{"id":1270,"date":"2019-02-17T13:01:10","date_gmt":"2019-02-17T12:01:10","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=1270"},"modified":"2019-02-17T13:01:10","modified_gmt":"2019-02-17T12:01:10","slug":"montagsblog-122","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2019\/02\/17\/montagsblog-122\/","title":{"rendered":"Montagsblog: Neues vom BGH"},"content":{"rendered":"<p><em>Um eine umstrittene Frage aus dem Recht der Kostenerstattung geht es in dieser Woche. <\/em><\/p>\n<p><strong>Kosten eines freiwilligen G\u00fcteverfahrens als Prozesskosten<br \/>\n<\/strong>Beschluss vom 15.\u00a0Januar 2019 \u2013II\u00a0ZB\u00a012\/17<\/p>\n<p><em>Mit der Erstattungsf\u00e4higkeit von Anwaltskosten aus einem freiwilligen G\u00fcteverfahren in einem nachfolgenden Rechtsstreit befasst sich der II.\u00a0Zivilsenat. <\/em><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger hatte den Beklagten als Gr\u00fcndungsgesellschafter von zwei Fondsgesellschaften auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Vor Klageerhebung hatte er ein freiwilliges G\u00fcteverfahren vor einer anerkannten G\u00fctestelle eingeleitet, das erfolglos blieb. Der nachfolgende Rechtsstreit endete mit einem Vergleich, in dem der Kl\u00e4ger 90\u00a0% und der Beklagte 10\u00a0% der Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs \u00fcbernahmen. Im Kostenfestsetzungsverfahren begehrte der Beklagte unter anderem anteilige Erstattung der im G\u00fcteverfahren entstandenen Anwaltskosten (Nr.\u00a02303 VV RVG). Das LG sah diese Kosten als nicht erstattungsf\u00e4hig an. Die Beschwerde des Beklagten blieb erfolglos.<\/p>\n<p>Die Rechtsbeschwerde des Beklagten bleibt ebenfalls ohne Erfolg. Nach \u00a7\u00a091 Abs.\u00a03 ZPO geh\u00f6ren zu den Kosten des Rechtsstreits zwar auch die Geb\u00fchren eines G\u00fcteverfahrens, wenn dieses nicht mehr als ein Jahr vor Klageerhebung beendet worden ist. Diese Vorschrift erfasst aber nur die Geb\u00fchren der G\u00fctestelle, nicht aber die im G\u00fcteverfahren entstandenen Anwaltskosten. Letztere sind auch nicht als Vorbereitungskosten nach \u00a7\u00a091 Abs.\u00a01 ZPO erstattungsf\u00e4hig. Ein G\u00fcteverfahren dient grunds\u00e4tzlich nicht der Vorbereitung, sondern der Vermeidung eines Rechtsstreits. Ob etwas anderes gilt, wenn die Zul\u00e4ssigkeit einer Klage von der vorherigen Durchf\u00fchrung eines G\u00fcteverfahrens abh\u00e4ngt (etwa aufgrund eines Landesgesetzes auf der Grundlage von \u00a7\u00a015a EGZPO), l\u00e4sst der BGH offen.<\/p>\n<p><em><span style=\"color: #ff0000\">Praxistipp:<\/span> Au\u00dfergerichtliche Kosten sind nach verbreiteter Auffassung festsetzungsf\u00e4hig, wenn die Parteien in einem Prozessvergleich ausdr\u00fccklich vereinbart haben, dass sie erstattet werden sollen.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Um eine umstrittene Frage aus dem Recht der Kostenerstattung geht es in dieser Woche. Kosten eines freiwilligen G\u00fcteverfahrens als Prozesskosten Beschluss vom 15.\u00a0Januar 2019 \u2013II\u00a0ZB\u00a012\/17 Mit der Erstattungsf\u00e4higkeit von Anwaltskosten aus einem freiwilligen G\u00fcteverfahren in einem nachfolgenden Rechtsstreit befasst sich der II.\u00a0Zivilsenat. Der Kl\u00e4ger hatte den Beklagten als Gr\u00fcndungsgesellschafter von zwei Fondsgesellschaften auf Schadensersatz in [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":27,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[529,528],"tags":[106,1349,1348,1347,531],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1270"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/27"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1270"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1270\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1271,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1270\/revisions\/1271"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1270"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1270"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1270"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}