{"id":1661,"date":"2023-12-14T12:32:12","date_gmt":"2023-12-14T11:32:12","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/gesellschaftsrecht\/?p=1661"},"modified":"2023-12-14T12:32:12","modified_gmt":"2023-12-14T11:32:12","slug":"vorerst-keine-einigung-zum-wachstumschancengesetz-fuenf-konsensfaehige-massnahmen-werden-noch-in-2023-im-kreditzweitmarktfoerderungsgesetz-umgesetzt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/gesellschaftsrecht\/2023\/12\/14\/vorerst-keine-einigung-zum-wachstumschancengesetz-fuenf-konsensfaehige-massnahmen-werden-noch-in-2023-im-kreditzweitmarktfoerderungsgesetz-umgesetzt\/","title":{"rendered":"Vorerst keine Einigung zum Wachstumschancengesetz &#8211; F\u00fcnf konsensf\u00e4hige Ma\u00dfnahmen werden noch in 2023 im Kreditzweitmarktf\u00f6rderungsgesetz umgesetzt"},"content":{"rendered":"<p>Zur Vorbereitung des Vermittlungsausschusses wurde eine politische Arbeitsgruppe einberufen, bestehend aus Vertretern des Bundestags und der Bundesl\u00e4nder. Ein erster Versuch, hier schnell einen Kompromiss zu finden, ist gescheitert, obwohl der Bund ein von \u00fcber 6 Mrd. \u20ac auf knapp 3 Mrd.\u20ac (Jahreswirkung) deutlich reduziertes Steuerausfallvolumen angeboten hatte. Die Kritik von Seiten der L\u00e4nder bezog sich u.a. auf die Mitteilungspflicht hinsichtlich innerstaatlicher Steuergestaltungen, die Verrechnungspreisregelungen f\u00fcr Finanzierungsbeziehungen und die Verwaltung der Klimaschutz-Investitionspr\u00e4mie durch die Finanz\u00e4mter. Teilweise wurde auch die Verl\u00e4ngerung der Anwendung des erm\u00e4\u00dfigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie gefordert. Zur Diskussion standen zudem die Abschreibungsregelungen (einschlie\u00dflich der Regelungen zu geringwertigen Wirtschaftsg\u00fctern und zum Sammelposten) und die geplanten Verbesserungen bei der Verlustber\u00fccksichtigung. Im Ergebnis ist in diesem Jahr mit einem Abschluss dieses Gesetzgebungsverfahrens nicht mehr zu rechnen. Von Seiten der Union wird die Gespr\u00e4chsbereitschaft von einer Einigung der Ampel-Koalition auf einen Bundeshaushalt f\u00fcr 2024 abh\u00e4ngig gemacht. Sollte der Vermittlungsausschuss am Ende noch zu einer Einigung finden, ist zu erwarten, dass f\u00fcr Regelungen, die ab dem 01.01.2024 angewendet werden sollten, eine entsprechende R\u00fcckwirkung vorgesehen wird. Eine im Vermittlungsausschuss verhandelte Beschlussempfehlung m\u00fcsste noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.<\/p>\n<p>F\u00fcnf konsensf\u00e4hige Ma\u00dfnahmen wurden aber aus dem Wachstumschancengesetz herausgel\u00f6st, um sie im Gesetzgebungsverfahren zum Kreditzweitmarktf\u00f6rderungsgesetz umzusetzen, das von Bundestag und Bundesrat (letzte Sitzung am 15.12.2023) noch in 2023 zu einem Abschluss gef\u00fchrt werden soll. Dies betrifft die steuergesetzgeberischen Reaktionen auf das MoPeG einschlie\u00dflich der befristeten Fortschreibung des Status quo in der Grunderwerbsteuer (gegen\u00fcber dem vom Bundestag beschlossenen Entwurf des Wachstumschancengesetzes von einem auf drei Jahre \u2013 bis einschlie\u00dflich 2026 \u2013 erweitert), die Reform der Zinsschranke, die Aufhebung der Besteuerung der Dezemberhilfe, die Ber\u00fccksichtigung der Reduzierung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung f\u00fcr das zweite bis zum f\u00fcnften Kind auch bei der Lohnsteuerberechnung (Vorsorgepauschale f\u00fcr Arbeitnehmer) und der Datenaustausch der Kranken- und Pflegeversicherung (Verschiebung der Einf\u00fchrung des neuen Verfahrens um zwei Jahre).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zur Vorbereitung des Vermittlungsausschusses wurde eine politische Arbeitsgruppe einberufen, bestehend aus Vertretern des Bundestags und der Bundesl\u00e4nder. 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