{"id":1123,"date":"2018-09-29T14:11:46","date_gmt":"2018-09-29T12:11:46","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=1123"},"modified":"2018-09-29T14:11:46","modified_gmt":"2018-09-29T12:11:46","slug":"montagsblog-102","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2018\/09\/29\/montagsblog-102\/","title":{"rendered":"Montagsblog: Neues vom BGH"},"content":{"rendered":"<p><em>Um einen seit langem etablierten, in neuerer Zeit aber zunehmend in die Kritik geratenen Grundsatz geht es in dieser Woche.<\/em><\/p>\n<p><strong>Formlose \u00c4nderung eines Grundst\u00fcckskaufvertrags nach bindender Auflassung<\/strong><br \/>\nUrteil vom 14.\u00a0September 2018 \u2013 V\u00a0ZR\u00a0213\/17<\/p>\n<p><em>Mit den Grenzen des Formerfordernisses aus \u00a7\u00a0311b BGB befasst sich der V.\u00a0Zivilsenat. <\/em><\/p>\n<p>Die Beklagte hatte von der klagenden Bautr\u00e4gerin drei noch zu sanierende Eigentumswohnungen gekauft. Der notarielle Kaufvertrag enthielt zugleich die Auflassungserkl\u00e4rung beider Parteien und den Umschreibungsantrag der Beklagten. Der Notar war angewiesen, eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift der Auflassungserkl\u00e4rung nur nach Nachweis der vollst\u00e4ndigen Zahlung des Kaufpreises zu erteilen. Die Beklagte behielt in der Folgezeit rund 9\u00a0% des Kaufpreises ein. Die auf Zahlung dieses Betrags gerichtete Klage blieb in erster Instanz ohne Erfolg. Das OLG sprach dem Kl\u00e4ger hingegen rund die H\u00e4lfte der Klagesumme zu.<\/p>\n<p>Der BGH verweist die Sache auf die Revision der Beklagten an das OLG zur\u00fcck. Entgegen der Auffassung der Vorinstanz bedurfte die von der Beklagten behauptete Vereinbarung \u00fcber eine Minderung des Kaufpreises nicht der notariellen Beurkundung. Nach \u00a7\u00a0311b BGB bedarf zwar auch die \u00c4nderung eines Grundst\u00fcckskaufvertrags grunds\u00e4tzlich der notariellen Form. Dies gilt nach etablierter, schon auf das Reichsgericht zur\u00fcckgehender Rechtsprechung aber nicht, wenn die Auflassung bereits erkl\u00e4rt ist. Die in der Literatur ge\u00e4u\u00dferte Kritik, dass diese Rechtsprechung den modernen Gegebenheiten eines Bautr\u00e4gervertrags nicht gerecht werde, h\u00e4lt der BGH f\u00fcr unbegr\u00fcndet. Er h\u00e4lt es f\u00fcr einen Wegfall des Formerfordernisses weiterhin f\u00fcr ausreichend, dass die Vertragsparteien die zur \u00dcbertragung des Eigentums erforderlichen Leistungshandlungen vorgenommen haben; auf den Eintritt des Leistungserfolgs \u2013 also den \u00dcbergang des Eigentums \u2013 komme es in diesem Zusammenhang nicht an.<\/p>\n<p><em><span style=\"color: #ff0000\">Praxistipp:<\/span> Angesichts der Ungewissheit, die aus der M\u00f6glichkeit einer formfreien \u00c4nderung resultieren kann, d\u00fcrfte es in der Regel vorzugsw\u00fcrdig sein, von einer sofortigen Auflassung abzusehen, wenn nicht absehbar ist, wann die Voraussetzungen f\u00fcr die Eigentumsumschreibung erf\u00fcllt sein werden. Daf\u00fcr anfallende Mehrkosten k\u00f6nnten sich als gute Investition erweisen.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Um einen seit langem etablierten, in neuerer Zeit aber zunehmend in die Kritik geratenen Grundsatz geht es in dieser Woche. Formlose \u00c4nderung eines Grundst\u00fcckskaufvertrags nach bindender Auflassung Urteil vom 14.\u00a0September 2018 \u2013 V\u00a0ZR\u00a0213\/17 Mit den Grenzen des Formerfordernisses aus \u00a7\u00a0311b BGB befasst sich der V.\u00a0Zivilsenat. Die Beklagte hatte von der klagenden Bautr\u00e4gerin drei noch zu [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":27,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[61,60],"tags":[1213,1212,130,606],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1123"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/27"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1123"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1123\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1124,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1123\/revisions\/1124"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1123"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1123"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1123"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}