{"id":1172,"date":"2018-12-07T17:34:31","date_gmt":"2018-12-07T16:34:31","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=1172"},"modified":"2018-12-07T17:34:31","modified_gmt":"2018-12-07T16:34:31","slug":"montagsblog-112","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2018\/12\/07\/montagsblog-112\/","title":{"rendered":"Montagsblog: Neues vom BGH"},"content":{"rendered":"<p><em>Um eine Frage, die sich durchaus h\u00e4ufig stellen kann, geht es in dieser Woche<\/em><\/p>\n<p><strong>Keine steuerliche Beratungspflicht des Grundst\u00fccksmaklers<\/strong><br \/>\nUrteil vom 12.\u00a0Juli 2018 \u2013 I\u00a0ZR\u00a0152\/17<\/p>\n<p><em>Mit den Beratungspflichten eines Grundst\u00fccksmaklers befasst sich der I.\u00a0Zivilsenat. <\/em><\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin hatte Anfang 2004 f\u00fcr 170.000 Euro ein Grundst\u00fcck mit acht vermieteten Wohnungen erworben. Im Juli 2013 verkaufte sie es auf Vermittlung des Beklagten, dem sie einen Makleralleinauftrag erteilt hatte, f\u00fcr 295.000 Euro. Weil zwischen Erwerb und Ver\u00e4u\u00dferung weniger als zehn Jahre lagen, fielen gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a023 Abs.\u00a01 Nr.\u00a01 EStG Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidarit\u00e4tszuschlag in H\u00f6he von insgesamt rund 48.000 Euro an. Die Kl\u00e4gerin warf dem Beklagten vor, sie nicht auf die steuerrechtliche Spekulationsfrist hingewiesen zu haben. Ihre auf Ersatz der angefallenen Steuern gerichtete Klage blieb in den beiden ersten Instanzen erfolglos.<\/p>\n<p>Die Revision der Kl\u00e4gerin hat ebenfalls keinen Erfolg. Einen Makler k\u00f6nnen zwar Aufkl\u00e4rungs- und Beratungspflichten treffen. Zur Pr\u00fcfung und Beratung im Hinblick auf steuerliche Fragen ist er aber nur verpflichtet, wenn er sich als Fachmann in solchen Fragen geriert, wenn aufgrund besonderer Umst\u00e4nde ein Beratungsbedarf des Auftraggebers erkennbar ist oder wenn er den Auftraggeber zu einem riskanten Vorgehen oder einem unvorteilhaften oder \u00fcberst\u00fcrzten Vertragsabschluss verleitet. Im Streitfall hatte der Beklagte zwar mit allgemein gehaltenen Anpreisungen f\u00fcr sich geworben, aber keine besondere steuerliche Sachkunde in Anspruch genommen. Mangels besonderer Anhaltspunkte war er nicht verpflichtet, anhand des Grundbuchs oder durch Nachfrage bei der Kl\u00e4gerin in Erfahrung zu bringen, wann diese das Anwesen erworben hat und ob die sonstigen Voraussetzungen des \u00a7\u00a023 Abs.\u00a01 Nr.\u00a01 EStG vorgelegen haben. Der von ihm erteilte Hinweis, Interessenten k\u00f6nnten bei l\u00e4ngerem Zuwarten abspringen, rechtfertigt nicht die Schlussfolgerung, er habe die Kl\u00e4gerin zu einem riskanten oder \u00fcberst\u00fcrzten Vertragsschluss verleitet.<\/p>\n<p><em><span style=\"color: #ff0000\">Praxistipp:<\/span> Um Umst\u00e4nde, aus denen sich eine Beratungspflicht ergeben kann, mit Aussicht auf Erfolg darlegen zu k\u00f6nnen, empfiehlt es sich, Werbeunterlagen und Angebotsschreiben des Maklers m\u00f6glichst umfassend zusammenzutragen und zu sichten.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Um eine Frage, die sich durchaus h\u00e4ufig stellen kann, geht es in dieser Woche Keine steuerliche Beratungspflicht des Grundst\u00fccksmaklers Urteil vom 12.\u00a0Juli 2018 \u2013 I\u00a0ZR\u00a0152\/17 Mit den Beratungspflichten eines Grundst\u00fccksmaklers befasst sich der I.\u00a0Zivilsenat. Die Kl\u00e4gerin hatte Anfang 2004 f\u00fcr 170.000 Euro ein Grundst\u00fcck mit acht vermieteten Wohnungen erworben. Im Juli 2013 verkaufte sie es [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":27,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[15,61,60],"tags":[1264,1263,1262,1266,1261,1267,1265,1268],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1172"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/27"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1172"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1172\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1173,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1172\/revisions\/1173"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1172"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1172"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1172"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}