Wettbewerbsnachteil in Europa.<\/p>\n<p>Herr Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (DIE LINKE, Freistaat Th\u00fcringen) l\u00f6ste sich zun\u00e4chst von konkreten Regelungen und machte Ausf\u00fchrungen zu moderner Fehlerkultur. Mit Blick auf Umsetzungskosten und B\u00fcrokratie f\u00fchrte er aus, dass nicht diese Aspekte, sondern &#8222;<em><i>die schwarzen Schafe<\/i><\/em>&#8222;, die vors\u00e4tzlich gegen Regeln versto\u00dfen, das Problem f\u00fcr den Wirtschaftsstandort Deutschland seien. Er sprach sich sodann f\u00fcr einen starken Schutz anonymer Hinweise und Gleichrangigkeit von internen und externen Meldestellen aus. Man habe sich einen noch weiteren sachlichen Anwendungsbereich gew\u00fcnscht; und die Regelungen zum Vorrang der nationalen Sicherheit u.a. (vgl. \u00a7\u00a05 HinSchG-E) sieht er \u2013\u00a0auf das Whistleblowing durch Chelsea Manning verweisend\u00a0\u2013 kritisch. Zur\u00fcckkommend auf moderne Fehlerkultur hat er schlie\u00dflich vorgeschlagen, dem Gesetz zuzustimmen und sp\u00e4ter den Nacharbeitungsbedarf auf Basis praktischer Erfahrungen zu ermitteln.<\/p>\n<p>Herr Prof. Dr. Roman Poseck (CDU, Hessen) verlangte einen angemessenen Hinweisgeberschutz im richtigen Ma\u00df, der die Interessen der Wirtschaft mitber\u00fccksichtige. Dem werde das Gesetz bislang nicht gerecht. Die Belastungen f\u00fcr etwa 90.000 Unternehmen und die \u00f6ffentliche Hand sollten &#8222;<em><i>auf das unbedingt erforderliche Ma\u00df beschr\u00e4nkt bleiben<\/i><\/em>&#8222;. Die erheblichen Verz\u00f6gerungen liegen im Verantwortungsbereich des Bundes, so Herr Prof. Dr. Poseck. Von den L\u00e4ndern k\u00f6nne nicht erwartet werden, das Gesetz einfach so durchzuwinken. Hessen werde sich enthalten. Er stellte vier Punkte heraus:<\/p>\n<ol>\n<li>Die Ausweitung des sachlichen Anwendungsbereichs sei kontraproduktiv.<\/li>\n<li>Die Pflicht zur Einrichtung eines Kanals f\u00fcr anonyme Meldungen sei mit Blick auf die Zusatzkosten f\u00fcr IT-Systeme unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig und berge die Gefahr von missbr\u00e4uchlichen Falschmeldungen.<\/li>\n<li>Das Gesetz missinterpretiere mit seiner Beweislastumkehr (\u00a7 36 Abs. 2 HinSchG-E) die EU-Whistleblower-Richtlinie; nahezu jede Ma\u00dfnahme k\u00f6nne unter das Hinweisgeberschutzgesetz gezogen und K\u00fcndigungsschutz erstritten werden; das steigere die Missbrauchsgefahr.<\/li>\n<li>Die Geldbu\u00dfe f\u00fcr den Fall der Nicht-Einrichtung eines internen Meldekanals solle gestrichen werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>F\u00fcr die Regierungskoalition betonte Herr Benjamin Strasser (FDP, BMJ) die Bedeutung von &#8222;Whistleblowing&#8220; f\u00fcr die Gesellschaft. Ferner setze ein funktionierendes Europa voraus, dass Richtlinien fristgerecht umgesetzt werden. Er erw\u00e4hnte in dem Zusammenhang das Vertragsverletzungsverfahren und drohende Strafzahlungen. Ziel sei ein einheitlicher Schutz von Whistleblowern; Whistleblower-Schutz sei im wohlverstandenen Interesse aller. Belastungen f\u00fcr die Wirtschaft habe man bei der Erstellung des Entwurfs im Blick gehabt; KMUs h\u00e4tten bis Dezember 2023 Zeit f\u00fcr die Umsetzung. Auch k\u00f6nnten gemeinsame Meldestellen betrieben oder Dritte mit dem Betrieb der Meldestelle beauftragt werden. Der weite sachliche Anwendungsbereich bestehe, um Wertungswiderspr\u00fcche zu vermeiden. Andernfalls sei derjenige, der etwa einen geringf\u00fcgigen Versto\u00df gegen die DSGVO melde, gesch\u00fctzt \u2013 nicht aber, wer eine Misshandlung von Pflegebed\u00fcrftigen melde. Hinsichtlich der M\u00f6glichkeit zur Anonymit\u00e4t erw\u00e4hnte Herr Strasser, dass die Polizei in Baden-W\u00fcrttemberg seit \u00fcber 10\u00a0Jahren ein anonymes System nutze; er betonte zudem die diesbez\u00fcglich erweiterte \u00dcbergangsfrist f\u00fcr Unternehmen bis 1.1.2025.<\/p>\n<p><strong><b>L\u00f6sungsvorschlag<\/b><\/strong><\/p>\n<p>Bereits nach der Wortmeldung des Herrn Eisenreich war anzunehmen, dass der der Bundesrat dem Hinweisgeberschutzgesetz nicht zustimmen w\u00fcrde. Und jetzt? F\u00fchrt der Vermittlungsausschuss zu einer L\u00f6sung? Ein Vorschlag zur G\u00fcte k\u00f6nnte wie folgt aussehen:<\/p>\n<p>CDU und CSU w\u00fcnschen sich eine 1:1-Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, die man \u2013 jedenfalls theoretisch \u2013 gew\u00e4hren k\u00f6nnte. Herr Strasser bek\u00e4me keinesfalls mehr eine fristgerechte, aber wenigstens die in der verfahrenen Situation schnellstm\u00f6gliche Umsetzung der Richtlinie. Nimmt man dann noch Herrn Prof. Dr. Hoff beim Wort, w\u00fcrde DIE LINKE einer solchen Minimal-Umsetzung ebenfalls zustimmen, um sp\u00e4ter den Nacharbeitungsbedarf auf Basis praktischer Erfahrungen zu ermitteln. Man k\u00f6nnte sich bei dieser L\u00f6sung an Kindheitstage und den Zuruf der Eltern erinnert f\u00fchlen: Der Kl\u00fcgere gibt nach. Es besteht aber schlichtweg auch die Pflicht, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.<\/p>\n<p>Was w\u00fcrde eine 1:1-Umsetzung f\u00fcr potenzielle Whistleblower und die Unternehmen bedeuten, die einen internen Meldekanal einzurichten haben? Zu den zwei eingangs genannten Punkten gilt das Folgende:<\/p>\n<p>Auch ohne einen anonymen Meldekanal verlangen die geforderte Vertraulichkeit und prozedurale Voraussetzungen der EU-Whistleblower-Richtlinie bzw. des 1:1-Umsetzungs\u00adgesetzes gewisse organisatorische Anstrengungen, die sich mit einer IT-L\u00f6sung besser und leichter meistern lassen. So haben viele Unternehmen auch schon vor der kurzfristigen Entscheidung der Koalitionsfraktionen, anonyme Meldekan\u00e4le in das Gesetz aufzunehmen, auf IT-Systeme gesetzt. Der Einwand, dass man nur wegen des Erfordernisses anonymer Meldekan\u00e4le teure IT-Systeme einsetzen m\u00fcsse, greift demnach nur bedingt. Auch die behauptete Missbrauchsgefahr ist zu relativieren, denn es bleibt Personen, die Whistleblowing missbrauchen m\u00f6chten (und die so oder so keinen Whistleblower-Schutz genie\u00dfen w\u00fcrden), unbenommen, eine anonyme Meldung au\u00dferhalb der offiziellen internen Meldekan\u00e4le abzugeben. Liegt eine solche Meldung einmal auf dem Tisch z.B. der Compliance-Abteilung, kann diese etwaige gravierende Anschuldigungen nicht etwa deshalb unbearbeitet lassen, weil sie anonym zugespielt wurden. Den Verdachtsmomenten ist nachzugehen.<\/p>\n<p>Nur eingeschr\u00e4nkt sinnvoll ist auch eine Minimalumsetzung des sachlichen Anwendungsbereichs. Bereits vor Jahren wurde vielseits die Frage aufgeworfen, wie ein juristisch nicht vorgebildeter potenzieller Whistleblower unterscheiden soll, ob ein von ihm vermuteter Versto\u00df erfasstes EU-Recht oder nicht erfasstes nationales Recht betrifft. Auch die von Herrn Strasser angef\u00fchrten Wertungswiderspr\u00fcche sind nicht von der Hand zu weisen. Dies sehen nicht zuletzt viele Unternehmen so. Sie w\u00fcnschen sich ein Whistleblowing-System &#8222;aus einem Guss&#8220;. Unabh\u00e4ngig vom eingeschr\u00e4nkten sachlichen Anwendungsbereich w\u00fcrden sie ihren internen Meldekanal auch f\u00fcr strafrechtsrelevante Verdachtsmomente und weitere Themen \u00f6ffnen, die man gemeinhin als Compliance-Versto\u00df bezeichnet. Der Wunsch nach einem einheitlichen System geht teilweise sogar noch weiter: Der zumeist nur an die Besch\u00e4ftigten gerichtete interne Meldekanal soll nicht selten auch als Beschwerdemechanismus gem\u00e4\u00df Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz dienen, der sich auch und vor allem an Dritte in der Lieferkette richtet.<\/p>\n<p>Eine 1:1-Umsetzung ist demnach nicht die L\u00f6sung aller bestehenden oder nur behaupteten Probleme im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie. F\u00fcr Unternehmen bzw. Konzerne mit Gesellschaften in mehreren EU-Jurisdiktionen stellen sich aufgrund des Flickenteppichs, den die EU-Whistleblower-Richtlinie erzeugt, zudem noch ganz andere Probleme bei der unternehmensinternen Umsetzung. Man darf gespannt bleiben, welche politische L\u00f6sung gefunden wird.<\/p>\n<p>Abschlie\u00dfend sei angemerkt: Wer eine 1:1-Umsetzung bevorzugt, sollte im Sinne einer konstruktiven Debattenkultur einen ersten Entwurf vorlegen. Ein solcher Vorschlag, etwa aus der Feder der Unionsparteien, d\u00fcrfte die Kompromissfindung wesentlich erleichtern und zielf\u00fchrender sein als eine reine Blockadehaltung.<\/p>\n<p><em><i>Der Beitrag gibt ausschlie\u00dflich die pers\u00f6nliche Auffassung des Verfassers wieder. <\/i><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 10.2.2023 hat sich der Bundesrat in seiner ersten Sitzung in diesem Jahr mit dem vom Bundestag am 16.12.2022 beschlossenen Hinweisgeberschutzgesetz (dazu Sonnenberg\/Rempp, GmbHR 2023, 112) befasst. Nach vier Wortmeldungen und einer Abstimmung war klar: Die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie zieht sich weiter hin und es besteht aktuell wenig Grund zur Hoffnung auf eine schnelle Einigung. 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