{"id":950,"date":"2021-10-08T10:00:25","date_gmt":"2021-10-08T08:00:25","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.otto-schmidt.de\/gesellschaftsrecht\/?p=950"},"modified":"2021-10-08T13:26:49","modified_gmt":"2021-10-08T11:26:49","slug":"prof-dr-peter-o-muelbert-prof-dr-andreas-frueh-und-dr-thorsten-seyfried-im-interview-zu-den-aktuellen-trends-im-bankrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/gesellschaftsrecht\/2021\/10\/08\/prof-dr-peter-o-muelbert-prof-dr-andreas-frueh-und-dr-thorsten-seyfried-im-interview-zu-den-aktuellen-trends-im-bankrecht\/","title":{"rendered":"Prof. Dr. Peter O. M\u00fclbert, Prof. Dr. Andreas Fr\u00fch und Dr. Thorsten Seyfried im Interview zu den aktuellen Trends im Bankrecht"},"content":{"rendered":"<p><em>Aktuell m\u00fcssen sich Banken und Berater mit einer Vielzahl von neuen Entwicklungen auseinandersetzen. Ich habe mit de<\/em><em>n<\/em><em> Herausgeber<\/em><em>n<\/em><em> des <\/em><a href=\"https:\/\/www.otto-schmidt.de\/bankrecht-und-kapitalmarktrecht-9783504400927\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>\u201eBankrecht und Kapitalmarktrecht<\/em><\/a><em>\u201c <\/em><em>, Prof. Dr. Peter O. M\u00fclbert<sup>[1]<\/sup>, <\/em><em>Prof. Dr. Andreas Fr\u00fch<sup>[2]<\/sup> und Dr. Thorsten Seyfried<sup>[3]<\/sup>, <\/em><em>\u00fcber 5 wichtige Trends und deren Aufbereitung im soeben in 6. Auflage erschienenen neuen <a href=\"https:\/\/www.otto-schmidt.de\/bankrecht-und-kapitalmarktrecht-9783504400927\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u201eK\u00fcmpel\u201c<\/a> gesprochen.<\/em><\/p>\n<p><strong>1. Aktuelle Makrotrends wie ESG\/Sustainable Finance<\/strong><\/p>\n<p><strong>Peters:<\/strong> Lassen Sie uns zun\u00e4chst einen Blick auf ESG\/Sustainable Finance werfen \u2013 zwei Themen, die in der Politik und Rechtsprechung, aber auch bei Banken und deren Beratern zunehmend f\u00fcr Furore sorgen. Was verbirgt sich dahinter und werden diese Themen in der neuen Auflage des \u201eK\u00fcmpel\u201c aufgegriffen?<\/p>\n<p><strong>M\u00fclbert:<\/strong> Politische Entscheider und Aufsichtsbeh\u00f6rden legen angesichts der sich zuspitzenden Klimakrise weltweit einen deutlichen Fokus auf das Thema ESG (Enviromental, Social, Governance), das f\u00fcr die Finanzwirtschaft auch unter dem Stichwort Sustainable Finance zusammengefasst wird. Es werden neue rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen, etwa die (auch) f\u00fcr Banken besonders bedeutsame Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), die sich auf viele Bereiche einer Bank auswirken k\u00f6nnen. Auf der Produktseite sind etwa gr\u00fcne und nachhaltige Kredite sowie Bonds, aber auch Anlageprodukte sowie die entsprechende Beratung zu nennen. Aufsichtsbeh\u00f6rden haben ein Auge darauf, dass kein sog. Greenwashing betrieben wird. Ein weiterer aufsichtlicher Fokus liegt auf Nachhaltigkeitsrisiken, etwa auf durch Umweltrisiken beeinflussten Kreditrisiken, und deren aufsichtsrechtlicher Behandlung. Dazu K\u00fcmpel\/M\u00fclbert\/Fr\u00fch\/Seyfried, Bankrecht und Kapitalmarktrecht, 6. Aufl. 2022, <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=kueb.02.06.5.i\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Rz. 6.102 ff.<\/a>, <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=kueb.02.06.5.ii.2\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">6.112 ff.<\/a><\/p>\n<p><strong>2. Moderne Produkte wie elektronische Wertpapiere<\/strong><\/p>\n<p><strong>Peters:<\/strong> J\u00fcngst wurde das Gesetz zur Einf\u00fchrung von elektronischen Wertpapieren mit dem neuen eWpG verabschiedet. Was halten Sie davon?<\/p>\n<p><strong>Fr\u00fch:<\/strong> Moderne Technologien wie die Blockchain sind in der Welt der Finanzprodukte angekommen. Beispielhaft zu nennen sind elektronische Wertpapiere in Form von Kryptowertpapieren. Da sich der Gesetzgeber bei den elektronischen Wertpapieren allerdings nicht auf die Blockchain-Technologie festlegen wollte, hat er daneben die Kategorie der Zentralregisterwertpapiere geschaffen. Bei Letzteren muss dann allerdings herk\u00f6mmlichen Erfordernissen, wie etwa der Verwahrung, Rechnung getragen werden. F\u00fcr beide Kategorien elektronischer Wertpapiere hat sich der Gesetzgeber f\u00fcr die traditionelle Behandlung als Sachen entschieden, was rechtliche L\u00f6sungen etwa bei Erwerb oder \u00dcbertragung erfordert. Dazu im K\u00fcmpel\/M\u00fclbert\/Fr\u00fch\/Seyfried, <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=kueb.01.02.2.iii.10#kueb.01.02.2.iii.10\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Rz. 2.134a ff.<\/a><a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=kueb.03.18.7.vi\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">, 18.148 ff.<\/a>, <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=kueb.03.18.7.vii\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">18.153a<\/a>, <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=kueb.03.18.9.i.1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">18.198 ff.<\/a><\/p>\n<p><strong>3. Aktuelle Markt- und Rechtsentwicklungen, etwa auf der Zinsseite: negative Zinsen\/Wegfall von Referenzzinss\u00e4tzen<\/strong><\/p>\n<p><strong>Peters:<\/strong> Banken verlangen neuerdings Negativzinsen auf Guthaben ihrer Kunden. Welche Herausforderungen sind damit verbunden?<\/p>\n<p><strong>Seyfried:<\/strong> Klassische Produkte wie Einlage und Kredit sind durch unerwartete Marktentwicklungen wie negative Zinss\u00e4tze, aber auch durch den Wegfall von Referenzzinss\u00e4tzen betroffen. Beim Einlagengesch\u00e4ft stellt sich daher die Frage, ob im Negativzinsumfeld, wo der Verwahrer kaum einen wirtschaftlichen Nutzen aus der hinterlegten Sache ziehen kann, die Verwahrung der Einlage als solche eine bepreisbare Leistung darstellt und wie dieses Entgelt in bestehende und neue Vertr\u00e4ge eingef\u00fchrt werden kann. Im Kreditgesch\u00e4ft ist zu kl\u00e4ren, wie im Falle von an Referenzzinss\u00e4tze gekoppelten Zinsen mit einem daraus resultierenden, rechnerischen Negativzins umzugehen ist, ob also die Bank sodann tats\u00e4chlich auf den Ersatz der ihr entstehenden Kosten sowie ihre Marge verzichten muss. Schlie\u00dflich besteht die Herausforderung, wie auf den Wegfall der IBOR-S\u00e4tze (EURIBOR und LIBOR) sowie von EONIA nach der Benchmark-Verordnung zu reagieren ist. Dazu im K\u00fcmpel\/M\u00fclbert\/Fr\u00fch\/Seyfried, <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=kueb.02.06.1.ii.2.b\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Rz. 6.22 ff.<\/a>, <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=kueb.02.09.5.ii.1#kueb.02.09.5.ii.1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">9.116 ff.<\/a>, <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=kueb.02.09.5.ii.2\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">19.122 ff.<\/a><\/p>\n<p><strong>4. BGH und Verbraucherschutz: AGB-Kontrolle, \u00c4nderungsmechanismus<\/strong><\/p>\n<p><strong>Peters: <\/strong>Der BGH hat j\u00fcngst die Branche aufgeschreckt, indem er mit Urteil vom 27.4.2021 (XI ZR 26\/20, <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=zip.2021.24.r.01\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">ZIP 2021, 1262<\/a>) den etablierten \u00c4nderungsmechanismus in den AGB-Banken f\u00fcr unwirksam erkl\u00e4rt hat. Wie werden die Banken darauf reagieren?<\/p>\n<p><strong>Seyfried:<\/strong> Die Rechtssicherheit hinsichtlich \u2013 weit verstandener \u2013 Allgemeiner Gesch\u00e4ftsbedingungen nach deutschen Recht ist im internationalen (Wirtschafts-)Kontext ein vieldiskutiertes Problem; in der Praxis scheitert hieran h\u00e4ufig die Vereinbarung deutschen Rechts. Der BGH f\u00fchrt unterdessen seine AGB-Klauselkontrolle unter Anwendung kundenfeindlichster Auslegung, gesetzlicher Leitbilder und Generalklauseln fort, und dies recht einschr\u00e4nkungslos auch im B2B-Gesch\u00e4ft. Dar\u00fcber hinaus hat der BGH zwei Klauseln in den AGB-Banken zur AGB-\u00c4nderung im Wege der Zustimmungsfiktion nach \u00fcber 70 Jahren ohne Gew\u00e4hrung von Vertrauensschutz f\u00fcr unwirksam erkl\u00e4rt. Neben rechtspolitischen Fragen und der Frage der Neufassung dieser Klauseln wirft letzteres viele weitere Fragen auf: Z.B. haben beide Parteien z.T. jahrelang im Vertrauen auf die Wirksamkeit einer Vertrags\u00e4nderung (h\u00f6herwertige\/h\u00f6here) Leistungen und Entgelte erbracht, weshalb eine R\u00fcckabwicklung vielfach nicht gewollt oder angemessen ist. Insoweit und auch im \u00dcbrigen m\u00f6gen zudem andere Formen der Zustimmung nach Unwirksamkeit der fingierten Zustimmung zur Vertrags\u00e4nderung vorliegen. Aufgrund der faktischen R\u00fcckwirkung der Rechtsprechung auch in Bezug auf die u.U. unwirksamen \u00c4nderungen von Vertragsbedingungen h\u00e4ngen manche Gesch\u00e4ftsbeziehungen insoweit m\u00f6glicherweise in der Luft und sollen f\u00fcr die Zukunft vorsorglich auf sichere Beine gestellt werden. Dazu im K\u00fcmpel\/M\u00fclbert\/Fr\u00fch\/Seyfried, <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=kueb.02.03.4.i.3\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Rz. 3.208 ff.<\/a>, <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=kueb.02.04.2.ii.3\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">4.115 f.<\/a>, <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=kueb.02.09.5.ii.3\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">9.124 ff.<\/a><\/p>\n<p><strong>5. Verst\u00e4rkter Fokus der Aufsichtsbeh\u00f6rden auf Verbraucherschutz: Pr\u00e4miensparvertr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p><strong>Peters:<\/strong> Lassen Sie uns noch einen weiteren Blick auf das Thema Verbraucherschutz werfen. Welche neuen Entwicklungen gibt es hier zu verzeichnen?<\/p>\n<p><strong>Fr\u00fch:<\/strong> Nachdem \u00fcber Verbraucherschutz traditionell durch die Zivilgerichte entschieden worden ist, hat der Gesetzgeber auch Aufsichtsbeh\u00f6rden gewisse Aufgaben \u00fcbertragen. Dieses Nebeneinander ist noch nicht in allen Facetten geordnet. Aktuell widmen sich Aufsichtsbeh\u00f6rden zivilrechtlichen Fragen des Verbraucherschutzes, wie im Falle der Pr\u00e4miensparvertr\u00e4ge, z.B. bereits w\u00e4hrend der Anh\u00e4ngigkeit von Verfahren bei der Zivilgerichtsbarkeit. Es ist demnach zu kl\u00e4ren, welche Rolle den staatlichen Institutionen ganz generell jeweils zukommt. Es stellt sich weiter etwa die Frage, ob die Aufsicht zivilrechtliche Fragen auch abweichend von im Zivilrecht etablierten Grunds\u00e4tzen beurteilen und aufsichtsrechtliche Vorgaben \u00fcber das Zivilrecht hinaus machen kann \u2013 mit entsprechender Bindung f\u00fcr das Zivilrechtsverh\u00e4ltnis zwischen Bank und Kunde. Dazu im K\u00fcmpel\/M\u00fclbert\/Fr\u00fch\/Seyfried, <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=kueb.01.01.5.i\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Rz. 1.120 ff.<\/a><\/p>\n<p><strong>Peters:<\/strong> Eine Frage m\u00f6chte ich zum Schluss noch zur Aktualit\u00e4t stellen, denn sie wird sicher die Nutzer des \u201eK\u00fcmpel\u201c interessieren. Es f\u00e4llt auf, dass Ihr Handbuch nun in einem deutlich k\u00fcrzeren Rhythmus erscheint, als das in fr\u00fcheren Jahren der Fall war. Steckt hier System dahinter?<\/p>\n<p><strong>M\u00fclbert:<\/strong> Ganz und gar. Wir sind uns bewusst, dass mit der zunehmenden Nutzung von Datenbanken auch der Wunsch nach h\u00f6chstm\u00f6glicher Aktualit\u00e4t zunimmt. Und das gilt insbesondere in einem Rechtsgebiet, das von h\u00f6chster regulatorischer Dynamik gepr\u00e4gt ist. Seit der Vorauflage aus 2019 sind zahlreiche \u00c4nderungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung und aus den Aufsichtsbeh\u00f6rden zu verzeichnen. Das wird auch zuk\u00fcnftig nicht abrei\u00dfen. Dem wollen wir mit einer deutlichen Verk\u00fcrzung der Zeitintervalle zwischen den Auflagen entsprechen.<\/p>\n<p><strong>Peters: <\/strong>Ich danke Ihnen sehr f\u00fcr diese informativen Ausf\u00fchrungen. Der \u201eK\u00fcmpel\/M\u00fclbert\/Fr\u00fch\/Seyfried\u201c ist online verf\u00fcgbar unter <a href=\"http:\/\/www.otto-schmidt.de\/kapmr\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.otto-schmidt.de\/kapmr<\/a> und <a href=\"https:\/\/www.juris.de\/jportal\/allianz\/nav\/produktdetailsseiten\/bank-+und+kapitalmarktrecht?id=produktdetails_59376.jsp\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.juris.de\/bmbkr<\/a>. Weitere Infos zur Neuauflage unter <a href=\"https:\/\/www.otto-schmidt.de\/bankrecht-und-kapitalmarktrecht-9783504400927\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.otto-schmidt.de<\/a>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><sup>[1]<\/sup>Prof. Dr. Peter O. M\u00fclbert ist Universit\u00e4tsprofessor, Lehrstuhl f\u00fcr B\u00fcrgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Universit\u00e4t Mainz, und Direktor des Instituts f\u00fcr deutsches und internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens.<\/p>\n<p><sup>[2]<\/sup>Prof. Dr. Andreas Fr\u00fch ist Rechtsanwalt, Syndikusrechtsanwalt und Honorarprofessor an der Universit\u00e4t Augsburg.<\/p>\n<p><sup>[3]<\/sup>Dr. Thorsten Seyfried ist General Counsel Germany &amp; EMEA, General Counsel Wealth Management &amp; PCC Int. und Managing Director bei der Deutschen Bank.<\/p>\n<p>Das Interview hat Dr. Birgitta Peters, Gesch\u00e4ftsbereichsleiterin Recht im Verlag Dr. Otto Schmidt, gef\u00fchrt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aktuell m\u00fcssen sich Banken und Berater mit einer Vielzahl von neuen Entwicklungen auseinandersetzen. Ich habe mit den Herausgebern des \u201eBankrecht und Kapitalmarktrecht\u201c , Prof. Dr. Peter O. 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