{"id":883,"date":"2021-06-02T15:58:41","date_gmt":"2021-06-02T13:58:41","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.otto-schmidt.de\/gesellschaftsrecht\/?p=883"},"modified":"2021-06-02T15:58:41","modified_gmt":"2021-06-02T13:58:41","slug":"interne-untersuchungen-unternehmerische-herausforderung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/gesellschaftsrecht\/2021\/06\/02\/interne-untersuchungen-unternehmerische-herausforderung\/","title":{"rendered":"Interne Untersuchungen: Unternehmerische Herausforderung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Pflicht zur Aufkl\u00e4rung von Compliance-Vorf\u00e4llen<\/strong><\/p>\n<p>Interne Untersuchungen sind ein wesentlicher Bestandteil eines funktionierenden Compliance-Management-Systems. Jedes Unternehmen hat die Pflicht, auftretende Verdachtsmomente unverz\u00fcglich aufzukl\u00e4ren, fortdauernde Gesetzesverst\u00f6\u00dfe unmittelbar abzustellen und das festgestellte Fehlverhalten angemessen zu sanktionieren. Dieser Dreiklang (Aufkl\u00e4ren, Abstellen, Ahnden) ist in Rechtsprechung und Literatur einhellig anerkannt. Die Aufkl\u00e4rung von Verdachtsmomenten f\u00fcr compliance-relevantes Fehlverhalten ist regelm\u00e4\u00dfig zwingende Voraussetzung daf\u00fcr, Konsequenzen f\u00fcr das Compliance-Management-System zu ziehen und dadurch Wiederholungen in der Zukunft auszuschlie\u00dfen. Die Untersuchung erfolgt in forensischer Hinsicht regelm\u00e4\u00dfig durch die Auswertung von Gesch\u00e4ftsunterlagen und die datenschutzkonforme Selektion und Analyse elektronischer Daten und Korrespondenz. Daneben kommt der arbeitsrechtlich ad\u00e4quaten Befragung involvierter Mitarbeiter eine wesentliche Bedeutung zur Sachverhaltsaufkl\u00e4rung zu. Obwohl interne Untersuchungen zum Standardprogramm einer guten Corporate Governance und Compliance-Organisation geh\u00f6ren, stellt ihre rechtliche und operative Durchf\u00fchrung f\u00fcr Unternehmen eine besondere Herausforderung dar.<\/p>\n<p><strong>Zunehmende Bedeutung interner Untersuchungen <\/strong><\/p>\n<p>Durch das geplante Verbandssanktionengesetz (VerSanG) wird erstmals ein rechtlicher Rahmen f\u00fcr interne Untersuchungen geschaffen. Am 22. April 2020 ver\u00f6ffentlichte das BMJV den Referentenentwurf zum VerSanG. Am 16. Juni 2020 wurde der Regierungsentwurf mit nur wenigen inhaltlichen Abweichungen vom Referentenentwurf ver\u00f6ffentlicht. Dabei stehen f\u00fcr die Durchf\u00fchrung verbandsinterner Untersuchungen drei Aspekte im Fokus: die Einhaltung der Grunds\u00e4tze des fairen Verfahrens, die Dokumentation der verbandsinternen Untersuchung und die Kooperation mit den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden. Die Vorz\u00fcge einer erfolgreichen Untersuchung nach dem VerSanG-E bestehen in der M\u00f6glichkeit der Milderung der Verbandsgeldsanktion durch Halbierung der Sanktionsobergrenze und Entfall des Mindestma\u00dfes (\u00a7 18 VerSanG-E) sowie der Verh\u00e4ngung durch Sanktionsbescheid unter Verzicht auf eine \u00f6ffentliche Hauptverhandlung (\u00a7 50 VerSanG-E). Zudem ist die \u00f6ffentliche Bekanntmachung der Verurteilung ausgeschlossen. Wird keine verbandsinterne Untersuchung durchgef\u00fchrt oder erfolgt sie nicht nach den Ma\u00dfgaben des VerSanG-E, kann eine Milderung unter Ber\u00fccksichtigung der allgemeinen Umst\u00e4nde in Betracht kommen (\u00a7 15 VerSanG-E). Bei Inkrafttreten des VerSanG wird die interne Aufarbeitung verd\u00e4chtiger Sachverhalte damit als Voraussetzung sowohl kompetenter Unternehmensverteidigung als auch kooperativer, auf Sanktionsmilderung zielender Strategien weiter an Bedeutung gewinnen.<\/p>\n<p><strong>DICO-Musterprozess f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von internen Untersuchungen<\/strong><\/p>\n<p>Unternehmen sollten daher angemessene Strukturen und Prozesse zur Aufdeckung von sowie zum Umgang mit Gesetzesverst\u00f6\u00dfen vorhalten. Mit einem klaren Fokus auf den rechtlichen Anforderungen und den technischen Aspekten sowie einem detaillierten Plan f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Untersuchungshandlungen lassen sich tragf\u00e4hige Ergebnisse erzielen. Hilfestellung kann der \u201eMusterprozess f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Internen Untersuchungen\u201c des DICO (Deutsches Institut f\u00fcr Compliance) geben. Das am 12. Mai 2021 ver\u00f6ffentlichte Arbeitspapier des Arbeitskreises Interne Untersuchungen und Hinweisgebersysteme stellt die einzelnen Prozessschritte vom Eingang eines Hinweises bis hin zur Umsetzung von Folgema\u00dfnahmen dar und gibt jeweils praktische Anwendungshilfen sowie Anregungen f\u00fcr die Erstellung von Vorlagen. Sowohl kleine und mittlere (KMU) als auch Gro\u00dfunternehmen k\u00f6nnen dieses Arbeitspapier in Erg\u00e4nzung zum bereits entwickelten DICO-Standard \u201eInterne Untersuchungen\u201c als praxisorientierte Richtschnur f\u00fcr ihr Prozessdesign zur Durchf\u00fchrung interner Untersuchungen verwenden. Durch diese Entwicklungen erfahren interne Untersuchungen eine weitere Auspr\u00e4gung, die ihr Ansehen st\u00e4rkt und ihren Ergebnissen n\u00fctzt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Pflicht zur Aufkl\u00e4rung von Compliance-Vorf\u00e4llen Interne Untersuchungen sind ein wesentlicher Bestandteil eines funktionierenden Compliance-Management-Systems. Jedes Unternehmen hat die Pflicht, auftretende Verdachtsmomente unverz\u00fcglich aufzukl\u00e4ren, fortdauernde Gesetzesverst\u00f6\u00dfe unmittelbar abzustellen und das festgestellte Fehlverhalten angemessen zu sanktionieren. Dieser Dreiklang (Aufkl\u00e4ren, Abstellen, Ahnden) ist in Rechtsprechung und Literatur einhellig anerkannt. 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