{"id":1022,"date":"2018-05-25T13:37:57","date_gmt":"2018-05-25T11:37:57","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=1022"},"modified":"2018-05-25T13:37:57","modified_gmt":"2018-05-25T11:37:57","slug":"versaeumung-der-berufungsfrist-wegen-ploetzlicher-erkrankung-des-anwalts","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2018\/05\/25\/versaeumung-der-berufungsfrist-wegen-ploetzlicher-erkrankung-des-anwalts\/","title":{"rendered":"Vers\u00e4umung der Berufungsfrist wegen pl\u00f6tzlicher Erkrankung des Anwalts"},"content":{"rendered":"<p>\u00dcber eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Vers\u00e4umung der Berufungsfrist infolge pl\u00f6tzlicher Erkrankung des Anwalts hat der BGH entschieden (Beschl. v. 18.1.2018 \u2013 V ZB 114\/17, <span id=\"zvs\"><a href=\"http:\/\/portal.stbcenter.de\/Default.aspx?hitnr=0&amp;t=636628518613563593&amp;url=rn%3azsa%5e%5efile%3a%2f%2fR%7c%2fDoc%2fMagazines%2fMDR%2f1500465.xml&amp;ref=hitlist_hl\">MDR 2018, 548<\/a>):<\/span><\/p>\n<p>Eine Berufungsfrist wurde vers\u00e4umt und hierzu folgendes vorgetragen: Am Abend des letzten Tages der Frist habe Rechtsanwalt P. geplant, zun\u00e4chst eine Klageschrift in einer anderen Sache zu verfassen und erst alsdann die Berufungsschrift. Gegen 21.30 Uhr sei er dann aber von einer starken, v\u00f6llig unvermittelten \u00dcbelkeit mit heftigem Erbrechen sowie Durchfall erfasst worden. Einen klaren Gedanken habe er nicht mehr fassen k\u00f6nnen. Er sei dann mit dem PKW 2,5 km nach Hause gefahren und habe schlie\u00dflich nach mehreren Erkrankungssch\u00fcben in der Nacht am n\u00e4chsten Morgen einen Arzt gerufen.<\/p>\n<p>Das LG wies den Wiedereinsetzungsantrag zur\u00fcck. Es hielt die Angaben des P. zwar grunds\u00e4tzlich f\u00fcr glaubhaft. Es sei jedoch nicht nachvollziehbar, wieso P. zun\u00e4chst die Klageschrift und nicht zuerst die Berufung bearbeitet habe und wieso er nach Hause gefahren sei. W\u00e4re er in der Lage gewesen, nach Hause zu fahren, h\u00e4tte er auch ohne weiteres die eigentlich nur aus einem Satz bestehende Berufungsschrift fertigen k\u00f6nnen. Die Fahrt nach Hause sei deutlich schwieriger und komplexer gewesen als das Verfassen und Faxen der Berufungsschrift.<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst ist dazu anzumerken, dass jede Frist nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung bis zum Ende ausgenutzt werden darf. Von daher ist es v\u00f6llig unerheblich, dass P. zun\u00e4chst die Klageschrift bearbeitet hatte und sich erst danach der Berufungsschrift widmen wollte.<\/p>\n<p>Im \u00dcbrigen gilt: Ein ma\u00dfgeblicher Versto\u00df gegen Denkgesetze kann dann vorliegen, wenn ein Gericht von einem Erfahrungssatz des t\u00e4glichen Lebens ausgeht, den es so nicht gibt. Hier war das LG offenbar von einem Erfahrungssatz ausgegangen, der in etwa lautet: Wer mit dem Auto 2,5 km nach Hause fahren kann, kann auch eine Berufungsschrift fertigen und faxen. Dies ist aber so nicht haltbar. Vielmehr ist es ohne weiteres denkbar, dass P. die Heimfahrt nur deswegen unfallfrei geschafft hat, weil ihm die Wegstrecke gut bekannt war. Weiterhin ist es vorliegend mehr als wahrscheinlich, dass P. nur noch das Ziel hatte, irgendwie nach Hause zu kommen, wof\u00fcr auch spricht, dass er nicht einmal die Beleuchtung in der Kanzlei ausgeschaltet und auch nicht die Computer heruntergefahren hatte.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000\">Fazit:<\/span> Man muss also bei einer gerichtlichen Beweisw\u00fcrdigung immer pr\u00fcfen, ob ihr nicht ein Erfahrungssatz zu Grunde liegt, der bei n\u00e4herer Betrachtung gar nicht haltbar ist. Wenn die Entscheidung darauf gest\u00fctzt worden ist, kann sie der Aufhebung unterliegen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00dcber eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Vers\u00e4umung der Berufungsfrist infolge pl\u00f6tzlicher Erkrankung des Anwalts hat der BGH entschieden (Beschl. v. 18.1.2018 \u2013 V ZB 114\/17, MDR 2018, 548): Eine Berufungsfrist wurde vers\u00e4umt und hierzu folgendes vorgetragen: Am Abend des letzten Tages der Frist habe Rechtsanwalt P. geplant, zun\u00e4chst eine Klageschrift in einer anderen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[1119,1118,648],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1022"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1022"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1022\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1025,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1022\/revisions\/1025"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1022"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1022"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1022"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}