{"id":1406,"date":"2023-03-28T16:31:32","date_gmt":"2023-03-28T14:31:32","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/gesellschaftsrecht\/?p=1406"},"modified":"2023-03-28T16:31:32","modified_gmt":"2023-03-28T14:31:32","slug":"commercial-courts-im-rechtsausschuss","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/gesellschaftsrecht\/2023\/03\/28\/commercial-courts-im-rechtsausschuss\/","title":{"rendered":"Commercial Courts im Rechtsausschuss"},"content":{"rendered":"<p>Unter dem Titel \u201eCommercial Courts \u2013 Deutsche Elite-Gerichtsbarkeit goes international\u201c hatte ich in der <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=gmbhr.2023.04.m.r052.01.a&amp;q=R%C3%B6mermann\">GmbHR 2023, R52<\/a> und hier im <a href=\"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/gesellschaftsrecht\/2023\/01\/31\/commercial-courts-deutsche-elite-gerichtsbarkeit-goes-international-zum-eckpunktepapier-des-bmj-vom-16-1-2023\/\">Blog<\/a> \u00fcber das Eckpunktepapier des BMJ vom 16.1.2023 berichtet. Mein damaliges Fazit: \u201eNichts spricht dagegen, sie m\u00f6glichst rasch in ein Gesetz zu gie\u00dfen und umzusetzen. &#8230; Woher sollten ernsthafte, \u00fcberzeugende Argumente gegen Dialog, gegen moderne Technik oder gegen Richterqualit\u00e4t kommen? Nicht z\u00e4he Diskussionen sind jetzt gefragt, sondern zeitnahe Umsetzung. M\u00f6ge das Eckpunktepapier z\u00fcgig zum Gesetzentwurf erstarken!\u201c<\/p>\n<p>Inzwischen ist einiges vorangegangen. Am 1.3.2023 fand die Anh\u00f6rung der Sachverst\u00e4ndigen im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages statt (hier abzurufen: <a href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/ausschuesse\/a06_recht\/anhoerungen\/931000-931000\">https:\/\/www.bundestag.de\/ausschuesse\/a06_recht\/anhoerungen\/931000-931000<\/a>). Wie zu erwarten war, stie\u00df der Entwurf auch dort auf einhellige Zustimmung, wobei an mehreren Stellen Verbesserungen angeregt wurden.<\/p>\n<p>Der Bedarf nach mehr sprachlicher Flexibilit\u00e4t wurde allgemein anerkannt. In der Tat ist wenig verst\u00e4ndlich, warum es in einem Prozess, der einen Streit mit internationalen Beteiligten betrifft, generell nicht zul\u00e4ssig sein soll, in einer anderen Sprache als Deutsch zu verhandeln. Nat\u00fcrlich darf das nicht dazu f\u00fchren, dass einzelne Prozessparteien sprachlich \u201eabgeh\u00e4ngt\u201c werden, daf\u00fcr ist prozessleitend Sorge zu tragen. Aber wenn alle Beteiligten des Englischen hinreichend m\u00e4chtig sind, sollte man ihnen nicht von Gesetzes wegen verbieten, sich dieser Sprache zu bedienen. Das gilt umso mehr, wo fremdsprachige Dokumente eingereicht werden, \u00fcber die zu reden ist. Aktuell betrifft die Debatte lediglich die englische Sprache, aus meiner Sicht k\u00f6nnte das aber gesetzlich offen ausgestaltet werden, so dass dann, wenn es der Sache dient und jedermann rechtliches Geh\u00f6r erh\u00e4lt, auch in anderen Sprachen verhandelt werden k\u00f6nnte. Entsprechende Versuche mit Franz\u00f6sisch gibt es in Deutschland bereits.<\/p>\n<p>Die Commercial Courts sollen nach dem derzeitigen Planungsstand zum Teil erst ab bestimmten Streitwertgrenzen zust\u00e4ndig werden. Dagegen richtete sich die Kritik mehrerer Sachverst\u00e4ndiger. In der Tat ist nicht einzusehen, warum das Angebot, in fremder Sprache zu verhandeln, nur f\u00fcr betuchte Beteiligte gelten sollte, die dann auch gleich noch \u2013 so die Vorschl\u00e4ge des Eckpunktepapiers \u2013 von moderner Technik und einer Aufzeichnung des Geschehens im Gerichtssaal profitieren sollen. Das Ziel sollte es hier sein, fl\u00e4chendeckend den Zugang zum Recht zu erleichtern.<\/p>\n<p>Ein Sachverst\u00e4ndiger forderte vehement eine parallele Anpassung materieller Rechtsvorschriften. Das deutsche AGB-Recht wirke auf ausl\u00e4ndische Beteiligte abschreckend und wenn es nicht im B2B-Gesch\u00e4ft zur\u00fcckgebaut werde, w\u00fcrden internationale Unternehmen ohnehin von der Wahl eines deutschen Rechtssystems Abstand nehmen.<\/p>\n<p>Mehrere Sachverst\u00e4ndige unterstrichen, dass die Commercial Courts nicht als Bastion des Staates im Abwehrkampf gegen ein um sich greifendes Schiedsgerichtswesen verstanden werden sollten. Vielmehr gehe es um eine St\u00e4rkung des Justizstandortes Deutschland insgesamt und das komme auch den hiesigen Schiedsgerichten durchaus zugute. Ein Sachverst\u00e4ndiger teilte in diesem Zusammenhang seine Erfahrung, dass ausl\u00e4ndische Gerichte entgegen einem landl\u00e4ufigen Vorurteil h\u00e4ufig zu deutlich niedrigeren Geb\u00fchren ihre Dienste anb\u00f6ten als in Deutschland.<\/p>\n<p>Einige L\u00e4nder sind schon aufgebrochen, Commercial Courts einzurichten, die mehr oder weniger dem entsprechen, was nun in Deutschland diskutiert wird, Frankreich insbesondere, die Niederlande und \u2013 nat\u00fcrlich \u2013 Singapur. Die ersten dortigen Erfahrungen zeigen, dass es nicht leicht ist, internationale Streitparteien von der Wahl staatlicher Gerichte zu \u00fcberzeugen. Die Akzeptanz h\u00e4lt sich bislang in Grenzen. Das sollte dazu f\u00fchren, auch in Deutschland mit realistischen Erwartungen an die Umsetzung zu gehen. Dass der Weg aber ein richtiger ist, hat sich nach Abschluss der Sachverst\u00e4ndigen-Anh\u00f6rung eindrucksvoll best\u00e4tigt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unter dem Titel \u201eCommercial Courts \u2013 Deutsche Elite-Gerichtsbarkeit goes international\u201c hatte ich in der GmbHR 2023, R52 und hier im Blog \u00fcber das Eckpunktepapier des BMJ vom 16.1.2023 berichtet. 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