{"id":1334,"date":"2019-06-18T16:58:37","date_gmt":"2019-06-18T14:58:37","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=1334"},"modified":"2019-06-18T16:58:37","modified_gmt":"2019-06-18T14:58:37","slug":"kg-bindungswirkung-einer-verweisung-an-eine-kammer-mit-spezieller-funktioneller-zustaendigkeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2019\/06\/18\/kg-bindungswirkung-einer-verweisung-an-eine-kammer-mit-spezieller-funktioneller-zustaendigkeit\/","title":{"rendered":"KG: Bindungswirkung einer Verweisung an eine Kammer mit spezieller funktioneller Zust\u00e4ndigkeit"},"content":{"rendered":"<p>In einer Streitigkeit aus einem Bauvertrag gem\u00e4\u00df \u00a7 72 S. 1 Nr. 2 GVG war ein Mahnbescheid im Februar 2017 ergangen. Nach dem Widerspruch wurde die Sache im Juni 2017 an das LG abgegeben. Am 28.12.2018 ging die Anspruchsbegr\u00fcndung ein. Im Januar 2019 erkl\u00e4rt sich die Zivilkammer f\u00fcr unzust\u00e4ndig und gab die Sache in entsprechender Anwendung des \u00a7 281 ZPO an die \u201eBaukammer\u201c ab. Die Baukammer erkl\u00e4rt sich gleichfalls f\u00fcr unzust\u00e4ndig und legte den Rechtsstreit dem KG vor.<\/p>\n<p>Das KG (<a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=rs.kg.20190314.2ar6%2F19\">Beschl. v. 14.3.2019 \u2013 2 AR 6\/19) <\/a>h\u00e4lt sich f\u00fcr zust\u00e4ndig, diesen Konflikt zu entscheiden, zumal beide Entscheidungen des LG den Parteien bekannt gemacht wurden. Gem\u00e4\u00df \u00a7 40a EGGVG sind \u00a7 72a GVG (und auch die \u201eparallele\u201c Vorschrift des \u00a7 119a GVG!) allerdings nicht auf Verfahren anzuwenden, die vor dem 1.1.2018 anh\u00e4ngig geworden sind. Dabei ist \u201eanh\u00e4ngig\u201c hier tats\u00e4chlich im engen rechtstechnischen Sinne zu verstehen. Alle schon eingegangenen Verfahren sollten von der Neuregelung ausgenommen werden, um ein Umtragen derselben und den damit eintretenden Aufwand zu verhindern. Selbst wenn man aber dar\u00fcber hinaus die Rechtsh\u00e4ngigkeit eines Verfahrens fordern w\u00fcrde, w\u00e4re diese vorliegend gegeben: Bei einem vorausgegangenen Mahnverfahren tritt n\u00e4mlich die Rechtsh\u00e4ngigkeit mit dem Eingang der Akten bei dem Streitgericht ein! Dies war hier bereits im Jahre 2017.<\/p>\n<p>Freilich k\u00f6nnte man nunmehr die Auffassung vertreten, dass aufgrund eines erlassenen Verweisungsbeschlusses die Baukammer gem\u00e4\u00df \u00a7 281\u00a0Abs. 2 Satz 3\u00a0ZPO an diesen gebunden sei. Dies ist aber deswegen nicht der Fall, weil es vorliegend um die funktionale Zust\u00e4ndigkeit geht und nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung \u00a7 281 ZPO auf Abgaben oder Verweisungen unter Abteilungen, Kammern oder Senaten desselben Gerichts generell nicht anzuwenden ist. Eine analoge Anwendung kommt nicht in Betracht, da aus dem Fehlen einer dem \u00a7 102 GVG entsprechenden Vorschrift (Zivilkammer\/Kammer f\u00fcr Handelssachen) zu schlie\u00dfen ist, dass eine Bindungswirkung insoweit vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt war. Letztlich hat dieser Rechtsstreit daher an der Zivilkammer zu verbleiben und ist dort seiner Entscheidung zuzuf\u00fchren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einer Streitigkeit aus einem Bauvertrag gem\u00e4\u00df \u00a7 72 S. 1 Nr. 2 GVG war ein Mahnbescheid im Februar 2017 ergangen. Nach dem Widerspruch wurde die Sache im Juni 2017 an das LG abgegeben. Am 28.12.2018 ging die Anspruchsbegr\u00fcndung ein. Im Januar 2019 erkl\u00e4rt sich die Zivilkammer f\u00fcr unzust\u00e4ndig und gab die Sache in entsprechender [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[1422,1418],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1334"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1334"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1334\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1335,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1334\/revisions\/1335"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1334"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1334"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1334"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}