{"id":1119,"date":"2018-09-17T10:27:49","date_gmt":"2018-09-17T08:27:49","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=1119"},"modified":"2018-09-17T10:27:49","modified_gmt":"2018-09-17T08:27:49","slug":"montagsblog-100","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2018\/09\/17\/montagsblog-100\/","title":{"rendered":"Montagsblog: Neues vom BGH"},"content":{"rendered":"<p><em>Um die Zul\u00e4ssigkeit eines Beitritts als Streithelfers geht es in der Jubil\u00e4ums-Ausgabe des Blogs. <\/em><\/p>\n<p><strong>Beitritt zum Rechtsstreit einer Personengesellschaft<\/strong><br \/>\nBeschluss vom 3.\u00a0Juli 2018 \u2013 II\u00a0ZB\u00a028\/16<\/p>\n<p><em>Mit den Voraussetzungen f\u00fcr einen Beitritt als Streithelfer befasst sich der II.\u00a0Zivilsenat. <\/em><\/p>\n<p>Die Antragstellerin ist an einem Immobilienfonds beteiligt, der die Rechtsform einer Personengesellschaft nach franz\u00f6sischem Recht hat. Gemeinsam mit mehreren anderen Fonds nimmt die Gesellschaft die Beklagten wegen Verletzung anwaltlicher Pflichten auf Schadensersatz in Anspruch. Die Antragstellerin hat den Beitritt zum Rechtsstreit als Streithelferin \u201eihrer\u201c Gesellschaft erkl\u00e4rt. Sowohl die Kl\u00e4gerinnen als auch die Beklagten sind dem entgegengetreten. Das LG lie\u00df die Nebenintervention zu, das OLG wies sie auf Beschwerde der Parteien zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin bleibt erfolglos. Als Gesellschafterin eines der klagenden Fonds hat die Antragstellerin zwar ein wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Rechtsstreits, weil ein Erfolg der Klage den Wert ihres Gesch\u00e4ftsanteils erh\u00f6hen kann. Es fehlt aber an dem nach \u00a7\u00a066 Abs.\u00a01 ZPO erforderlichen rechtlichen Interesse, weil der Ausgang des Rechtsstreits keine Auswirkungen auf die Rechtsbeziehungen der Antragstellerin zur Gesellschaft oder zu Dritten hat. Dass die Beklagten zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt im Wege der Widerklage ihrerseits Schadensersatzanspr\u00fcche gegen die klagenden Gesellschaften geltend gemacht haben und die Antragstellerin f\u00fcr diese Verbindlichkeiten gegebenenfalls pers\u00f6nlich haftet, vermag der Rechtsbeschwerde nicht zum Erfolg zu verhelfen. Dieser Umstand kann zwar ein rechtliches Interesse an einem Beitritt auf Seiten der Widerbeklagten begr\u00fcnden. Bei einem Rechtsstreit mit mehreren unterschiedlichen Streitgegenst\u00e4nden ist die Zul\u00e4ssigkeit des Beitritts aber f\u00fcr jeden Streitgegenstand gesondert zu beurteilen.<\/p>\n<p><em><span style=\"color: #ff0000\">Praxistipp:<\/span> \u00dcber die Zul\u00e4ssigkeit einer Nebenintervention entscheidet das Gericht gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a071 ZPO nur dann, wenn eine Partei deren Zur\u00fcckweisung beantragt. <\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Um die Zul\u00e4ssigkeit eines Beitritts als Streithelfers geht es in der Jubil\u00e4ums-Ausgabe des Blogs. Beitritt zum Rechtsstreit einer Personengesellschaft Beschluss vom 3.\u00a0Juli 2018 \u2013 II\u00a0ZB\u00a028\/16 Mit den Voraussetzungen f\u00fcr einen Beitritt als Streithelfer befasst sich der II.\u00a0Zivilsenat. Die Antragstellerin ist an einem Immobilienfonds beteiligt, der die Rechtsform einer Personengesellschaft nach franz\u00f6sischem Recht hat. Gemeinsam mit [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":27,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[1205,1201,1202,1206,1204,1203,1200,1207],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1119"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/27"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1119"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1119\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1120,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1119\/revisions\/1120"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1119"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1119"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1119"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}